Archiv der Kategorie: ZBR

Pflege bei AUVA?

Dieser Beitrag wurde am von in
Allgemein, Artikel, BR-Info, GewerkschaftsInfo, ZBR veröffentlicht.

“Als würden Sie jemanden mit Bauchschmerzen zum HNO-Arzt schicken”

Die Reaktionen auf die Pflege-Reformpläne der ÖVP sind durchwachsen. Die AUVA selber hält sich bedeckt. Die Chefin der GPA, Barbara Teiber, nennt den Ansatz der ÖVP „absurd“.

Hier findest du den Artikel

Wien (APA) – Staat und Unfallversicherung sollen für die Kosten der von der ÖVP geplanten Pflegeversicherung aufkommen. Das gab Parteichef Sebastian Kurz in einer Pressekonferenz Montagfrüh bekannt. Weiters im Pflegekonzept der Volkspartei findet sich unter anderem ein höheres Pflegegeld bei Betreuung daheim.

Wie Kurz betonte, sei die Pflege ein zusätzliches Lebensrisiko geworden, was sich schon an den Zahlen zeige. 461.000 Personen bezögen Pflegegeld, dazu gebe es eine Million Angehörige. Daher müsse die Pflege mit einer eigenen Versicherung genauso anerkannt werden wie die anderen Bereiche Pensionen, Arbeitslosigkeit, Gesundheit und Unfall.

Da nun die Zahl der Arbeitsunfälle zurückgehe und sich dieser Trend angesichts des Rückgangs körperlicher Arbeit fortsetzen werde, blieben hier Mittel übrig, die man für die Pflege einsetzen könne. Wie viel genau von der Unfall- für die Pflegeversicherung abgezogen werden soll, sagte der ÖVP-Obmann nicht. Der größere Teil der anfallenden Kosten wird wohl über das Budget abgedeckt werden.

Klar gestellt wurde von Kurz, dass es angesichts der neuen Aufgaben zu keiner weiteren Beitragssenkung in der nur von den Arbeitgebern dotierten Versicherung kommen könne. Dafür bekäme die AUVA mehr Arbeit bei Umsetzung der Pläne. Denn nach den Vorstellungen der Volkspartei soll die Pflegeversicherung organisatorisch in der Unfallversicherung untergebracht werden – geplanter Name AUPVA.

Die Umsetzung der VP-Reform würde etwa ein Jahr in Anspruch nehmen, erläuterte Seniorenbund-Obfrau Ingrid Korosec. Das Konzept enthielte dabei noch diverse andere Punkte, etwa einen Ausbau von Tageszentren oder flexiblere Modelle bei der 24-Stunden-Betreuung, wo Pflegerinnen auch für zwei oder drei Personen zuständig sein könnten.

Was das Pflegegeld angeht, soll es gemäß Korosec zu einer Erhöhung, aber auch zu einer Umschichtung kommen. Kurz versteht darunter, dass es für Pflege daheim mehr Geld geben soll. Einerseits werde die Betreuung zu Hause von den meisten Betroffenen gewünscht, andererseits sei diese für den Staat am besten (finanziell und organisatorisch) zu stemmen. Betreuende Angehörige könnten einen Teil der Pflegeleistung künftig auch persönlich beziehen.

Pflegenden Angehörigen soll das Leben auch insofern leichter gemacht werden, als man mittels eines One-Stop-Shops (beispielsweise pro Bezirk) gebündelt Informationen zu allen für Pflege relevanten Dingen erhalten sollen, wie VP-Frauenchefin Juliane Bogner-Strauß betonte. Sie kündigte auch die Etablierung einer Pflege-Hotline an. Ferner plädierte sie für einen Ausbau von Pflege-Kurzzeit-Diensten.

Schließlich will die ÖVP auch bei der Ausbildung nachschärfen. So schwebt Korosec hier die Einführung einer Pflegelehre vor. Um einem Fachkräfte-Mangel entgegenzuwirken, sollen aber auch gezielt Arbeitskräfte für den Pflegebereich in den Nachbarländern angeworben werden.

 

 

GPA-djp-Teiber: Finanzierung durch AUVA völlig absurd

Utl.: Unfallspitäler dürfen nicht gefährdet werden =

 

Wien (OTS) – „Die Finanzierung der Pflege aus den Mitteln der AUVA ist absurd und eine Themenverfehlung“, kommentiert Barbara Teiber, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) die ÖVP-Vorschläge zur Pflegefinanzierung. ++++

„Die AUVA ist hochgradig spezialisiert auf die Versorgung von Arbeitsunfällen, die Rehabilitation und die Prävention. Im Bereich Pflege besitzt die AUVA allerdings keine Kompetenz“, so Teiber.

