Archiv für den Monat: November 2018

ZBR Informiert

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Zentralbetriebsrat übergibt Resolution an Obmann DDr. Ofner

In der Zentralbetriebsratssitzung vom 14.11.2018 wurde eine Resolution beschlossen, die in weiterer Folge von allen Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern, die bei der Konferenz in Wagrain dabei waren, unterschrieben wurde. 121 Menschen aus dem Kreis der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Behindertenvertrauenspersonen bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass die kommenden Veränderungen nicht zu Lasten der Beschäftigten der AUVA gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind sie bereit, alle rechtlichen Mittel zum Einsatz zu bringen und sich gegen Versuche zu wehren, diese Möglichkeiten zu beschränken.

Die Resolution wurde im Rahmen der Vorstandssitzung an Obmann Ofner übergeben.

Der genaue Text der Resolution kann in der Anlage nachgelesen werden. Ebenso sind diesem Mail ein Foto der Unterzeichner und ein Foto der Übergabe der Resolution an Herrn Obmann Ofner angefügt. Der ÖGB berichtet darüber auch auf seiner Homepage: https://www.oegb.at/cms/S06/S06_0.a/1342600580560/home/kritische-stimmen-unerwuenscht

Vorstand beschließt Personalreduktionen für 2019

Dem Vorstandsbeschluss vom August folgend wurde der Voranschlag von 2019 mit einer Reduktion des erwarteten Personalaufwandes in der Verwaltung von -3.700.000€ angesetzt. Das entspricht einer Reduktion von mehr als 70 Personen. Nachbesetzungen sind nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Unterschreitung im Personalaufwand gelingt. Neue Dienstposten werden kategorisch ausgeschlossen.

REFA – Das Programm zur Reform der AUVA im Vorstand vorgestellt

Im Vorstand vorgestellt wurde auch die geplante Struktur des Programms REFA. REFA ist der organisatorische Überbau zur Umsetzung der Regierungsvorgaben und des Vorstandsbeschlusses vom August. Als Programmauftraggeber wurde der Verwaltungsausschuss des Vorstandes definiert, die Programmlenkung erfolgt in einem Gremium bestehend aus den Vorstandsmitgliedern, einzelnen weiteren Selbstverwaltungsmitgliedern und zwei Vertretern des Zentralbetriebsrates. In diesen Gremien sollen die zentralen Entscheidungen fallen.

Die Programmleitung, die die Entscheidungen vorbereiten und zwischen den Gruppen koordinieren soll, liegt bei Generaldirektor Dr. Köberl. Die Themen des Vorstandsbeschlusses sind in drei Gruppen („Cluster“) unterteilt, die von GD-Stv. Mag. Kaippel, ÄDir. Dr. Frank und GD-Stv. Dr. Mück geleitet werden. In diesen drei Gruppen werden die Themen für die Entscheidungen aufbereitet und nach der Entscheidung umgesetzt.

Die Einbindung der Belegschaftsvertretungen wurde eingefordert und vom Vorstand zugesagt. Der ZBR wird sich im Rahmen der Sitzung im Jänner mit der Festlegung der Details befassen.

Betriebsvereinbarung Rahmenzeit beschlossen, BV Befragungen verlängert

Ebenfalls beschlossen wurde nach langen Verhandlungen eine Betriebsvereinbarung, die als Rahmen für die Arbeitszeitbetriebsvereinbarungen in den einzelnen Einrichtungen (Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren) herangezogen werden kann. Sie hat keine direkte Wirkung. Wie bisher ist in jeder Einrichtung eine Betriebsvereinbarung in diesem Rahmen abzuschließen. Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass alle spezifischen Einzelheiten der Häuser abgedeckt sind. Gegenüber der Vorgängerversion wurden in der Betriebsvereinbarung mehrere Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen durchgesetzt. Beispielhaft sei nur die Schaffung einer Zeitflexibilisierung („Minigleitzeit“) von bis zu 20 Minuten vor und nach dem Dienst genannt. Die Betriebsvereinbarung findet sich im Anhang.

Die Betriebsvereinbarung zu computerunterstützten Befragungen wurde in der bestehenden Form um ein Jahr verlängert, da diese mit Jänner 2019 ihre Gültigkeit verloren hätte. Die für heuer geplante Überarbeitung konnte mangels Zeitressourcen nicht erreicht werden und wird so im nächsten Jahr angestrebt.

