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ZBR Newsletter 03 2020

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen!

Die Corona-Pandemie stellt eine große Herausforderung für Österreich und dessen Gesundheitssystem, für die AUVA im Gesamten und für uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar. Momentan lassen sich weder die Dauer noch die künftigen Anforderungen in dieser Ausnahmesituation abschätzen. Laufend erreichen uns Betriebsrätinnen und Betriebsräte eine große Anzahl an Anfragen und wir versuchen gemeinsam mit der Generaldirektion diese so schnell wie möglich zu klären.

Oberste Prämisse für die AUVA und für uns Betriebsrätinnen und Betriebsräte ist es, die Handlungsfähigkeit der AUVA und ihrer für das Gesundheitssystem und die Versicherten wichtigen Einrichtungen und Dienststellen soweit und solange als möglich aufrecht zu erhalten.

Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist neben der Vorsicht im Umgang mit anderen Menschen die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Selbstverständlichkeit handeln sollte: Wer krank ist bzw. sich krank fühlt bleibt zu Hause!

Ganz grundsätzlich gilt, dass wir in dieser Zeit so viel Normalität und Kultur wie möglich aufrechterhalten wollen. Was vor der Corona-Krise gegolten hat, das gilt auch jetzt und wurde von der Generaldirektion auch so zugesagt:

Niemand wird wegen der derzeitigen Situation gekündigt. Auch wenn Sie in einem befristeten Dienstverhältnis zur AUVA stehen gilt: Wenn Ihre Führungskraft mit Ihrer Arbeitsleistung zufrieden ist und entsprechender Bedarf (z.B. Karenzurlaub) weiterhin vorhanden ist, steht einer Verlängerung nichts im Wege!

Nachstehend einige oft gestellte arbeitsrechtliche Fragen und die Antworten. Sie geben den derzeitigen Stand der Vereinbarungen zwischen der Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat wieder, Änderungen oder Erweiterungen sind jederzeit möglich:

  • Werde ich weniger verdienen als derzeit? à Nein, egal wie die tatsächliche Verwendung ausfällt, das Entgelt wird nicht geschmälert. Wegfallen können aber gewisse Zulagen wie die Gefahrenzulage, wenn zB in der Arbeitsbereitschaft die Gefahr nicht gegeben ist.
  • Ich gehöre zu einer Risikogruppe – wie werde ich geschützt? à Wenn Sie beispielsweise immunsupprimiert sind, eine Herz-/Kreislauferkrankung haben oder Diabetes haben, melden Sie dies bitte der Behindertenvertrauensperson oder dem Betriebsrat, wenn Sie es noch nicht gemacht haben. Dies dient Ihrem Schutz. Sollte in Ihrer Einrichtung oder Dienststelle ein positiver Fall auftreten, werden Sie gesondert geschützt.
  • Ich bin schwanger – was gilt für mich? à Zunächst gratulieren wir Ihnen, aber die Generaldirektion und wir wollen Sie auch besonders schützen, daher gilt für Sie das gleiche wie für die Risikogruppe. Bitte melden Sie die Schwangerschaft, damit wir Sie schützen können.
  • Denkt die AUVA über die Einführung von Kurzarbeit nach? à Nein, denn diese Möglichkeit steht uns als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht offen, sie gilt nur für private Unternehmen.
  • Wie wird der Dienst in meiner Einrichtung organisiert? à Die Dienstpläne wurden so gestaltet, dass so wenige Personen wie möglich im Dienst sind und so wenige wie möglich gefährdet sind. Die Organisation erforderte die Einführung geänderter Dienstzeiten und sogenannte „Radeldienste“. Diese Einschränkung der Wahlmöglichkeit im Dienstplan war aus den vorgenannten Gründen erforderlich und dient letztlich auch Ihrem Schutz.
  • Warum müssen einige Personen in die Dienststellen fahren und andere dürfen von zu Hause arbeiten? à Gewisse Tätigkeiten sind in der Dienststelle erforderlich, beispielsweise die Bearbeitung der ein- und ausgehenden Poststücke. Es gilt aber auch hier, dass aus Gründen der Prävention nur die notwendigen Kolleginnen und Kollegen anwesend sein sollen.
  • Wieviel Arbeitszeit fällt bei Arbeitsbereitschaft an? à die fiktive Arbeitszeit. In dieser Zeit müssen Sie auch arbeitsbereit sein. Wenn Sie mit Ihrer Führungskraft etwas anderes vereinbart haben (zB tägliche Meldung, ab wann Arbeitsbereitschaft gemacht wird) gilt dies.
  • Wieviel Arbeitszeit fällt bei Home-Office an? à grundsätzlich orientieren Sie sich bitte an der Normalarbeitszeit. Sollte mehr Arbeit zu verrichten sein, dann die tatsächliche Arbeitszeit. Dies ist unserer Ansicht vor allem in jenen Bereichen möglich, wo etwa die gleiche Menge an Arbeit wie vor der Krise auf weniger Beschäftigte aufgeteilt wird, die die technischen Voraussetzungen dafür haben.
  • Muss ich Home-Office während einer Quarantäne oder als Verdachtsfall machen? à Wenn es technisch möglich ist Ja.
  • Muss mir die AUVA für Home-Office auch einen Computer zur Verfügung stellen? à Nein, für viele, aber nicht alle Arbeiten wird ein Dienst-Computer benötigt. Das Lernen für die Dienstprüfung, das Lesen von Fachliteratur, Weiterbildung und ähnliche Aufgaben können oft auch ohne Computer oder vom privaten PC aus erledigt werden. (Das Smartphone eignet sich aus ergonomischen Gründen nicht für längere Arbeiten!)
  • Was mache ich, wenn Home-Office bei mir nicht möglich ist oder mir keine Arbeit zugeteilt wird? à Ich melde mich arbeitsbereit und kann jederzeit zum Dienst einberufen werden.
  • Was mache ich, wenn ich zwar Arbeitsbereitschaft habe, aber nicht zum Dienst einberufen werden will? à Ich vereinbare Urlaub oder Zeitausgleich
  • Was ist, wenn ich in Quarantäne bin, aber kein Home-Office aus technischen Gründen machen kann? à Dienstfrei durch GD (behördliche Quarantäne). Gleiches gilt für Verdachtsfälle. Dort wird „Verdachtsfall“ gemeldet.
  • Was ist, wenn ich tatsächlich am Coronavirus erkranke? à Krankmeldung
  • Kann ich zur Konsumation von Urlaub gezwungen werden? à Nein, Urlaub ist weiterhin einvernehmlich zu vereinbaren.
  • Muss ich Gutstunden/Zeitausgleich abbauen? à Nein, es gilt das gleiche wie beim Urlaub.
  • Ist es nicht unfair, dass einige Personen nur Arbeitsbereitschaft machen, adere tatsächlich arbeiten? à Die Führungskräfte werden versuchen, die Arbeiten gerecht zu verteilen, wo dies möglich ist. Es kann also auch sein, dass Sie den PC einer Kollegin oder eines Kollegen übernehmen und dadurch Sie dann Home-Office machen und die Kollegin bzw. der Kollege die Arbeitsbereitschaft.
  • Mein Kur- oder Rehaaufenthalt wurde unterbrochen oder der baldige Antritt wurde abgesagt. Was soll ich nun tun? à Hier ist die Antwort gar nicht so einfach, da Kuren oder Rehaaufenthalte aus unterschiedlichen Gründen genehmigt werden. Wenn Sie krankgeschrieben sind oder sich krank fühlen, melden Sie sich bitte krank, wenn Sie sich gesund fühlen melden Sie sich bitte arbeitsbereit bei Ihrer Führungskraft.
  • Wo werde ich arbeiten, wenn ich zum Dienst einberufen werde? à Es kann sein, dass wir in einem Bereich zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben und im anderen Bereich zu viele. Es kann sein, dass ich meinen Dienstort / meine Dienststelle für einige Zeit verändern muss, ja es kann sogar sein, dass ich plötzlich nicht mehr in der Verwaltung oder in der Rehabilitation arbeite, sondern bei Personalengpässen im Unfallkrankenhaus mitarbeiten muss.
  • Kann ich meinen bewilligten Urlaub einseitig stornieren? à Ja, wenn der Urlaub bis 30.4.2020 angetreten würde. Es muss eine schriftliche Mitteilung an die Führungskraft erfolgten mit dem Hinweis, dass Sie arbeitsbereit sind.
  • Welche Vorkehrungen trifft die AUVA noch für den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? à Die Dienststellen wurden geschlossen und der direkte Kontakt zu Versicherten unterbunden. Bei den Unfallkrankenhäusern gibt es Vorkehrungen wie zB Schleusen am Eingang. Die Häuser sind erst nach einer Befragung und Fiebermessung zu betreten. An weiteren technischen Maßnahmen zu Ihrem besseren Schutz wird gearbeitet.