Die Gewerkschafterin erklärt: „Die Zuständigkeit für Pflege zur AUVA zu schieben ist so, als würden Sie jemanden mit Bauchschmerzen zum HNO-Arzt schicken, weil der gerade Zeit hat. Es braucht die beste Gesundheitsversorgung für alle, nicht einen Finanzierungsschmäh.“

„Die AUVA hat ein Budget von etwa 1,45 Milliarden Euro, der öffentliche Pflegeaufwand beträgt jährlich etwa 5 Milliarden Euro, Tendenz stark steigend. Man braucht keinen Taschenrechner um zu wissen, dass sich das nie und nimmer ausgeht. Die AUVA braucht Mittel für die Top-Behandlung von Unfallopfern. Es darf nicht dazu kommen, dass Unfallspitäler gefährdet werden, weil Ex-Kanzler Kurz keine realistischen Pläne für die Pflegefinanzierung hat. Durch die von der Regierung Kurz beschlossenen Beitragssenkung für Arbeitgeber muss die AUVA schon jetzt ein Minus von etwa 50 Millionen Euro für 2019 budgetieren“, sagt Teiber.

Die GPA-djp tritt für eine steuerfinanzierte Pflegefinanzierung, unter anderem durch die Besteuerung großer Erbschaften, ein.

 

 

 

 

Das große Umfärben in der Sozialversicherung

Dieser Beitrag wurde am von in
Allgemein, Artikel, AUVA Intern, BR-Info, ZBR veröffentlicht.

Schwarze Doppelspitze in der AUVA: Warum der rote Generaldirektor abtreten muss und wen der ÖGB mit Jobs versorgt.

Die türkis-blaue Regierung gibt es zwar nicht mehr, aber in der Sozialversicherung wird derzeit fleißig umgefärbt. Die ÖVP hat die Mehrheit in den Verwaltungsräten (quasi Aufsichtsräte) und nutzt diese Chance, die SPÖ-Leute aus der obersten Ebene hinaus zu drängen. Die geplanten blauen Einsprengsel haben sich mit dem Ende der Regierung allerdings auch erledigt.

Den Artikel findest du hier

 

12. AUVA ZBR Beachvolleyballturnier in Klagenfurt

Dieser Beitrag wurde am von in
Allgemein, Artikel, AUVA Intern, BR-Info, BR-Veranstaltungen, ZBR veröffentlicht.

Am Samstag 01.06.2019 organisierte BRV Kanduth zum 12. (und letzten)  Mal  das schon traditionelle Beachvolleyballturnier des Zentralbetriebsrates wieder in der Wörthersee Beachvolley Arena im Strandbad Klagenfurt. Insgesamt nahmen heuer trotz verlängertem Wochenende, GTI Treffen und Hafenfest 143 Teilnehmer aus allen AUVA Einrichtungen, mit Ausnahme vom UKH Kalwang, aus ganz Österreich daran teil. Auch das Wetter stellte sich auf das Event ein und so fand diese Veranstaltung am echten ersten Sommertag statt.

Bei sommerlichen Temperaturen und optimalen Wetterbedingungen kämpften 14 Mannschaften im Crazy Cup und 9 Teams im Master Cup um den Meistertitel. Die Ablauforganisation mit dem Turnierleiter Ruppnig Markus (stellte wieder ein ausgeklügeltes Spielraster zusammen), und das Organisationsteam (Brem Werner, Kitz Beate, Messner Petra, Kanduth Günther, Klingsbichel Alexander und VWL Mag Reicht Wolfgang) sorgten dafür, damit das Turnier erfolgreich durchgeführt werden konnte.

Zum Sportlichen: Unsere beiden Mannschaften aus dem UKH Klagenfurt schaftten es leider nicht in die Halbfinalspiele vorzudringen, zu stark waren die Konkurrenten aus den anderen Häusern.

Spannende Spiele lieferten sich die Teams im Master Cup Finale aus dem RZ Häring und dem UKH Salzburg. Schlussendlich setzten sich die Kollegen aus dem UKH Salzburg, das Team „ImPoSand“ gegen das Team aus Häring „Old Schmetterhand“ durch. Den Crazy Cup gewann die Spielgemeinschaft aus Linz/Wien LL/LW „Linzerschnitten“ vor den „Pfeiff’n“ aus dem RZ Weißer Hof.