Sozialfonds für 2019 beschlossen

Trotz der angespannten finanziellen Situation in der AUVA konnten die Verhandlungen zum Sozialfonds positiv abgeschlossen werden und eine Erhöhung erreicht werden. Wir sind zuversichtlich, damit wieder alle Leistungen abdecken zu können und sehen die ZBR- Veranstaltungen (Schitage, Beachvolleyball-Turnier, Kegelturnier) finanziell als gesichert.

Familienbonus Plus

Von der Bundesregierung wurde heuer der Familienbonus beschlossen. Er bringt ab 1.1.2019 einen steuerlichen Vorteil von bis zu 1.500€ je Kind und Jahr. Beantragen kann man den Familienbonus mit dem beiliegenden Formular E30, das an die Personalabteilung gesendet werden muss, damit der Steuervorteil beim Arbeitgeber berücksichtigt werden kann. Nähere Informationen dazu sind im beiliegenden Folder zu finden. In wie weit sich der Familienbonus auf Leistungen des Sozialfonds auswirken (Kinderbetreuungskosten) ist noch in Diskussion. Wir werden rechtzeitig informieren. Die Auszahlung des Familienbonus könnte sich etwas verzögern, da erst die Voraussetzungen in der EDV zur Lohnverrechnung geschaffen werden müssen.

Die HPA weist darauf hin, dass der Familienbonus nur dann berücksichtigt werden kann, wenn das Formular dorthin gesandt wird!

AUVA Betriebsräte Thema bei der Fragestunde im Nationalrat

Die aktuelle Fragestunde im Parlament beschäftigte sich am 22.11. auch mit den Vorgängen in der AUVA. Die Ministerin Hartinger-Klein beantwortete dabei die Fragen der Abgeordneten.

Auszüge finden sich in den folgenden Links:

https://tvthek.orf.at/profile/Nationalrat/13886251/Plenarsitzung-des-Nationalrates/13996070/Frage-von-Daniela-Holzinger-Vogtenhuber-Jetzt-an-Sozialministerin-Beate-Hartinger-Klein-FPOe/14400655

https://tvthek.orf.at/profile/Nationalrat/13886251/Plenarsitzung-des-Nationalrates/13996070/Frage-von-Maximilian-Linder-FPOe-an-Sozialministerin-Beate-Hartinger-Klein-FPOe/14400656

Besonders interessant finde ich die Frage: War das Vorgehen mit Obmann Ofner abgesprochen und wird die freie Meinungsäußerung von ArbeitnehmervertreterInnen innerhalb der AUVA, die sich für ihren Erhalt einsetzen weiterhin gewährleistet sein?

Sowie die Antwort der Ministerin: „Das ist allein die Entscheidung der Selbstverwaltung.“

Auch neu für mich: Die Aussage, dass der Betriebsrat der AUVA der Ministerin zugesichert hätte, keine weiteren Maßnahmen durchzuführen.

Wir sind intern noch auf der Suche nach jenem Betriebsrat, von dem diese Aussage stammen könnte J

ACHTUNG: Die Links sind nur noch wenige Tage gültig. Wir versuchen, das Dokument vom ORF dauerhaft zu bekommen.

Interessante Radiodiskussion über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung

 Ebenfalls aus der Mediathek des ORF stammt der Link zur Radiosendung über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, die ich sehr empfehlen kann. Die Sendung dauert ca. 30 Minuten und ist wahrscheinlich ebenfalls nur mehr wenige Tage online. https://oe1.orf.at/player/20181122/533683

Pressekonferenz am 26.11.2018

Gemeinsam mit dem Präsidenten der Arbeiterkammer Oberösterreich, Johann Kalliauer gebe ich morgen, am 26.11. 2018 um 10:00 Uhr eine Pressekonferenz mit dem Titel: „AUVA – Einsparungen zu Lasten der Prävention, der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Beschäftigten“

Eine Ankündigung der Pressekonferenz ist im Anhang ersichtlich. Die Presseunterlage dazu stelle ich gerne im Anschluss an die Pressekonferenz zur Verfügung.

Soweit die aktuellen Neuigkeiten. Ich wünsche schöne Arbeitstage!