Ich möchte mich bei der Generaldirektion dafür bedanken, dass – wo immer möglich – bei mehreren Alternativen jene gewählt wurde, die mitarbeiterfreundlich ist. Dies ist sicher auch bei den oben angeführten Punkten erkennbar.

Information von Generaldirektor Bernart:

  • MitarbeiterInnen, deren Arbeitskraft aufgrund der Coronavirus-Krise zurzeit nicht benötigt wird, sich aber zu Hause arbeitsbereit (d.h. sind zu Hause im Dienst und können jederzeit ins UKH/RZ einberufen werden) halten müssen, sollen dadurch keinen Nachteil gegenüber dem ursprünglichen SOLL-DP haben. Dementsprechend ist im GraphDi entweder der ursprüngliche Dienst oder, falls noch kein Dienstplan erstellt wurde, die fiktive tägliche Arbeitszeit zu erfassen.
  • Dies ist kein Fall einer Dienstfreistellung durch GD!

 

  1. MitarbeiterInnen, die ein Coronaverdachtsfall sind (z.B. Kontaktpersonen, behördliche Quarantäne) können nicht in den Dienst einberufen werden und sind daher vom Dienst freigestellt. Dies ist durch dienstfrei durch GD (mit entsprechendem Kommentar) zu dokumentieren.
  2. MitarbeiterInnen, deren Arbeitskraft nicht benötigt wird, sich aber auch nicht arbeitsbereit halten möchten, können einvernehmlich mit der/ dem Dienstvorgesetzten Urlaub oder sonstigen Zeitausgleich vereinbaren.

Viele weitere Themenstellungen und Fragen werden sich im Laufe der nächsten Wochen ergeben. Wir haben die Strukturen geschaffen, um auf alle Veränderungen rasch zu reagieren. Da derzeit noch nicht absehbar ist, wie lange diese Maßnahmen durch die Regierung aufrecht bleiben, ob sie gelockert oder verschärft werden oder wie etwa die Kinderbetreuung in den Osterferien geregelt wird, bleiben wir in laufenden Gesprächen mit der Generaldirektion. Wir versprechen Ihnen, alle Probleme zeitgerecht zu lösen und Sie umgehend zu informieren.

Die Corona-Pandemie wird eine Herausforderung für die Österreichische Gesundheitsversorgung. Wir als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA sind Teil dieser Gesundheitsversorgung. Vor zwei Jahren hat die Österreichische Bevölkerung uns Rückhalt gegeben und sich für den Erhalt der AUVA ausgesprochen. Nun können wir hier einiges zurückgeben und zeigen, wie wertvoll unsere Tätigkeit ist. Ich bitte Sie, dies auch zu berücksichtigen, wenn Sie ersucht werden, ihren Dienstort vorübergehend zu verlegen oder sich auf neue Arbeitsinhalte einzulassen.