Side Event: Am Abend  ging es dann bei der Siegerehrung im Gut Drasing wieder richtig ab. Im Anschluss an die Siegerehrung sorgte Dj Cantu wieder in gewohnter Manier für eine stimmungsvolle und ausgelassene Beachparty. Das Gut Drasing wurde auf Wunsch vieler Häuser wieder als Veranstaltungsort ausgewählt. Es ist für dieses Event die absolut richtige Wahl und so wurde auch heuer wieder bis in die frühen Morgenstunden ausgelassen und fröhlich gefeiert.

Ein herzliches Dankeschön allen Helferlein, die zum tollen Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben. Ich möchte mich aber auch für die vielen Sachspenden aus der LS Graz bei Hr. Lippitsch Markus, Werlitsch Andreas und Karpjuk Hannes bedanken.

Bilder findest du im UK Net unter: Fotogalerie_UK\Sport\Beachvolleyball\2019 Beachvolleyball

ZBR Newsletter

Dieser Beitrag wurde am von in
Allgemein, Artikel, AUVA Intern, ZBR veröffentlicht.

Liebe Kollegin,lieber Kollege,

seit einer Woche hat ein neues Gremium der Selbstverwaltung in der AUVA seine Arbeit aufgenommen. Wie im SV-OG, dem Gesetz zur Änderung der Sozialversicherung vorgesehen, fand am 1. April die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates statt. Die dafür erforderliche Mustergeschäftsordnung wurde gerade einmal zwei Tage davor mittels Verordnung der Sozialministerin veröffentlicht. Die Sitzung selbst eröffnete die Frau Ministerin Beate Hartinger- Klein mit den Worten: „Heute ist ein großer Tag für die Sozialversicherung.“ Betrachtete man dabei die Gesichter der Selbstverwaltungsmitglieder, so wurde ihre Ansicht wohl nicht von allen geteilt.

Bevor wir uns aber auf das aktuelle Geschehen konzentrieren, ein kurzer Rückblick: 2019 04 06_Newsletter April Weiterlesen

44. AUVA ZBR Skitag mit Rennen in Bad Häring

Dieser Beitrag wurde am von in
Allgemein, Artikel, BR-Info, BR-Veranstaltungen, ZBR veröffentlicht.

Mit viel Vorfreude wurde das diesjährige 44. Ski Event in Bad Häring erwartet. Das lange Warten hatte sich wirklich ausgezahlt, denn wir wurden vom Wettergott wirklich ausreichend belohnt. Unter dem Motto: “Kurt’s Abschiedstour” ging es am Freitag Nachmittag los. 20 Jahre stand uns unser Kurti als Buslenker zur Verfügung. Er opferte dafür extra seinen Urlaub bei den Stadtwerken, um uns sicher auf allen Ausflügen zu kutschieren.

Zum zweiten Mal fand die gesamte Rahmen-Veranstaltung nunmehr in Bad Häring selbst statt. Am Fußballgelände war wieder das Festzelt aufgebaut, in dem sowohl die Race Opening Party am Freitag als auch die Siegerehrung am Samstag über die Bühne ging. Untergebracht waren wir wieder im Wellness Zentrum “Das Sieben ****+.

Das Rennen selbst wurde wieder im Skigebiet Scheffau ausgetragen und verlief heuer ohne Zwischenfall und Verletzungen. Sportlich möchte ich erwähnen, dass wir  zahlreiche Medaillen abräumen konnten (siehe Ergebnisliste).  Als Einzige von uns konnte unsere Kollegin KARNER Claudia einen Pokal (3. Platz) mit nach Hause nehmen.

Sieger der Herzen waren jedoch wieder wir Teilnehmer aus Kärnten, die Abseits vom Renn-geschehen für tolle Stimmung und ausgelassene Atmosphäre sorgten. Ein weiterer Höhepunkt war der 60. Geburtstag vom Veranstalter Sepp Lintner, der schon zum 44. Mal  dieses Event organsierte. Dafür wurde ihm vom ZBR Vorsitzenden Lenz Erik einen Rollator auf Skiern überreicht . Zahlreiche Gratulanten stellten sich ebenfalls mit einem Gastgeschenk ein. Im Anschluss daran stimmte das gesamte Festzelt Saal das neu getextete Lied “Skifoan” (Lintner ist da Leiwandste, den…) an, dass ihn emotional sehr Nahe ging.