LG

Erik Lenz

 

Bericht: AUVA-Spitze suchte Schwachstellen bei Betriebsrat

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16. November 2018, 14.11 Uhr ORF

Der Streit zwischen der Führung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und dem Betriebsrat spitzt sich zu. AUVA-Obmann Anton Ofner hat laut „Standard“ ein 20.000 Euro teures Gutachten in Auftrag gegeben, inwieweit man gegen führende Mitglieder der Belegschaftsvertretung vorgehen könnte.

Hintergrund ist die anhaltende Kritik der roten Gewerkschafter an den von der Regierung eingeforderten Einsparungen in der AUVA. Unter anderem waren in Einrichtungen der Anstalt Antiregierungsplakate und Transparente wie „Nur noch acht Tage, bis wir niemanden mehr behandeln können“ aufgehängt worden. Zudem gab es scharfe Kritik an einem Spitzenvertreter der AUVA, weil dieser nachforschen hatte lassen, ob Unterschriftenlisten gegen die Regierungspolitik aufliegen.

Analyse ortet mögliche Rechtsbrüche

Laut der Analyse der Kanzlei Andreewitch & Partner könnten manche Aktionen der Gewerkschafter rechtswidrig gewesen sein. Die Entfernung der Antiregierungsplakate war hingegen zulässig. Ofner lässt nun eine Sachverhaltsdarstellung für die Staatsanwaltschaft vorbereiten. Durch die nun vorliegende Stellungnahme sei man zur Anzeige verpflichtet, sagte sein Büro dem „Standard“ auf Anfrage.

Laut Bericht könnte allerdings auch die AUVA bei den Nachforschungen zu den Unterschriftenlisten selbst Rechtsbruch begangen haben. Ofner bestreitet, dass es eine entsprechende Weisung gab, Generaldirektor-Stellvertreter Gustav Kaippel widersprach ihm allerdings.

Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) forderte Ofner auf, die „Einschüchterungsversuche“ sofort einzustellen. In einer Aussendung kündigte GPA-djp-Geschäftsführerin Barbara Teiber an, alle Unterstützungsmöglichkeiten für den Betriebsrat voll auszuschöpfen

AUVA will kritische Gewerkschafter anzeigen

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Der Standard, 16.11.2018 (S. 7) Artikel

Der Obmann der Unfallversicherung ließ um 20.000 Euro ein Gutachten erstellen, wie man gegen aufmüpfige Arbeitnehmervertreter vorgehen könnte. Nun wird eine Anzeige vorbereitet.

Die Gewerkschaft fährt seit Monaten scharfe Geschütze gegen den von den Regierungsparteien verordneten Sparkurs bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) auf. Genutzt hat das alles nichts. Am 21. August segnete der 14-köpfige AUVA-Vorstand gegen die Stimmen der roten Arbeitnehmervertreter ein 135 Millionen Euro schweres Sparpaket ab, weitere 430 Millionen Euro sollen zu anderen Sozialversicherungsträgern verschoben werden.

Für Wolfgang Birbamer war das damals ein „rabenschwarzer Tag für die AUVA“. So schrieb es der Bau-Holz-Gewerkschafter, der auch stellvertretender Obmann der Unfallversicherung ist, zwei Tage später in einer Mail an alle Mitarbeiter. Er und ein zweites rotes Vorstandsmitglied legten noch nach: Die Arbeitgebervertreter und die schwarzen Arbeitnehmervertreter hätten die AUVA „verkauft“, es habe wieder einmal „Geschenke für die Großsponsoren des Konzernkanzlers“ gegeben, weil diese „Wahlkampfschulden bei der Wirtschaft zurückzahlen müssen“, hieß es in der Mail.

Der Protest wurde in den folgenden Wochen in den Unfallkrankenhäusern fortgesetzt. Auf Plakaten war zu lesen: „Nur noch 8 Tage, bis wir NIEMANDEN MEHR behandeln können“, oder „Regierung gefährdet die Gesundheit von 5 Mio. Österreichern“.

Dem von den Arbeitgebern nominierten AUVA-Obmann Anton Ofner geht dieser Kurs zu weit. Er ließ nicht nur die Plakate entfernen, sondern gab auch um 20.000 Euro ein Gutachten bei der Kanzlei Andréewitch & Partner in Auftrag, mit dem ausgelotet werden sollte, welche rechtlichen Schritte gegen Birbamer und auch AUVA-Zentralbetriebsratschef Erik Lenz ergriffen werden könnten.