Wir Betriebsrätinnen und Betriebsräte schauen darauf, dass niemand über Gebühr beansprucht wird und dass ein Ausgleich für allfällige Verschlechterungen gefunden wird. Falls Sie noch weitere (zB arbeitsrechtliche) Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Betriebsrätin oder Ihren Betriebsrat. Wir werden versuchen, die Fragen so schnell wie möglich mit der Generaldirektion zu klären.

Bleiben Sie gesund!

Erik Lenz

 

 

45. AUVA ZBR Kegelturnier Graz

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Heuer erlebten die Teilnehmer am Event zahlreiche Veränderungen. Das Highlight der diesjährigen Kegelveranstaltung der Landesstelle Graz war jedoch die neu errichtete Kegelbahn im ASKÖ Center Eggenberg! Die erzielte Holz Anzahl bestätigte es eindrucksvoll.

Das mittlerweile eintägige AUVA ZBR Kegelturnier ging am Samstag 9.11.2019 nun schon zum 45. Mal über die Bühne. Die Organisatoren BR Wohlmutter Kurt / BR Kurnik Alfred sorgten wieder mit kräftiger Unterstützung und Moderation von Hr. Lippitsch Markus für einen tolle Veranstaltung. Heuer konnten sie auch erstmals wieder über eine steigende Teilnehmerzahl freuen.

Aus dem UKH Klagenfurt war auch  dieses Jahr wieder nur eine Damenmannschaft mit dabei. Mit nur 2 männlichen Teilnehmern war eine Teamwertung der Männer nicht möglich.

Ausgestattet mit unserer neu angeschafften Teambekleidung liefen unsere Damen zu Höchstleistungen auf. Mit diesem Outfit sorgten unsere Kolleginnen Kleiner Maria und Puschmann Beate für ausgezeichnete Leistungen. Unsere Maria gewann das Turnier mit 217 Kegel, mit sechs Kegeln Vorsprung auf unsere Beate aus dem Röntgen mit 211 Kegel! Durch weitere starke Leistungen von Czerny Jutta und Messner Petra ging der erste Platz in der Mannschaftswertung der Damen an das UKH Klagenfurt.

Auch bei der Siegerehrung gab es Änderungen. So sorgte erstmals ein DJ für den musikalischen Rahmen, zusätzlich organisierte man einen Kabarettisten um für einen ausgelassenen Abend zu sorgen.

Mit diesen eingeleiteten Veränderungen ist man auf einen sehr guten Weg, damit die Veranstaltung wieder auf ein größeres Interesse stößt und somit ein Revival erfährt!                            Einen herzlichen Dank an die Veranstalter des Turniers!

 

Einberufung zur Betriebsversammlung

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Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen

Am 17.Dezember 2019 organisiert der Betriebsrat der Angestellten und der Arbeiter im UKH Klagenfurt eine Informationsveranstaltung zur gesetzlich vorgesehenen Umwandlung der AUVA in eine Betreiber GesmbH.

Aus diesem Grund berufen wir einen Betriebsversammlung am 17.12.2019 ein, zu der uns unser ZBR Vorsitzende Erik LENZ die aktuellen Auswirkungen näherbringen und für Fragen zur Verfügung stehen wird.

 

ZBR Newsletter November 2019

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

der Herbst ist traditionell auch in der Sozialversicherung die Zeit der Kollektivvertragsverhandlungen. Heuer wurde schon das ganze Jahr über immer wieder verhandelt, bereits drei Verhandlungsrunden abgeschlossen, die vierte Runde wurde begonnen. Der Grund für diese vielen KV-Runden liegt in den Änderungen bei allen Sozialversicherungsträgern und den damit einhergehenden Bedürfnissen zur Anpassung des Dienstrechts. Mit den ersten drei Runden wurden Änderungen in den Dienstordnungen vorgenommen, in der vierten Runde geht es nun auch um die Lohn- und Gehaltserhöhungen für 2020.

Bisherige Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen

Was wurde heuer schon erreicht? Einiges, etwa ein früherer Anfall der Dienstjubiläen oder eine Zulage für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter, die mit Jänner ausbezahlt wird. Wichtig für unsere Arbeiterinnen und Arbeiter war die Verankerung der Richtlinie für Überlassungen in der DO.C. Diese Richtlinie benötigen wir auf Grund der durch das Gesetz aufgezwungenen Gesellschaft für unsere Einrichtungen („Verwaltungs-GmbH“), denn darin sind die „Spielregeln“ für solche Überlassungen geregelt. Kernelement in der letzten Verhandlungsrunde war das Modell der „Betrieblichen Altersteilzeit (BATZ)“. Es ist dies eine beiderseitige freiwillige Vereinbarung, die vor allem in jenen Bereichen zum Einsatz kommen kann, welche von Personaleinsparungen betroffen sind. Die Details zur Umsetzung der Regelung in der AUVA müssen erst ausgearbeitet werden. Wir werden regelmäßig über den Stand der Verhandlungen informieren.

Reform der AUVA – REFA

Auf Grund der personellen Änderungen in der Generaldirektion wurde auch das Projekt REFA adaptiert. Den einzelnen Projekten wurden unterschiedliche Prioritäten zugeordnet. Die Projektleiter blieben zwar die gleichen, einige Projekte wechselten aber den Verantwortungsbereich. Zwei neue Projekte wurden aufgenommen – zum Thema Innovation und Digitalisierung sowie zum Trauma- und Rehabilitationszentrum Wien Meidling, das die Übersiedlung des Weißen Hofes nach Wien mit 2026 vorsieht. Zu diesem Projekt sehen wir auch noch viel Informationsbedarf – bei Führungskräften, bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch bei Betriebsrätinnen und Betriebsräten.