Er versprach Im Frühjahr 2020 ein letztes Mal sein 45. Rennen zu organisieren, auf dass wir uns jetzt schon alle freuen können.

Bilder findest du im UK Net: Fotogalerie_UK\Sport\Schifahren

ZBR informiert aus gegebenen Anlaß

Dieser Beitrag wurde am von in
Allgemein, Arbeitsrecht, Artikel, AUVA Intern, BR-Info, ZBR veröffentlicht.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,  

am Montag den 18. März 2019 wurde eine neue Ausgabe von AUVA intern versandt. Darin wurden Sie über das Projekt REFA – Weichenstellungen für die Zukunft der AUVA –informiert. In der Programmstruktur wird der Zentralbetriebsrat im Programmlenkungsausschuss in beratender Funktion genannt.  

Den Mitgliedern des Zentralbetriebsrates der AUVA ist es wichtig, Ihnen mitzuteilen, dass wir über den Inhalt dieses Mails nicht informiert waren und die im Mail zitierte Einbindung des Zentralbetriebsrates bis dato von uns nur als Lippenbekenntnis empfunden wird. Die Mitglieder des Zentralbetriebsrates sind im höchsten Maße daran interessiert, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Daher halten wir an unserer Forderung der Einbindung bei allen personalrelevanten Themen fest.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zentralbetriebsratssitzung und Vorsitzendenkonferenz in Tullnerbach am 20.3.2019

 

AUVA-Obmann will Gewerkschafter bei Staatsanwaltschaft anzeigen

Dieser Beitrag wurde am von in
Allgemein, Artikel, AUVA Intern, BR-Info, ZBR veröffentlicht.

19.12.2018 Bau-Holz 

Wie “Der Standard” berichtete, ließ der von der Arbeitgeberseite nominierte AUVA-Obmann Anton Ofner um 20.000 Euro ein Gutachten erstellen, wie man gegen aufmümpfige Arbeitnehmervertreter vorgehen kann.

Die Gewerkschaft fährt seit Monaten schwere Geschütze gegen den von den Regierungsparteien verordneten Sparkurs bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) auf. Leider ohne Erfolg.

Im August segnete der 14-köpfige AUVA-Vorstand gegen die Stimmen der roten Arbeitnehmervertreter ein 135 Millionen Euro schweres Sparpaket ab430 Millionen Euro sollen zu anderen Sozialversicherungsträgern verschoben werden.

Für Wolfgang Birbamer war das damals ein “rabenschwarzer Tag für die AUVA“. So schrieb es der Bau-Holz-Gewerkschafter, der auch stellvertretender Obmann der Unfallversicherung ist, zwei Tage später in einer Mail an alle Mitarbeiter. Er und ein zweites rotes Vorstandsmitglied legten noch nach: Die Arbeitgebervertreter und die schwarzen Arbeitnehmervertreter hätten die AUVA “verkauft”, es habe wieder einmal “Geschenke für die Großsponsoren des Konzernkanzlers” gegeben, weil diese “Wahlkampfschulden bei der Wirtschaft zurückzahlen müssen”, hieß es in der Mail. Plakate wurden entfernt

Der Protest wurde in den folgenden Wochen in den Unfallkrankenhäusern fortgesetzt. Auf Plakaten war zu lesen: “Nur noch 8 Tage, bis wir NIEMANDEN MEHR behandeln können”, oder “Regierung gefährdet die Gesundheit von 5 Mio. Österreichern”. Dem von den Arbeitgebern nominierten AUVA-Obmann Anton Ofner geht dieser Kurs zu weit. Er ließ nicht nur die Plakate entfernen, sondern gab auch um 20.000 Euro ein Gutachten in Auftrag, mit dem ausgelotet werden sollte, welche rechtlichen Schritte gegen Birbamer und auch AUVA-Zentralbetriebsratschef Erik Lenz ergriffen werden könnten.

Kritik an Bespitzelung

Lenz hatte, ebenfalls in einer Mail an alle, massive Kritik an Generaldirektor-Stellvertreter Gustav Kaippel geübt, weil dieser Führungskräfte aufgefordert hatte, zu erheben, ob Unterschriftenlisten des Betriebsrates gegen die Regierungspolitik aufliegen. Lenz bezeichnete die Bespitzelung als “skandalös und in keinster Weise hinnehmbar”, er fühle sich an eine Zeit erinnert, “die wir zu Recht als eine dunkle in unserer Vergangenheit ansehen”. Alle diese Streit punkte wurden in dem 42-seitigen Gutachten laut “Standard” geprüft. Die Autoren legen sich in den wenigsten Punkten wirklich fest, zeigen aber zahlreiche rechtliche Optionen auf.

