Archiv der Kategorie: Arbeitsrecht

„Manipulative Information“ und „Tiefpunkt in der Diskussion“

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Maximale Kostenkonfusion bei der der Sozialversicherungsfusion: Welche Rolle Medien dabei spielen …und wie die Demokratie untergraben wird.

(Quelle: Hier klicken)

Mit den Zahlenspielchen ist ein neuerlicher Tiefpunkt in der Diskussion um die Sozialversicherungsreform erreicht“, meinte der von schwarz-blau kaltgestellte Vorsitzende des Hauptverbands, Alexander Biach im Morgenjournal vom 18. Juli 2019. Die Sozialministerin der Übergangsregierung Brigitte Zarfl fühlt sich „in den Wahkampf hineingezogen.

Das ist nachvollziehbar. Die Sozialsprecherin der FPÖ, Belakowitsch-Jenewein, hat „den Eindruck, dass hier ‚rote Genossen‘ im Ministerkabinett nach den Vorgaben des SPÖ-Parlamentsklubs Anfragebeantwortungen ‚schnitzen’ und man auf die realen Fakten aus Gründen des anlaufenden Wahlkampfs keine Rücksicht nimmt.“ Und beliebt zu drohen: Es sei „durchaus überlegenswert, eine Rechnungshofsonderprüfung für die laufenden Monate, in denen Frau Sektionschefin Zarfl das Sozial- und Gesundheitsministerium führt, zu beantragen“.

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ZBR informiert aus gegebenen Anlaß

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,  

am Montag den 18. März 2019 wurde eine neue Ausgabe von AUVA intern versandt. Darin wurden Sie über das Projekt REFA – Weichenstellungen für die Zukunft der AUVA –informiert. In der Programmstruktur wird der Zentralbetriebsrat im Programmlenkungsausschuss in beratender Funktion genannt.  

Den Mitgliedern des Zentralbetriebsrates der AUVA ist es wichtig, Ihnen mitzuteilen, dass wir über den Inhalt dieses Mails nicht informiert waren und die im Mail zitierte Einbindung des Zentralbetriebsrates bis dato von uns nur als Lippenbekenntnis empfunden wird. Die Mitglieder des Zentralbetriebsrates sind im höchsten Maße daran interessiert, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Daher halten wir an unserer Forderung der Einbindung bei allen personalrelevanten Themen fest.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentralbetriebsratssitzung und Vorsitzendenkonferenz in Tullnerbach am 20.3.2019

 

Traumazentrum soll 2023 in Betrieb genommen werden

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Bericht auf www.5Minuten.at 28.07.2018

Kärnten, Wien: – Das Gespräch von Kärntens Gesundheits- und Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner mit Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein in Wien verlief sehr erfolgreich für Kärnten und seine Bevölkerung.

Die von Prettner angesprochenen Themen reichten vom weiteren Fahrplan zur Realisierung des Traumazentrums am Klinikum Klagenfurt, über die Umsetzung des Kärntner Landärztepaketes für eine bessere ärztliche Versorgung im ländlichen Raum, der Besetzung der Chefarztstelle in der Kärntner Gebietskrankenkasse bis hin zu den Folgen drohender Kürzungen beim AMS. „Ich freue mich, dass es mit einem persönlichen Gespräch endlich geklappt hat, weil die Ergebnisse einmal mehr zeigen, wie wichtig es ist, an einem Tisch in persönlichen Verhandlungen Vorbehalte auszuräumen, Überzeugungsarbeit zu leisten und letztlich Projekte im Interesse der Bevölkerung außer Streit zu stellen“, so Prettner.

Traumazentrum soll 2023 in Betrieb genommen werden

Was die geplante Kooperation der AUVA mit der Kabeg hinsichtlich eines gemeinsamen Traumazentrums am Klinikum Klagenfurt betrifft, so gäbe es nun laut Prettner einen ganz konkreten Fahrplan: „Bereits heute hat ein Lenkungsausschuss der beiden Träger alle in den Verhandlungen mit Landeshauptmann Peter Kaiser vereinbarten Präzisierungen eingearbeitet, bis Mitte kommender Woche sollten die neuen Unterlagen am Tisch der Ministerin liegen. Der KABEG-Aufsichtsrat und auch der AUVA-Vorstand werden noch im August die nötigen Beschlüsse fassen. Die Kärntner Landesregierung dann gleich in der nächsten Sitzung am 11. September 2018. Die Inbetriebnahme soll 2023 erfolgen.“

Regierungsbeschluss 12 Stunden Tag

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Beschlussfassung 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche

Am Donnerstag hat das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Regierung wird das Gesetz überfallsartig bereits am 1. September 2018 in Kraft treten.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Arbeitszeit

Der Arbeitgeber kann jederzeit 12 Stunden täglich und 60 Stünden wöchentlich anordnen. Auch bei Gleitzeit werden 5 x 12 Stunden tägliche Arbeitszeit ermöglicht. Betriebsräte werden um ihr Zustimmungsrecht zu Überstunden bis zum 12 Stunden-Tag/zur 60 Stunden-Woche gebracht und damit um die Möglichkeit, eine bessere Abgeltung, geblockten Zeitausgleich und Ähnliches für die ArbeitnehmerInnen zu verhandeln. Das ist eine Ausschaltung der gewählten Interessenvertretung der Beschäftigten.

  • „Freiwilligkeit“

Die Regierungsparteien behaupten, sie hätten mit einem Abänderungsantrag eine sogenannte „Freiwilligkeitsgarantie“ verankert. Überstunden ab der 10. Stunde täglich und der 50. Stunde wöchentlich können nun ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In der Praxis ändert das aber nichts. „Freiwilligkeit“ ist in der Arbeitswelt fiktiv. Beschäftigte kommen schnell unter Druck, wenn sie gegenüber Vorgesetzten und KollegInnen auf ihr Ablehnungsrecht pochen, riskieren ihre Beliebtheit, die nächste Beförderung oder gar den Job.

  • 4-Tage-Woche

Einen Anspruch auf die 4-Tage-Woche sucht man vergeblich. Beschäftigte können Zeitausgleich nicht selbstbestimmt und zusammenhängend in Form von ganzen Tagen nehmen.

  • Sonn- und Feiertagsarbeit

Nach derzeitiger Gesetzeslage gibt es definierte Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe (etwa Gastronomie, Verkehr, Gesundheitsbetriebe, Medien, wenn die Produktion nicht unterbrochen werden kann usw). Künftig gilt: Für vier Sonn- oder Feiertage im Jahr kann der Arbeitgeber auch ohne solche Notwendigkeit Ausnahmen von der Wochenend- oder Feiertagsruhe vereinbaren, mit dem Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, mit jedem einzelnen Arbeitnehmer.

  • Beschäftigte ohne gesetzlichen Schutz

Der Kreis von Menschen, die überhaupt keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit genießen – also nicht einmal die 12-stündige Begrenzung der Tagesarbeitszeit, Ansprüche auf Nachtruhe, freie Wochenenden und Feiertage – wird beträchtlich ausgedehnt. Das waren bisher nur „leitende Angestellte“. In Zukunft sollen auch ArbeitnehmerInnen mit „maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ darunter fallen, deren Arbeitszeit „nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“. Wen das genau trifft ist unklar! Sofern es der Kollektivvertrag nicht regelt, besteht nicht einmal ein Anspruch auf Überstundenzuschläge! Betreffen kann das z.B. Filial- und Abteilungsleiterinnen, AußendienstmitarbeiterInnen, IT-SpezialistInnen, TechnikerInnen, MitarbeiterInnen in Kreativbranchen, JournalistInnen.

Eine detaillierte Analyse des heute beschlossenen Gesetzes und Richtigstellungen zu Falschinformationen findest du unter www.gpa-djp.at/nein-zum-12-Stundentag

(Information der GPA-djp, 05.07.2018)

Angestellten Betriebsrat im UKH Klagenfurt gewinnt Klagen gegen die AUVA

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Liebe Kolleginnen und Kollegen

Der Betriebsrat der Angestellten führt derzeit drei Klagen gegen die AUVA. All diese basieren auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (C-88/08 Fall Hütter,  EuGH C 514/12), demzufolge einschlägige Vordienstzeiten, die innerhalb der europäischen Union erworben wurden, anzurechnen sind. Siehe Entscheidung des OGH 8 ObA11/15y.

In unseren Kollektivverträgen DO.A (Angestellte) DO.B (Ärzte) und DO.C (Arbeiter) gibt es unterschiedlichste Konstellationen und Regelungen zur Anrechnung von Vordienstzeiten – Ausbildungszeiten, Studienzeiten, Lehrlingszeiten, Stichtags Regelungen und sogenannte „Kann Bestimmungen“.  Diese „Kann Bestimmung“ war auch der Auslöser zur Klagesseinbringung durch den Betriebsrat. Diese lässt beispielsweise höhere Einreihung  zu, wenn die Tätigkeit oder die Ausbildung für die erfolgreiche Verwendung des Dienstnehmers von besonderer Bedeutung ist (Bspw. DO. A § 13 (5) 2).

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