Verwaltungs-GmbH nimmt erste Formen an

Per Gesetz wurde die AUVA gezwungen, die Verwaltung der eigenen Einrichtungen mit 2020 in eine Gesellschaft auszulagern. In einem Grundsatzbeschluss wurde der Umfang folgendermaßen festgelegt: Küche, Medizin- und Haustechnik, AEMP und Reinigung werden in die GmbH eingebracht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Bereichen von der AUVA an die GmbH überlassen. Fachlich und disziplinär ist für diese Kolleginnen und Kollegen künftig diese Tochterfirma der AUVA zuständig. Derzeit werden die Strukturen geplant und die Verträge aufgesetzt. Auch müssen weitere Beschlüsse in der AUVA gefasst werden, damit ist in den nächsten Sitzungen des Verwaltungsrates zu rechnen. Was sicher ist: Im Aufsichtsrat der GmbH werden Betriebsrätinnen und Betriebsräte mit Stimmrecht vertreten sein und die Interessen der Beschäftigten vertreten.

Sozialfonds – Erhöhung wurde beschlossen

Die Mittel zum Sozialfonds unterstützen viele Kolleginnen und Kollegen. Ob bei den Kosten der Kinderunterbringung, bei beruflichen Aus- und Weiterbildungen oder im Falle von Elementarschäden an Haus oder Wohnung. Bei der Sitzung des Sozialfondskomitees im Jänner werden oft mehr als 3.000 Anträge geprüft und berechnet. Wie schon berichtet, beschloss der Zentralbetriebsrat eine Ausweitung der Leistungen. Nun wurde das Budget mit der AUVA verhandelt und ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir das Budget für 2020 um 2,7% erhöhen konnten! Denken Sie bitte daran, ihren Antrag zeitgerecht abzugeben. Bei Fragen helfen die Betriebsrätinnen und Betriebsräte gerne weiter.

Klagen zur rückwirkenden Einbeziehung in die Sozialversicherungs-Pensionskasse

Alle Kolleginnen und Kollegen, die zwischen dem 1.1.1996 und dem 31.12.2003 (letztmalig) in die Sozialversicherung eingetreten sind, traten den Dienst an mit der Aussicht auf eine Pensionsleistung durch den Arbeitgeber. Mit 1.1.2004 wurden die etwa 1.200 betroffenen Kolleginnen und Kollegen der AUVA dann rückwirkend in die Pensionskasse einbezogen. Nun kam die Frage auf, ob diese rückwirkende Einbeziehung rechtmäßig gewesen sei. Ein Wiener Anwalt stellte dies in Zweifel und brachte Klage am Arbeits- und Sozialgericht zuerst für das Lorenz-Böhler-Krankenhaus und wenig später für einzelne Berufsgruppen des UKH Meidling ein. Um im Falle eines positiven Prozessverlaufs die Ansprüche für alle Betroffenen in der AUVA zu sichern, wurde nun über den Zentralbetriebsrat mit Unterstützung der GPA-djp und der Vida ebenfalls Klage eingebracht. Wir rechnen mit einem Prozess, der mehrere Jahre dauern wird.

BV-Telearbeit

Die neue BV-Telearbeit ist zwar schon seit 1. Oktober 2019 gültig, aber auch über diese will ich Sie informieren. Nicht nur, dass die Arbeitszeiten der Flexibilität der BV Gleitzeit angepasst wurden, es sind jetzt auch 4 Tage Mobile-Office im Monat möglich. Im Zusammenhang mit der neuen strategischen Gesamtausrichtung der AUVA werden diese flexiblen Arbeitsweisen immer mehr in den Vordergrund treten.

Was bringt uns die nächste Regierung?

Die nächsten Monate werden zeigen, ob die AUVA durch politische Entscheidungen wieder in den Fokus rückt – Stichwort Pflegeversicherung – Stichwort Beitragssenkung. Auch wissen wir noch nicht, welche Schlüsse der Verfassungsgerichtshof aus den Beschwerden zum Gesetz der Sozialversicherungsreform ziehen wird. Die Anhörungen dazu fanden Anfang Oktober statt. Dabei kam es zu einer kuriosen Szene: Vertreter des Sozialministeriums sagten, über den „Vorgang“ SV-Strukturreform gäbe es keinen „Akt“. Es könne daher nicht nachvollzogen werden, wie es zu den behaupteten Einsparungseffekten („Phantasiemilliarde“) kommen solle.

Was in der SV selbstverständlich von den Beschäftigten erwartet wird – nämlich die saubere Dokumentation aller Vorgänge und Arbeiten – nimmt das Ministerium wohl nicht so genau.

Sollte von politischer Seite wieder ein Angriff auf unsere AUVA gestartet werden, möchte ich hier nur eines anfügen: Wir Betriebsräte haben im letzten Jahr viel gelernt. Wir scheuen uns nicht, unsere Kenntnisse erneut einzusetzen, wenn es die Umstände erfordern. Und wir hoffen wieder auf Ihre Unterstützung, wenn wir Sie brauchen.

Motivation – bitte nicht zerstören

In vielen Bereichen der AUVA ist der Arbeitsdruck in den letzten Monaten enorm gestiegen. Die Personaleinsparungen zeigen erste Auswirkungen. Die Anzahl der Beschäftigten wird kleiner, die Arbeitsmenge nicht. Im Gegenteil, die internen Umstrukturierungen binden zusätzliche Kapazitäten. Oftmals ist derzeit nicht absehbar, wie sich die Arbeit in den nächsten Monaten verändern wird. Und diese Ungewissheit sorgt für Befürchtungen bei den betroffenen Beschäftigten. Wir – Ihre Betriebsrätinnen und Betriebsräte – setzen uns dafür ein, Sie in Ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen, darum scheuen Sie sich nicht, sich mit Ihren Sorgen und Anliegen an uns zu wenden.

Dass unsere Versicherten, Patientinnen und Patienten weiterhin so gut behandelt werden wie bisher, dass Leistungen in der Prävention, der Unfallheilbehandlung, der Rehabilitation, bei den Entschädigungen und natürlich auch bei den internen Supportleistungen in der gewohnt hohen Qualität erbracht werden, wird oft als selbstverständlich vorausgesetzt, ist es aber keinesfalls.