Resolution gegen Gutachten

Die beiden Gewerkschafter zeigen sich unbeeindruckt. Lenz bezeichnet die Beauftragung der Kanzlei als “Frechheit”. “Die Belegschaftsvertretung lässt sich nicht einschüchtern.” Bei einer Konferenz aller 130 AUVA-Betriebsräte wurde bereits eine Resolution beschlossen. Birbamer zeigt sich von Ofner “menschlich sehr enttäuscht”. Er und seine Fraktion hätten sich “nichts vorzuwerfen. Ich stehe zu dem, was ich geschrieben habe.”

 

ZBR Informiert

Dieser Beitrag wurde am von in
Allgemein, Artikel, AUVA Intern, BR-Info, ZBR veröffentlicht.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Zentralbetriebsrat übergibt Resolution an Obmann DDr. Ofner

In der Zentralbetriebsratssitzung vom 14.11.2018 wurde eine Resolution beschlossen, die in weiterer Folge von allen Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern, die bei der Konferenz in Wagrain dabei waren, unterschrieben wurde. 121 Menschen aus dem Kreis der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Behindertenvertrauenspersonen bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass die kommenden Veränderungen nicht zu Lasten der Beschäftigten der AUVA gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind sie bereit, alle rechtlichen Mittel zum Einsatz zu bringen und sich gegen Versuche zu wehren, diese Möglichkeiten zu beschränken.

Die Resolution wurde im Rahmen der Vorstandssitzung an Obmann Ofner übergeben.

Der genaue Text der Resolution kann in der Anlage nachgelesen werden. Ebenso sind diesem Mail ein Foto der Unterzeichner und ein Foto der Übergabe der Resolution an Herrn Obmann Ofner angefügt. Der ÖGB berichtet darüber auch auf seiner Homepage: https://www.oegb.at/cms/S06/S06_0.a/1342600580560/home/kritische-stimmen-unerwuenscht

Vorstand beschließt Personalreduktionen für 2019

Dem Vorstandsbeschluss vom August folgend wurde der Voranschlag von 2019 mit einer Reduktion des erwarteten Personalaufwandes in der Verwaltung von -3.700.000€ angesetzt. Das entspricht einer Reduktion von mehr als 70 Personen. Nachbesetzungen sind nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Unterschreitung im Personalaufwand gelingt. Neue Dienstposten werden kategorisch ausgeschlossen.

REFA – Das Programm zur Reform der AUVA im Vorstand vorgestellt

Im Vorstand vorgestellt wurde auch die geplante Struktur des Programms REFA. REFA ist der organisatorische Überbau zur Umsetzung der Regierungsvorgaben und des Vorstandsbeschlusses vom August. Als Programmauftraggeber wurde der Verwaltungsausschuss des Vorstandes definiert, die Programmlenkung erfolgt in einem Gremium bestehend aus den Vorstandsmitgliedern, einzelnen weiteren Selbstverwaltungsmitgliedern und zwei Vertretern des Zentralbetriebsrates. In diesen Gremien sollen die zentralen Entscheidungen fallen.

Die Programmleitung, die die Entscheidungen vorbereiten und zwischen den Gruppen koordinieren soll, liegt bei Generaldirektor Dr. Köberl. Die Themen des Vorstandsbeschlusses sind in drei Gruppen („Cluster“) unterteilt, die von GD-Stv. Mag. Kaippel, ÄDir. Dr. Frank und GD-Stv. Dr. Mück geleitet werden. In diesen drei Gruppen werden die Themen für die Entscheidungen aufbereitet und nach der Entscheidung umgesetzt.

Die Einbindung der Belegschaftsvertretungen wurde eingefordert und vom Vorstand zugesagt. Der ZBR wird sich im Rahmen der Sitzung im Jänner mit der Festlegung der Details befassen.

Betriebsvereinbarung Rahmenzeit beschlossen, BV Befragungen verlängert

Ebenfalls beschlossen wurde nach langen Verhandlungen eine Betriebsvereinbarung, die als Rahmen für die Arbeitszeitbetriebsvereinbarungen in den einzelnen Einrichtungen (Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren) herangezogen werden kann. Sie hat keine direkte Wirkung. Wie bisher ist in jeder Einrichtung eine Betriebsvereinbarung in diesem Rahmen abzuschließen. Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass alle spezifischen Einzelheiten der Häuser abgedeckt sind. Gegenüber der Vorgängerversion wurden in der Betriebsvereinbarung mehrere Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen durchgesetzt. Beispielhaft sei nur die Schaffung einer Zeitflexibilisierung („Minigleitzeit“) von bis zu 20 Minuten vor und nach dem Dienst genannt. Die Betriebsvereinbarung findet sich im Anhang.