Kritik an Bespitzelung

Lenz hatte, ebenfalls in einer Mail an alle, massive Kritik an Generaldirektor-Stellvertreter Gustav Kaippel geübt, weil dieser Führungskräfte aufgefordert hatte zu erheben, ob Unterschriftenlisten des Betriebsrates gegen die Regierungspolitik aufliegen. Lenz bezeichnete die Bespitzelung als „skandalös und in keinster Weise hinnehmbar“, er fühle sich an eine Zeit erinnert, „die wir zu Recht als eine dunkle in unserer Vergangenheit ansehen“.

Alle diese Streitpunkte wurden in dem 42-seitigen Gutachten, das dem ΔTANDARD vorliegt, geprüft. Die Autoren legen sich in den wenigsten Punkten wirklich fest, zeigen aber zahlreiche rechtliche Optionen auf.

So „könnte“ der Versand der E-Mail durch Obmannstellvertreter Birbamer ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung sein, er „könnte aber auch als dienstrechtlicher Verstoß gegen die allgemeinen Pflichten von Vorstandsmitgliedern qualifiziert werden“. Der Tatbestand der Ehrenbeleidigung sei hinsichtlich der AUVA „eher nicht“ gegeben, dafür könnte „möglicherweise“ der Straftatbestand „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ vorliegen, wobei aber „eine gewisse rechtliche Unsicherheit“ bleibe. „Im Zweifel“ sei aber von einer „Anzeigepflicht“ der AUVA auszugehen.

Schwieriger wäre laut Gutachten ein Vorgehen gegen Betriebsratschef Lenz. Mit seiner Mail an alle sei kein datenschutzrechtlicher Verstoß gegeben, seine scharfen Formulierungen könnten aber „(gerade noch) eine zivilrechtliche Ehrenbeleidigung“ darstellen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht wäre eine Abmahnung „denkbar“, eine Kündigung oder Entlassung wäre „eher nicht zulässig“.

Resolution gegen Gutachten

Die beiden Gewerkschafter zeigen sich auf Anfrage unbeeindruckt. Lenz bezeichnet die Beauftragung der Kanzlei als „Frechheit“. „Die Belegschaftsvertretung lässt sich nicht einschüchtern.“ Bei einer Konferenz aller 130 AUVA-Betriebsräte wurde am Mittwoch bereits eine Resolution beschlossen. Birbamer zeigt sich von Ofner „menschlich sehr enttäuscht“. Er und seine Fraktion hätten sich „nichts vorzuwerfen. Ich stehe zu dem, was ich geschrieben habe.“

Für Ofner persönlich enthält die Expertise zudem Erfreuliches. Seine Anordnung, die Plakate umgehend zu entfernen, war nämlich zulässig. Man könne argumentieren, dass der Betriebsrat „durch das Aufhängen der Plakate in öffentlichen Bereichen gegen das Kampfverbot verstoßen hat“, heißt es wörtlich.

Ofner lässt jetzt jedenfalls eine Sachverhaltsdarstellung für die Staatsanwaltschaft vorbereiten, wieder bei der Kanzlei Andréewitch & Partner. Durch die nun vorliegende Stellungnahme sei man zur Anzeige verpflichtet, erklärt sein Büro auf Anfrage.

Das Gutachten weist aber auch darauf hin, dass die AUVA selber möglicherweise einen Rechtsbruch begangen hat. Die Nachforschungen zu Unterschriftenlisten des Betriebsrates wären nämlich ohne entsprechende Weisung Ofners „unter Umständen nicht rechtskonform“ gewesen. Ofner selbst bestreitet aber, dass es eine solche Weisung gab. Kaippel hatte das anders dargestellt. Er schrieb, er habe „im Auftrag“ des Obmanns gehandelt.

 

AUVA: Gewerkschaft unterstützt Betriebsrat im Konflikt mit Obmann

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Artikel erschienen im Trend

Wien (APA) – Die Vorsitzende der Privatangestellten-Gewerkschaft (GPA-djp), Barbara Teiber, fordert AUVA-Obmann Anton Ofner auf, die “Einschüchterungsversuche” gegen den Betriebsrat der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sofort einzustellen. In einer Aussendung kündigte Teiber am Freitag an, alle Unterstützungsmöglichkeiten für den Betriebsrat voll auszuschöpfen.