Motivierende Arbeitsbedingungen zu schaffen ist Aufgabe der Führung. Auch in Zeiten von Reformen sind dies keine „freiwilligen Nettigkeiten“, sondern die Voraussetzung für das Arbeiten. Denn der Kommunikationsstil der Führungskräfte hat große Auswirkungen auf die Beschäftigten, deren Arbeitsleistung und Wohlbefinden. Ich möchte mich bei jenen Führungskräften bedanken, die – ungeachtet des Drucks, unter dem sie selbst stehen – dies erkannt haben und bereits danach handeln.

Mehr zum ThemaMotivation gibt’s hier im Beitrag zu lesen.

Liebe Grüße,

Erik Lenz

ZBR fragt vor der Wahl die Parteien um ihre Haltung zur AUVA

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,  

am 29. September 2019 finden die Nationalratswahlen 2019 statt. Wir haben ja bereits in der MitarbeiterInnen-Info im Juli 2019 angekündigt, dass wir alle wahlwerbenden Parteien zur AUVA befragen werden.  In der Beilage übermitteln wir nun mittels Sondernewsletter das Ergebnis.

 

Sondernewsletter – Fragen und Antworten zur AUVA

 

„Manipulative Information“ und „Tiefpunkt in der Diskussion“

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Maximale Kostenkonfusion bei der der Sozialversicherungsfusion: Welche Rolle Medien dabei spielen …und wie die Demokratie untergraben wird.

(Quelle: Hier klicken)

Mit den Zahlenspielchen ist ein neuerlicher Tiefpunkt in der Diskussion um die Sozialversicherungsreform erreicht“, meinte der von schwarz-blau kaltgestellte Vorsitzende des Hauptverbands, Alexander Biach im Morgenjournal vom 18. Juli 2019. Die Sozialministerin der Übergangsregierung Brigitte Zarfl fühlt sich „in den Wahkampf hineingezogen.

Das ist nachvollziehbar. Die Sozialsprecherin der FPÖ, Belakowitsch-Jenewein, hat „den Eindruck, dass hier ‚rote Genossen‘ im Ministerkabinett nach den Vorgaben des SPÖ-Parlamentsklubs Anfragebeantwortungen ‚schnitzen’ und man auf die realen Fakten aus Gründen des anlaufenden Wahlkampfs keine Rücksicht nimmt.“ Und beliebt zu drohen: Es sei „durchaus überlegenswert, eine Rechnungshofsonderprüfung für die laufenden Monate, in denen Frau Sektionschefin Zarfl das Sozial- und Gesundheitsministerium führt, zu beantragen“.

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ZBR Newsletter 07/2019

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wer hätte das vor einem Jahr gedacht? Die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein ist weg, die AUVA gibt es noch. Und es gibt auch schon wieder neue Ideen, wofür man das Geld der AUVA verwenden könnte. Zum Mitfinanzieren der Pflegeversicherung? Oder doch besser als Beitragssenkung an die Unternehmen, wie es die Industriellenvereinigung forderte? Oder zur Finanzierung der Krankenkasse?

Wie schon im Mail vom 25.6.2019 dargestellt, sehe ich keine großen Möglichkeiten für Geldentnahmen aus der AUVA. Der Budgetausblick für das heurige Jahr ist negativ. In Folge der Beitragssenkung und der nicht mehr so starken Konjunktur rechnet die AUVA derzeit mit einem Minus von 50 Millionen € für 2019. Durch den Vorstandsbeschluss vom letzten Jahr und das darauf aufgesetzte Sparprogramm REFA besteht schon jetzt die Gefahr, dass wir genau bei unseren Kernkompetenzen sparen. Und damit dort, wo wir die größte Expertise haben und der Zweck unseres Daseins liegt: In der Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten, in der Versorgung und Nachsorge Verunfallter mit allen geeigneten Mitteln und in deren finanzieller Sicherung.

Siehe auch: https://www.reflektive.at/warum-eine-pflegeversicherung-eine-schlechte-idee-ist/

Auch das Pensionsrecht der Sozialversicherung wird derzeit wieder durch die Medien getrieben. Zum wiederholten Male ist die Rede von „Luxuspensionen“. Der Zentralbetriebsrat hat deshalb beschlossen, die Parteien vor der Nationalratswahl zu fragen, wie sie zur AUVA stehen und welche Pläne sie mit der AUVA und ihren Beschäftigten hätten. Natürlich werden wir Ihnen die Ergebnisse präsentieren.

NEOS fordern „Reform“ der AUVA

Etwas weniger in die Öffentlichkeit schaffte es der Entschließungsantrag der NEOS, der im Parlament behandelt wird. Dieser beinhaltet unter anderem, dass Unternehmen sich die Unfallversicherung – im Sinne einer Haftpflichtversicherung, die die AUVA ja für die Unternehmen auch ist – ähnlich wie die Mitarbeitervorsorgekasse unter privaten Anbietern aussuchen können. Die derzeit von der AUVA betriebene Prävention solle künftig vom Arbeitsinspektorat übernommen und die bestehenden Unfallrenten von der Pensionsversicherung abgewickelt werden. Die Unfallkrankenhäuser wiederum sollen an Spitalsträger der Länder gehen, die Rehabilitation wird im Antrag nicht erwähnt. Was der Unterschied zwischen dieser „Reform“ und einer Zerschlagung wäre, habe ich noch nicht herausgefunden. Unser Geld soll übrigens in die Gebietskrankenkassen fließen.

Wollen wir hoffen, dass dieser Antrag keine Mehrheit im Parlament findet und die NEOS nie die Möglichkeit bekommen, diese Idee umzusetzen.

Dieser Artikel passt zum Thema: https://awblog.at/arbeitsunfallversicherung-statt-auva/

NEOS fordert die Kündigung von Beschäftigten in der Sozialversicherung

Gerald Loacker, Sozialsprecher der NEOS fiel vor kurzem auch noch mit folgender Aussage zur Reform in der Sozialversicherung auf: „Der Löwenanteil der Verwaltungskosten steckt im Personal und hier hat man den Betroffenen ja Kündigungsschutz zugesichert. Ohne Kündigungen wird man aber nie auf die vorgerechneten Summen kommen.”