Die Betriebsvereinbarung zu computerunterstützten Befragungen wurde in der bestehenden Form um ein Jahr verlängert, da diese mit Jänner 2019 ihre Gültigkeit verloren hätte. Die für heuer geplante Überarbeitung konnte mangels Zeitressourcen nicht erreicht werden und wird so im nächsten Jahr angestrebt.

Sozialfonds für 2019 beschlossen

Trotz der angespannten finanziellen Situation in der AUVA konnten die Verhandlungen zum Sozialfonds positiv abgeschlossen werden und eine Erhöhung erreicht werden. Wir sind zuversichtlich, damit wieder alle Leistungen abdecken zu können und sehen die ZBR- Veranstaltungen (Schitage, Beachvolleyball-Turnier, Kegelturnier) finanziell als gesichert.

Familienbonus Plus

Von der Bundesregierung wurde heuer der Familienbonus beschlossen. Er bringt ab 1.1.2019 einen steuerlichen Vorteil von bis zu 1.500€ je Kind und Jahr. Beantragen kann man den Familienbonus mit dem beiliegenden Formular E30, das an die Personalabteilung gesendet werden muss, damit der Steuervorteil beim Arbeitgeber berücksichtigt werden kann. Nähere Informationen dazu sind im beiliegenden Folder zu finden. In wie weit sich der Familienbonus auf Leistungen des Sozialfonds auswirken (Kinderbetreuungskosten) ist noch in Diskussion. Wir werden rechtzeitig informieren. Die Auszahlung des Familienbonus könnte sich etwas verzögern, da erst die Voraussetzungen in der EDV zur Lohnverrechnung geschaffen werden müssen.

Die HPA weist darauf hin, dass der Familienbonus nur dann berücksichtigt werden kann, wenn das Formular dorthin gesandt wird!

AUVA Betriebsräte Thema bei der Fragestunde im Nationalrat

Die aktuelle Fragestunde im Parlament beschäftigte sich am 22.11. auch mit den Vorgängen in der AUVA. Die Ministerin Hartinger-Klein beantwortete dabei die Fragen der Abgeordneten.

Auszüge finden sich in den folgenden Links:

https://tvthek.orf.at/profile/Nationalrat/13886251/Plenarsitzung-des-Nationalrates/13996070/Frage-von-Daniela-Holzinger-Vogtenhuber-Jetzt-an-Sozialministerin-Beate-Hartinger-Klein-FPOe/14400655

https://tvthek.orf.at/profile/Nationalrat/13886251/Plenarsitzung-des-Nationalrates/13996070/Frage-von-Maximilian-Linder-FPOe-an-Sozialministerin-Beate-Hartinger-Klein-FPOe/14400656

Besonders interessant finde ich die Frage: War das Vorgehen mit Obmann Ofner abgesprochen und wird die freie Meinungsäußerung von ArbeitnehmervertreterInnen innerhalb der AUVA, die sich für ihren Erhalt einsetzen weiterhin gewährleistet sein?

Sowie die Antwort der Ministerin: „Das ist allein die Entscheidung der Selbstverwaltung.“

Auch neu für mich: Die Aussage, dass der Betriebsrat der AUVA der Ministerin zugesichert hätte, keine weiteren Maßnahmen durchzuführen.

Wir sind intern noch auf der Suche nach jenem Betriebsrat, von dem diese Aussage stammen könnte J

ACHTUNG: Die Links sind nur noch wenige Tage gültig. Wir versuchen, das Dokument vom ORF dauerhaft zu bekommen.

Interessante Radiodiskussion über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung

 Ebenfalls aus der Mediathek des ORF stammt der Link zur Radiosendung über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, die ich sehr empfehlen kann. Die Sendung dauert ca. 30 Minuten und ist wahrscheinlich ebenfalls nur mehr wenige Tage online. https://oe1.orf.at/player/20181122/533683

Pressekonferenz am 26.11.2018

Gemeinsam mit dem Präsidenten der Arbeiterkammer Oberösterreich, Johann Kalliauer gebe ich morgen, am 26.11. 2018 um 10:00 Uhr eine Pressekonferenz mit dem Titel: „AUVA – Einsparungen zu Lasten der Prävention, der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Beschäftigten“

Eine Ankündigung der Pressekonferenz ist im Anhang ersichtlich. Die Presseunterlage dazu stelle ich gerne im Anschluss an die Pressekonferenz zur Verfügung.

