ZBR Newsletter November 2019

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

der Herbst ist traditionell auch in der Sozialversicherung die Zeit der Kollektivvertragsverhandlungen. Heuer wurde schon das ganze Jahr über immer wieder verhandelt, bereits drei Verhandlungsrunden abgeschlossen, die vierte Runde wurde begonnen. Der Grund für diese vielen KV-Runden liegt in den Änderungen bei allen Sozialversicherungsträgern und den damit einhergehenden Bedürfnissen zur Anpassung des Dienstrechts. Mit den ersten drei Runden wurden Änderungen in den Dienstordnungen vorgenommen, in der vierten Runde geht es nun auch um die Lohn- und Gehaltserhöhungen für 2020.

Bisherige Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen

Was wurde heuer schon erreicht? Einiges, etwa ein früherer Anfall der Dienstjubiläen oder eine Zulage für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter, die mit Jänner ausbezahlt wird. Wichtig für unsere Arbeiterinnen und Arbeiter war die Verankerung der Richtlinie für Überlassungen in der DO.C. Diese Richtlinie benötigen wir auf Grund der durch das Gesetz aufgezwungenen Gesellschaft für unsere Einrichtungen („Verwaltungs-GmbH“), denn darin sind die „Spielregeln“ für solche Überlassungen geregelt. Kernelement in der letzten Verhandlungsrunde war das Modell der „Betrieblichen Altersteilzeit (BATZ)“. Es ist dies eine beiderseitige freiwillige Vereinbarung, die vor allem in jenen Bereichen zum Einsatz kommen kann, welche von Personaleinsparungen betroffen sind. Die Details zur Umsetzung der Regelung in der AUVA müssen erst ausgearbeitet werden. Wir werden regelmäßig über den Stand der Verhandlungen informieren.

Reform der AUVA – REFA

Auf Grund der personellen Änderungen in der Generaldirektion wurde auch das Projekt REFA adaptiert. Den einzelnen Projekten wurden unterschiedliche Prioritäten zugeordnet. Die Projektleiter blieben zwar die gleichen, einige Projekte wechselten aber den Verantwortungsbereich. Zwei neue Projekte wurden aufgenommen – zum Thema Innovation und Digitalisierung sowie zum Trauma- und Rehabilitationszentrum Wien Meidling, das die Übersiedlung des Weißen Hofes nach Wien mit 2026 vorsieht. Zu diesem Projekt sehen wir auch noch viel Informationsbedarf – bei Führungskräften, bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch bei Betriebsrätinnen und Betriebsräten.

Verwaltungs-GmbH nimmt erste Formen an

Per Gesetz wurde die AUVA gezwungen, die Verwaltung der eigenen Einrichtungen mit 2020 in eine Gesellschaft auszulagern. In einem Grundsatzbeschluss wurde der Umfang folgendermaßen festgelegt: Küche, Medizin- und Haustechnik, AEMP und Reinigung werden in die GmbH eingebracht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Bereichen von der AUVA an die GmbH überlassen. Fachlich und disziplinär ist für diese Kolleginnen und Kollegen künftig diese Tochterfirma der AUVA zuständig. Derzeit werden die Strukturen geplant und die Verträge aufgesetzt. Auch müssen weitere Beschlüsse in der AUVA gefasst werden, damit ist in den nächsten Sitzungen des Verwaltungsrates zu rechnen. Was sicher ist: Im Aufsichtsrat der GmbH werden Betriebsrätinnen und Betriebsräte mit Stimmrecht vertreten sein und die Interessen der Beschäftigten vertreten.

Sozialfonds – Erhöhung wurde beschlossen

Die Mittel zum Sozialfonds unterstützen viele Kolleginnen und Kollegen. Ob bei den Kosten der Kinderunterbringung, bei beruflichen Aus- und Weiterbildungen oder im Falle von Elementarschäden an Haus oder Wohnung. Bei der Sitzung des Sozialfondskomitees im Jänner werden oft mehr als 3.000 Anträge geprüft und berechnet. Wie schon berichtet, beschloss der Zentralbetriebsrat eine Ausweitung der Leistungen. Nun wurde das Budget mit der AUVA verhandelt und ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir das Budget für 2020 um 2,7% erhöhen konnten! Denken Sie bitte daran, ihren Antrag zeitgerecht abzugeben. Bei Fragen helfen die Betriebsrätinnen und Betriebsräte gerne weiter.