Ofner hat laut “Standard” ein 20.000 Euro teures Gutachten in Auftrag gegeben, inwieweit man gegen führende Mitglieder der Belegschaftsvertretung vorgehen könnte und lässt eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft vorbereiten. Grund dafür sind die Kritik und die Aktionen der roten Gewerkschafter an den von der Regierung eingeforderten Einsparungen in der AUVA.

“Als Gewerkschaft stehen wir zu einhundert Prozent hinter dem Betriebsrat und werden unsere Möglichkeiten zur Unterstützung voll ausschöpfen. Die Vertretung der Beschäftigten wird sich jedenfalls nicht einschüchtern lassen”, betonte Teiber dazu.

Herbstkulturausflug Dresden

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Am 26.10.2018 fuhren 18 Städtereisende um 06.00 Uhr in Klagenfurt in Richtung Budweis. Im Restaurant Masné Krámy nahmen wir ein köstliches Mittagessen ein und erlebten anschließend in der Budweiser Brauerei eine Führung inkl. Verkostung, bei welcher uns das Bierbrauen erklärt wurde.

Anschließend ging es vorbei an Prag zu unserem Reiseziel nach Dresden. Nach der Ankunft und dem Zimmerbezug ließen wir den Tag bei einem gemeinsamen Abendessen in der Unterkunft gemütlich ausklingen.

Nach einem ausgiebigen Frühstück wurden wir am Samstag von unserer charmanten örtlichen Reiseleitung empfangen, die uns die Stadt bei einer Stadtrundfahrt mit anschließender Stadtführung näherbrachte. Dresden an einem Tag zu erkunden ist schier unmöglich, so vielfältig ist die Zahl der reichen Kunstsammlungen und der eindrucksvollen Baudenkmäler, aber wir bekamen einen Einblick in die vom Krieg fast gänzlich zerstörte und mittlerweile wieder fast ganz aufgebaute Stadt.

Bei der Frauenkirche endete die Stadtführung. Wer wollte, konnte dort ab 12.00 Uhr an einer Orgelandacht mit Führung teilnehmen.

Um 14.00 Uhr fuhren wir weiter nach Meissen. In den Schauwerkstätten wurde uns die Herstellung des Meissner Porzellans an vier Arbeitsplätzen präsentiert. Dies ist noch echte Handwerkskunst. Der Rundgang begann mit einem kurzen Film, der über die Geschichte der Manufaktur, die Rohstoffe und die Herstellungsprozesse informierte.

Am Abend führte uns der Hunger ins Restaurant Homage. Dort wurde uns im Hubertusstüberl ein Abendessen kredenzt und wir konnten den Tag mit vielen gesammelten Eindrücken gemeinsam und entspannt ausklingen lassen.

Am Sonntag nach dem zeitigen Frühstück verstauten wir unser Gepäck wieder im Bus und machten uns auf den Weg nach Augustusburg zum Schloss Augustusburg. Dort erlebten wir einen Streifzug durch die Schlossgeschichte und erfuhren dabei Interessantes aus der Baugeschichte am Modell des Schlosses, besichtigten diverse Räumlichkeiten der Herrschaften, die Schlosskirche mit Altarbild von Lucas Cranach sowie das Brunnenhaus mit seinem 136 m tiefen Brunnen.

Nach einer Brunnwasserverkostung (es war kein Wasser !!) traten wir die lange Rückfahrt nach Kärnten an. Die Busfahrt führte uns via Zwickau, Bayreuth, Ingolstadt, München, Chiemsee und Salzburg zurück nach Klagenfurt, wo wir um 22.00 Uhr ankamen.

Bilder findest du im UK Net unter:: \\svuk1060\ggruppen\Fotogalerie_UK\Veranstaltungen\Ausflüge(Bad,Kultur,Städte)

 

 

 

Neueintritte Personelles 11/2018

Die Betriebsräte begrüßen die/den neue/n  Kolleginnen/en und wünschen ihr/ihm einen guten Start, viel Freude und Erfolg in ihren/seinem Arbeitsbereich.

Eintritt mit 1.11.2018

Maurer Valeria; UKV/Ang. Schreibarb. Springerin

Dr. GRECHENIG Stephan – Arzt für AM in Ausbildung zum Facharzt für Orthopädie und Traumatologie