Soweit die aktuellen Neuigkeiten. Ich wünsche schöne Arbeitstage!

LG

Erik Lenz

 

Bericht: AUVA-Spitze suchte Schwachstellen bei Betriebsrat

Dieser Beitrag wurde am von in
Allgemein, Artikel, AUVA Intern, BR-Info, GewerkschaftsInfo, ZBR veröffentlicht.

16. November 2018, 14.11 Uhr ORF

Der Streit zwischen der Führung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und dem Betriebsrat spitzt sich zu. AUVA-Obmann Anton Ofner hat laut „Standard“ ein 20.000 Euro teures Gutachten in Auftrag gegeben, inwieweit man gegen führende Mitglieder der Belegschaftsvertretung vorgehen könnte.

Hintergrund ist die anhaltende Kritik der roten Gewerkschafter an den von der Regierung eingeforderten Einsparungen in der AUVA. Unter anderem waren in Einrichtungen der Anstalt Antiregierungsplakate und Transparente wie „Nur noch acht Tage, bis wir niemanden mehr behandeln können“ aufgehängt worden. Zudem gab es scharfe Kritik an einem Spitzenvertreter der AUVA, weil dieser nachforschen hatte lassen, ob Unterschriftenlisten gegen die Regierungspolitik aufliegen.

Analyse ortet mögliche Rechtsbrüche

Laut der Analyse der Kanzlei Andreewitch & Partner könnten manche Aktionen der Gewerkschafter rechtswidrig gewesen sein. Die Entfernung der Antiregierungsplakate war hingegen zulässig. Ofner lässt nun eine Sachverhaltsdarstellung für die Staatsanwaltschaft vorbereiten. Durch die nun vorliegende Stellungnahme sei man zur Anzeige verpflichtet, sagte sein Büro dem „Standard“ auf Anfrage.

Laut Bericht könnte allerdings auch die AUVA bei den Nachforschungen zu den Unterschriftenlisten selbst Rechtsbruch begangen haben. Ofner bestreitet, dass es eine entsprechende Weisung gab, Generaldirektor-Stellvertreter Gustav Kaippel widersprach ihm allerdings.

Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) forderte Ofner auf, die „Einschüchterungsversuche“ sofort einzustellen. In einer Aussendung kündigte GPA-djp-Geschäftsführerin Barbara Teiber an, alle Unterstützungsmöglichkeiten für den Betriebsrat voll auszuschöpfen

AUVA will kritische Gewerkschafter anzeigen

Dieser Beitrag wurde am von in
Allgemein, AUVA Intern, BR-Info, ZBR veröffentlicht.

Der Standard, 16.11.2018 (S. 7) Artikel

Der Obmann der Unfallversicherung ließ um 20.000 Euro ein Gutachten erstellen, wie man gegen aufmüpfige Arbeitnehmervertreter vorgehen könnte. Nun wird eine Anzeige vorbereitet.

Die Gewerkschaft fährt seit Monaten scharfe Geschütze gegen den von den Regierungsparteien verordneten Sparkurs bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) auf. Genutzt hat das alles nichts. Am 21. August segnete der 14-köpfige AUVA-Vorstand gegen die Stimmen der roten Arbeitnehmervertreter ein 135 Millionen Euro schweres Sparpaket ab, weitere 430 Millionen Euro sollen zu anderen Sozialversicherungsträgern verschoben werden.

Für Wolfgang Birbamer war das damals ein „rabenschwarzer Tag für die AUVA“. So schrieb es der Bau-Holz-Gewerkschafter, der auch stellvertretender Obmann der Unfallversicherung ist, zwei Tage später in einer Mail an alle Mitarbeiter. Er und ein zweites rotes Vorstandsmitglied legten noch nach: Die Arbeitgebervertreter und die schwarzen Arbeitnehmervertreter hätten die AUVA „verkauft“, es habe wieder einmal „Geschenke für die Großsponsoren des Konzernkanzlers“ gegeben, weil diese „Wahlkampfschulden bei der Wirtschaft zurückzahlen müssen“, hieß es in der Mail.