 

Generaldirektion neu besetzt:

„Zack zack zack, drei, vier Leute rein, drei, vier Leute raus.” (© HC Strache). So schlimm war es nicht in der AUVA. Und doch ist nun sehr rasch die Generaldirektion neu besetzt worden. Wir gratulieren dem neuen Generaldirektor Mag. Alexander Bernart und seinen Stellvertretern Mag. Jan Pazourek und Dr. Thomas Mück, der bereits bisher der Generaldirektion angehörte, zur Bestellung durch den Verwaltungsrat und hoffen auf eine gute und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA gedeihliche Zusammenarbeit.

Gleichzeitig wollen wir uns sehr herzlich bei Generaldirektor Dr. Helmut Köberl und Generaldirektor-Stellvertreter Mag. Gustav Kaippel für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wenn auch oft unterschiedliche Interessenslagen am Ausgangspunkt von Verhandlungen standen, so wurde doch immer ein für alle Beteiligten gutes Ergebnis erzielt. Bei der Wahl zum besten Arbeitgeber in der Zeitschrift Trend, die die AUVA zweimal gewinnen konnte, wurden Gleitzeitmodelle, Telearbeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Wiedereingliederung, Konfliktlotsen, Gesundheitsförderung oder das Fair-Play Team als Beispiele für hohe Betriebskultur genannt. Und der hohen Betriebskultur und der guten Feedbacks von Online-Befragungen von Beschäftigten verdanken wir diesen Triumph bei dieser Wahl. Alle Beispiele basieren auf Betriebsvereinbarungen, die in vielen Verhandlungsrunden zwischen der Generaldirektion und Mitgliedern des Zentralbetriebsrates entstanden sind und Regeln für das Miteinander in der AUVA aufgestellt haben. Auch in Projekten und weiteren Themen der Gestaltung der AUVA konnten wir uns gegenüber der Generaldirektion einbringen und unsere Vorschläge wurden ernst genommen. Danke für diese Zusammenarbeit!

Verwaltungsrat beschließt zwei weiter Großprojekte

Die neue Generaldirektion bekam in der Sitzung am 25.6.2019 einige Aufträge mit. So wurde beschlossen, mit dem Wiener Krankenanstalten-Verbund (KAV) Gespräche aufzunehmen, um den stationären Bereich des Lorenz-Böhler-Krankenhauses zum SMZ Ost zu übersiedeln. Dort soll die AUVA, ähnlich der bisherigen Kooperationsprojekte, die gesamte Orthopädie und Traumatologie führen. Der Standort Brigittenau soll als „Zentrum für ambulante Erstversorgung“ weitergeführt werden. Das heißt, die ambulant betreuten Patienten würden dort weiterhin versorgt und eine Erweiterung um Nicht-unfallbedingte Notfälle erfolgen.

Das zweite Projekt betrifft den Weißen Hof in Klosterneuburg. Wie schon in der Machbarkeitsstudie vor einigen Jahren angedacht, soll der Weiße Hof nach Meidling übersiedelt werden. Im Unterschied zu den bisher beschlossenen Projekten der Unfallkrankenhäuser, gibt es hier keine Kooperation mit einem anderen Träger am neuen Standort, sondern voraussichtlich eine Verschmelzung der beiden Rehabilitationszentren Weißer Hof und Meidling. Nach Fertigstellung wird die AUVA also nur mehr drei Rehazentren betreiben. Diese Übersiedlung mit Neubau bietet die Chance, ambulante Rehabilitation und Frührehabilitation anzubieten und das Leistungsspektrum um den Bereich „Berufskrankheiten“ (v.a. Haut- und Gehörerkrankungen) zu erweitern. Am bisherigen Standort in Klosterneuburg soll eine „widmungskonforme Nachnutzung“ mit dem Land Niederösterreich verhandelt werden.

Beide Projekte sind vorerst nur sehr vage umrissen, nicht einmal die Termine für die Übersiedlung wurden genannt, geschweige denn die Kosten abgeschätzt. An der neuen Generaldirektion wird es nun liegen, Konzepte auszuarbeiten. Erst wenn dann die Eckpunkte auf den Tisch gelegt werden, lassen sich die Auswirkungen auf die Beschäftigten abschätzen. Wir werden den Fortschritt genau beobachten und uns im Sinne aller betroffenen Kolleginnen und Kollegen sehr stark einbringen. Und wir werden uns wehren, wenn wir befürchten müssen, dass die Rehabilitation so zurückgefahren wird, dass wir unseren Auftrag nicht mehr erfüllen können oder wenn es bei einem Projekt zu massiven Verschlechterungen für Kolleginnen und Kollegen kommt.

Positiv zu vermerken ist, dass es uns gelungen ist, die Bearbeitung dieser zwei Projekte über das Projekt REFA abzuhandeln. Denn in REFA ist eine klare und intensive Einbeziehung der Betriebsräte nun gegeben. Und ein eindeutiges Bekenntnis zum Umgang mit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es, das auf unsere Anregung hin vom Verwaltungsrat beschlossen wurde.