Klagen zur rückwirkenden Einbeziehung in die Sozialversicherungs-Pensionskasse

Alle Kolleginnen und Kollegen, die zwischen dem 1.1.1996 und dem 31.12.2003 (letztmalig) in die Sozialversicherung eingetreten sind, traten den Dienst an mit der Aussicht auf eine Pensionsleistung durch den Arbeitgeber. Mit 1.1.2004 wurden die etwa 1.200 betroffenen Kolleginnen und Kollegen der AUVA dann rückwirkend in die Pensionskasse einbezogen. Nun kam die Frage auf, ob diese rückwirkende Einbeziehung rechtmäßig gewesen sei. Ein Wiener Anwalt stellte dies in Zweifel und brachte Klage am Arbeits- und Sozialgericht zuerst für das Lorenz-Böhler-Krankenhaus und wenig später für einzelne Berufsgruppen des UKH Meidling ein. Um im Falle eines positiven Prozessverlaufs die Ansprüche für alle Betroffenen in der AUVA zu sichern, wurde nun über den Zentralbetriebsrat mit Unterstützung der GPA-djp und der Vida ebenfalls Klage eingebracht. Wir rechnen mit einem Prozess, der mehrere Jahre dauern wird.

BV-Telearbeit

Die neue BV-Telearbeit ist zwar schon seit 1. Oktober 2019 gültig, aber auch über diese will ich Sie informieren. Nicht nur, dass die Arbeitszeiten der Flexibilität der BV Gleitzeit angepasst wurden, es sind jetzt auch 4 Tage Mobile-Office im Monat möglich. Im Zusammenhang mit der neuen strategischen Gesamtausrichtung der AUVA werden diese flexiblen Arbeitsweisen immer mehr in den Vordergrund treten.

Was bringt uns die nächste Regierung?

Die nächsten Monate werden zeigen, ob die AUVA durch politische Entscheidungen wieder in den Fokus rückt – Stichwort Pflegeversicherung – Stichwort Beitragssenkung. Auch wissen wir noch nicht, welche Schlüsse der Verfassungsgerichtshof aus den Beschwerden zum Gesetz der Sozialversicherungsreform ziehen wird. Die Anhörungen dazu fanden Anfang Oktober statt. Dabei kam es zu einer kuriosen Szene: Vertreter des Sozialministeriums sagten, über den „Vorgang“ SV-Strukturreform gäbe es keinen „Akt“. Es könne daher nicht nachvollzogen werden, wie es zu den behaupteten Einsparungseffekten („Phantasiemilliarde“) kommen solle.

Was in der SV selbstverständlich von den Beschäftigten erwartet wird – nämlich die saubere Dokumentation aller Vorgänge und Arbeiten – nimmt das Ministerium wohl nicht so genau.

Sollte von politischer Seite wieder ein Angriff auf unsere AUVA gestartet werden, möchte ich hier nur eines anfügen: Wir Betriebsräte haben im letzten Jahr viel gelernt. Wir scheuen uns nicht, unsere Kenntnisse erneut einzusetzen, wenn es die Umstände erfordern. Und wir hoffen wieder auf Ihre Unterstützung, wenn wir Sie brauchen.

Motivation – bitte nicht zerstören

In vielen Bereichen der AUVA ist der Arbeitsdruck in den letzten Monaten enorm gestiegen. Die Personaleinsparungen zeigen erste Auswirkungen. Die Anzahl der Beschäftigten wird kleiner, die Arbeitsmenge nicht. Im Gegenteil, die internen Umstrukturierungen binden zusätzliche Kapazitäten. Oftmals ist derzeit nicht absehbar, wie sich die Arbeit in den nächsten Monaten verändern wird. Und diese Ungewissheit sorgt für Befürchtungen bei den betroffenen Beschäftigten. Wir – Ihre Betriebsrätinnen und Betriebsräte – setzen uns dafür ein, Sie in Ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen, darum scheuen Sie sich nicht, sich mit Ihren Sorgen und Anliegen an uns zu wenden.

Dass unsere Versicherten, Patientinnen und Patienten weiterhin so gut behandelt werden wie bisher, dass Leistungen in der Prävention, der Unfallheilbehandlung, der Rehabilitation, bei den Entschädigungen und natürlich auch bei den internen Supportleistungen in der gewohnt hohen Qualität erbracht werden, wird oft als selbstverständlich vorausgesetzt, ist es aber keinesfalls.

Motivierende Arbeitsbedingungen zu schaffen ist Aufgabe der Führung. Auch in Zeiten von Reformen sind dies keine „freiwilligen Nettigkeiten“, sondern die Voraussetzung für das Arbeiten. Denn der Kommunikationsstil der Führungskräfte hat große Auswirkungen auf die Beschäftigten, deren Arbeitsleistung und Wohlbefinden. Ich möchte mich bei jenen Führungskräften bedanken, die – ungeachtet des Drucks, unter dem sie selbst stehen – dies erkannt haben und bereits danach handeln.

Mehr zum ThemaMotivation gibt’s hier im Beitrag zu lesen.

Liebe Grüße,

Erik Lenz

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