Der Protest wurde in den folgenden Wochen in den Unfallkrankenhäusern fortgesetzt. Auf Plakaten war zu lesen: „Nur noch 8 Tage, bis wir NIEMANDEN MEHR behandeln können“, oder „Regierung gefährdet die Gesundheit von 5 Mio. Österreichern“.

Dem von den Arbeitgebern nominierten AUVA-Obmann Anton Ofner geht dieser Kurs zu weit. Er ließ nicht nur die Plakate entfernen, sondern gab auch um 20.000 Euro ein Gutachten bei der Kanzlei Andréewitch & Partner in Auftrag, mit dem ausgelotet werden sollte, welche rechtlichen Schritte gegen Birbamer und auch AUVA-Zentralbetriebsratschef Erik Lenz ergriffen werden könnten.

Kritik an Bespitzelung

Lenz hatte, ebenfalls in einer Mail an alle, massive Kritik an Generaldirektor-Stellvertreter Gustav Kaippel geübt, weil dieser Führungskräfte aufgefordert hatte zu erheben, ob Unterschriftenlisten des Betriebsrates gegen die Regierungspolitik aufliegen. Lenz bezeichnete die Bespitzelung als „skandalös und in keinster Weise hinnehmbar“, er fühle sich an eine Zeit erinnert, „die wir zu Recht als eine dunkle in unserer Vergangenheit ansehen“.

Alle diese Streitpunkte wurden in dem 42-seitigen Gutachten, das dem ΔTANDARD vorliegt, geprüft. Die Autoren legen sich in den wenigsten Punkten wirklich fest, zeigen aber zahlreiche rechtliche Optionen auf.

So „könnte“ der Versand der E-Mail durch Obmannstellvertreter Birbamer ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung sein, er „könnte aber auch als dienstrechtlicher Verstoß gegen die allgemeinen Pflichten von Vorstandsmitgliedern qualifiziert werden“. Der Tatbestand der Ehrenbeleidigung sei hinsichtlich der AUVA „eher nicht“ gegeben, dafür könnte „möglicherweise“ der Straftatbestand „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ vorliegen, wobei aber „eine gewisse rechtliche Unsicherheit“ bleibe. „Im Zweifel“ sei aber von einer „Anzeigepflicht“ der AUVA auszugehen.

Schwieriger wäre laut Gutachten ein Vorgehen gegen Betriebsratschef Lenz. Mit seiner Mail an alle sei kein datenschutzrechtlicher Verstoß gegeben, seine scharfen Formulierungen könnten aber „(gerade noch) eine zivilrechtliche Ehrenbeleidigung“ darstellen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht wäre eine Abmahnung „denkbar“, eine Kündigung oder Entlassung wäre „eher nicht zulässig“.

Resolution gegen Gutachten

Die beiden Gewerkschafter zeigen sich auf Anfrage unbeeindruckt. Lenz bezeichnet die Beauftragung der Kanzlei als „Frechheit“. „Die Belegschaftsvertretung lässt sich nicht einschüchtern.“ Bei einer Konferenz aller 130 AUVA-Betriebsräte wurde am Mittwoch bereits eine Resolution beschlossen. Birbamer zeigt sich von Ofner „menschlich sehr enttäuscht“. Er und seine Fraktion hätten sich „nichts vorzuwerfen. Ich stehe zu dem, was ich geschrieben habe.“

Für Ofner persönlich enthält die Expertise zudem Erfreuliches. Seine Anordnung, die Plakate umgehend zu entfernen, war nämlich zulässig. Man könne argumentieren, dass der Betriebsrat „durch das Aufhängen der Plakate in öffentlichen Bereichen gegen das Kampfverbot verstoßen hat“, heißt es wörtlich.

Ofner lässt jetzt jedenfalls eine Sachverhaltsdarstellung für die Staatsanwaltschaft vorbereiten, wieder bei der Kanzlei Andréewitch & Partner. Durch die nun vorliegende Stellungnahme sei man zur Anzeige verpflichtet, erklärt sein Büro auf Anfrage.

Das Gutachten weist aber auch darauf hin, dass die AUVA selber möglicherweise einen Rechtsbruch begangen hat. Die Nachforschungen zu Unterschriftenlisten des Betriebsrates wären nämlich ohne entsprechende Weisung Ofners „unter Umständen nicht rechtskonform“ gewesen. Ofner selbst bestreitet aber, dass es eine solche Weisung gab. Kaippel hatte das anders dargestellt. Er schrieb, er habe „im Auftrag“ des Obmanns gehandelt.