Universität Salzburg präsentiert Arbeitsrechtsgutachten im Zusammenhang mit dem SV-OG

Gemeinsam mit unserer Gewerkschaft GPA-djp analysierten wir Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Änderung der Sozialversicherungsstruktur ergeben. Die Arbeiterkammer Niederösterreich beauftragte und bezahlte dann zu diesen Fragestellungen ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Pfeil, einem führenden österreichischen Arbeitsrechtsjuristen. Das Gutachten liegt nun vor. Einige wesentliche Aussagen:

 Es darf durch die Änderungen in den Sozialversicherungen zu keinen Kündigungen oder unfreiwilligen Pensionierungen kommen

 Vor der Änderung gewährte Zulagen dürfen meist nicht angetastet werden

 Bei Versetzungen, Zusammenlegungen und Fusionen sind die Beschäftigten durch Gesetze und die Dienstordnungen so gut wie möglich geschützt. Versetzungen sind zwar möglich, allerdings darf die Entlohnung dadurch nicht sinken

 Eine Verkleinerung des Betriebs und ein daraus entstehender Personalüberhang erlauben dem Dienstgeber trotzdem keine Kündigung von Beschäftigten

Natürlich enthält das Gutachten auf seinen 170 Seiten noch weitere Ausführungen. Wie jedes gute Gutachten zeigt es, wo Schwierigkeiten auf uns zukommen könnten. Es zeigt aber auch, dass wir im letzten Jahr bei den Kollektivvertragsverhandlungen ziemlich viel richtig gemacht haben. Denn schon damals wurden – im Hinblick auf bevorstehende Änderungen in der Sozialversicherung – Absicherungen in den Kollektivverträgen zu Gunsten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgenommen.

Vorstand beschließt neue Betriebsvereinbarungen zu WAVE und PFK

Seit über einem Jahr arbeitet die AUVA an der Einführung des EDV Programms „WAVE“. Das Programm soll bei der Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, deren technischen Anlagen und Einrichtungen („Facility Management“) dienen. Da die Neugestaltung im Facility Management auch für zentrale Einsparungen in REFA sorgen soll, besitzt das Thema natürlich aus betriebsrätlicher Sicht hohe Brisanz. Wie für jedes andere EDV-Programm auch, ist für den Betrieb des Programms eine Betriebsvereinbarung erforderlich, die sicherstellt, dass nur zulässige Auswertungen durchgeführt werden. Unsere Forderung wurde nun (endlich) umgesetzt, so dass die AUVA das Programm nun rechtskonform betreibt.

Im Vorstandsbeschluss vom letzten Jahr wurde – wie sie auch aus den Berichten zu REFA wissen – die Tätigkeit von AUVAsicher in Frage gestellt, um die Kosten dafür einzusparen. Die Betriebsvereinbarung soll in diesem Zusammenhang auch als Zeichen an die Beschäftigten in diesem Bereich verstanden werden. Wir Betriebsräte werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass AUVAsicher so wie bisher weiterhin von der AUVA betrieben wird. Für die Präventivfachkräfte (PFK) von AUVAsicher wurde die bestehende ältere Betriebsvereinbarung an geänderte Rechtslagen und Erfahrungen aus der Praxis angepasst und stark an die Regelungen der Gleitzeit-Betriebsvereinbarung angelehnt, wodurch ein flexibleres Arbeiten möglich ist.

Einbindung der Betriebsräte bei REFA verbessert

In den letzten Monaten konnte die Einbeziehung der Betriebsräte in das Projekt deutlich verbessert werden. Die Projektlenkungsausschüsse und Clusterlenkungsausschüsse geben uns ebenso die Möglichkeit, die Interessen der Beschäftigten einzubringen wie die Besprechungen in der Generaldirektion und im Verwaltungsrat. Die Projekte nehmen nun Fahrt auf und wir sind schon gespannt, wie sich der Informationsfluss in der Praxis gestaltet.

Dienstplanprogramm GraphDi: Nach Rechtsgutachten lenkt die AUVA ein

Und wieder ein Rechtsgutachten, das für uns durch die Arbeiterkammer Niederösterreich erstellt wurde: Nach langen Verhandlung stimmt die AUVA unserer – durch das Gutachten belegten Ansicht – zu, dass gewisse Dienste anders zu bewerten sind und als Überstunden auszuzahlen sind. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wird´s freuen!

Hinweis: Schäden am Kraftfahrzeug auf Dienstreise

Da es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Schäden gibt, hier ein kurzer Hinweis: Sollte sich auf einer Dienstreise ein Schaden an Ihrem KFZ ereignen, bitte umgehend, sofort nach Kenntnis im Dienstweg melden. Wichtig für die spätere Bearbeitung: Bitte unbedingt Fotos vom Schaden machen und auch diese dem Dienstgeber übermitteln.

Aktuelle Klagen

Nicht viel Neues gibt es von den eingebrachten Klagen zu vermelden. Bei den Klagen zur besseren Anrechnung von Vordienstzeiten gab es ja eine lange Unterbrechung, da auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gewartet wurde. Diese Entscheidung ist nun da und lässt uns auch auf einen positiven Ausgang hoffen (wann auch immer das sein wird). Bei der Klage zu den Basisadministratoren, wollte die Richterin das Verfahren rasch beenden, allerdings stimmte die AUVA einer Schließung und einem Vergleich nicht zu. Bei der Frage der rückwirkenden Einbeziehung in die Pensionskassa sind die Klagen in der Vorbereitung.

ZBR-Veranstaltungen

Am 1.Juni fand wieder ein Beachvolleyballturnier in Klagenfurt statt. Danke an BRV Günther Kanduth für die großartige Organisation und die tolle Stimmung, die er als DJ Cantu jährlich bei dieser Veranstaltung hinzaubert. Und da auch Günther so eine große Veranstaltung nicht alleine bewältigen könnte: Ein herzlicher Dank dem ganzen Team, das zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen hat.

Die nächsten ZBR-Veranstaltungen sind das Kegelturnier in Graz – in der nun renovierten Halle am 9.11. 2019 und das 45. ZBR-AUVA Schirennen in Häring am 21.3.2019. Ich freue mich, wenn wir uns dort sehen.

Abschließend möchte ich Ihnen und Ihren Angehörigen einen schönen und erholsamen Sommer wünschen und bedanke mich für Ihr Interesse am Newsletter des Zentralbetriebsrates.

Liebe Grüße

Erik Lenz

 

 

Kompetenz: ÖVP-Pflegekonzept macht keinen Sinn

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  1. Juni 201926. Juni 2019 David Mum

Die ÖVP möchte der AUVA die Zuständigkeit für die Pflege übertragen. Damit würde die Pflege künftig im Rahmen der Sozialversicherung über Beiträge finanziert werden. Das löst bei fast allen anderen Akteuren Unverständnis aus.

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die AUVA ist nun zum wiederholten Male zum Spielball der Politik geworden

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Bericht AUVA ZBR Vorsitzender Lenz Erik

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gestern wurde die AUVA neuerlich Gegenstand der politischen Diskussion in Österreich. Anders als im Vorjahr – wo der AUVA sogar die Auflösung angedroht wurde – ist nun sogar von einer zusätzlichen Zuständigkeit – nämlich jener für die Pflege – die Rede.

Dies mag auf den ersten Blick positiv erscheinen, erweist sich bei näherem Hinsehen aber als überaus problematisch.

Der Vorschlag, der präsentiert wurde, geht davon aus, dass in der AUVA unter Beibehaltung des geltenden Beitragssatzes genügend finanzielle Ressourcen frei wären bzw. frei zu machen wären, um zur Finanzierung der Pflege in Österreich beizutragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht nachdrücklich genug gesagt werden, dass diese Darstellung schlicht und einfach falsch ist. Ein kurzer Blick auf das Budget der AUVA und seine Verwendung müsste eigentlich genügen, um zu erkennen, dass einer derartigen Behauptung jede reale Grundlage entbehrt.

Die AUVA verfügt über ein Jahresbudget von knapp 1,5 Milliarden Euro. Davon sind 35% oder knapp 530 Millionen Euro alleine für die Rentenzahlungen aufzuwenden. Knapp 210 Millionen sind der Österreichischen Gesundheitskasse für deren Leistungen nach Unfallversicherungsfällen zu überweisen und 125 Millionen Euro braucht die AUVA für die Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe. Das heißt im Klartext, rund 58% unserer gesamten Einnahmen sind wieder zur Auszahlung zu bringen, ohne dass noch eine einzige Mitarbeiterin oder ein einziger Mitarbeiter entlohnt oder irgendein Sachaufwand getätigt wurde. Das heißt, es stehen rund 625 Millionen Euro oder 42% der Einnahmen zu Verfügung, um alle sieben UKH-Standorte, die vier Rehabilitationszentren, die gesamte Prävention, die Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, Körperersatzstücke und Hilfsmittel für unsere Versehrten, den Vertrauensärztlichen Dienst und noch einiges mehr zu finanzieren.

Tatsächlich müssen wir aufgrund der letzten Beitragssenkung, die mit 1.1.2019 in Kraft getreten ist, für das heurige Jahr bereits mit einem Bilanzverlust rechnen. Wo hier die freien Ressourcen gesehen werden, die für andere Aufgaben zur Verfügung stünden, bleibt ein Rätsel.

Wer also behauptet, die AUVA könne Mittel für Pflegefinanzierung freimachen, der soll auch sagen, was sie dann nicht mehr machen soll. Soll der Beitrag der AUVA zur Unfallversorgung in Österreich zurückgefahren oder eingestellt werden, sollen die RZ in Frage gestellt werden, oder möchte man die Prävention zurückstutzen – und damit die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen – eines unserer Kernanliegen – zur Disposition stellen. Diese Fragen stellen sich, und wer derartige Vorschläge macht, wird sich um die Antworten nicht herumdrücken können.

 Welches Torteneck steht zur Disposition??

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Leistungen der AUVA sind unverzichtbar und sie dürfen nicht – dem Prinzip der Beliebigkeit und des Populismus folgend – in Frage gestellt werden, nur um sich einer ehrlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Pflege zu entziehen.

Und eines noch zum Schluss: Die AUVA hat in ihrem ureigensten Aufgabengebiet noch einiges zu leisten. Es gibt seriöse Schätzungen die besagen, dass in Österreich eine jährliche Dunkelziffer von rund 1.800 Krebstoten existiert, die auf die Arbeitswelt zurückzuführen sind. Viele dieser Krebserkrankungen davon wären sogar klassische Berufskrankheiten, aber die AUVA erfährt nichts von diesen Fällen. Hier Anstrengungen zur Bewusstseinsbildung zu unternehmen, in Prävention aber auch in die Entschädigung der Opfer zu investieren, wäre dringend geboten. Von einer dringend notwendigen Überarbeitung der BK-Liste oder dem großen Thema der berufsbedingten Erkrankungen ist dabei noch gar nicht die Rede. Die AUVA würde also in Wahrheit mehr Mittel benötigen, als ihr gegenwärtig zur Verfügung stehen.

Der ZBR der AUVA hat ein Konzept für die Weiterentwicklung der AUVA erarbeitet, das auf einem Ausbau unserer ureigensten Kompetenzen beruht. Dieses Konzept würde massive humanitäre Gewinne im Sinne von Sicherheit und Gesundheit für die Menschen in unserem Land bringen, es könnte aber auch eine intelligente Form des Sparens für das Gesundheits- und Sozialsystem sein – also Sparen mit der AUVA statt an der AUVA.

Es wäre schön, wenn sich die Politik ernsthaft mit den Ideen auseinandersetzte, die in der AUVA unter Mitarbeit vieler Expertinnen und Experten entwickelt werden, und nicht ohne seriöse Grundlage Gelder verteilt, die nicht vorhanden sind bzw. die dringend gebraucht werden – nämlich für das bewährte System aus Prävention, Unfallheilbehandlung, umfassender Rehabilitation und finanzieller Entschädigung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde mich als ZBR-Vorsitzender immer und überall zu Wort melden, wenn in unsachlicher Weise Behauptungen und Vorschläge zur AUVA gemacht werden, egal von welcher politischen Gruppierung sie kommen.

Jede und jeder von Ihnen ist Meinungsbildnerin bzw. Meinungsbildner, und ich bitte Sie daher, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das Gleiche zu tun.

Mit herzlichen Grüßen

Erik Lenz