Archiv für den Monat: Mai 2011

BR Radausflug 2011 Ciclovia Alpe Adria

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Artikel, BR-Veranstaltungen veröffentlicht.

Vom 20.5.- bis 22. 5.2011 fand unser BR Radausflug 2011Ciclovia Alpe Adria Grado FVG 1mit einer  Rekordteilnahme von 45 Radfahrern statt. Diesmal wurden wir für die schlechten Witterungsverhältnisse des Vorjahres entsprechend entschädigt. 4 Kollegen nahmen die Strecke schon von Klagenfurt aus in Angriff, der Rest startete mit dem Bus in Klagenfurt um 13:00 und wechselten auf das Fahrrad in Ratece (Slo/Ita Grenze) um 14:30. Ein kurzes Nachmittagsgewitter streifte uns  in Tarvis, jedoch war nach einigen Kilometer die Strecke durch das Kanaltal durchwegs trocken. Ratece-Grado (100)

Radfahrgenuss pur erlebten wir abwärts auf der ehemaligen Eisenbahnstrecke bis Venzone (FVG 1 – Ciclovia Alpe Adria). Eine Wegbeschreibung erscheint im Mai 2011 im Handel unter Bikeline. Bedingt durch einige Pannen unterwegs erreichten wir um 20:30 unser Ziel. Insegasamt waren wir auf 5 Unterkünfte aufgeteilt. Weiter ging es am nächsten Tag entlang des Taglimento nach Buia, wo wir  in das Cormor-Tal wechselten. Mittagspause machten wir am Hauptplatz von Udine in einer Pizzeria, wo man uns bereits erwartete.

Danach fuhren wir in unser zweites Tourziel nach Buttrio, wo wir in einem Agroturismo und einem Hotel übernachteten. Hier erlebten die 45 Teilnehmer einen “wahren italienischen Abend” wie man ihn sich eigentlich gar nicht besser vorstellen kann. Die Mitarbeiter vom Agroturismo VAGABONDO verwöhnten uns auf höchstem Niveau. Mit Musik und Tanz klang dieser wunderschöne Abend aus.Speisen

Sonntags fuhren wir auf sehr ruhigen Nebenstrassen wieder zum Ciclovia Alpe Adria, über Palmanova – Aquilea nach Grado. Nach dem Verladen der Räder am Bus, konnten wir noch für zwei Stunden den Strand geniessen – Spiaggia Airone Grado Pineta. Zum Abschluss gab es eine italiensche Jause im Agroturismo “La Rosta” in Terzo D’Aquilea, wo unsere Radtour endete.

Ein herzlicher Danke  “ALLEN” Teilnehmern für ihre Disziplin, so wurde  diese Tour auch wirklich zu einem Erlebnis für alle. Unseren Schlussmännern” Sigi und Gerhard” gebührt ein gr0ßes Dankeschön –  5 Panneneinsätze wurden erfolgreich gemeistert.

Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr 2012, wo wir dann Anfang Mai die ehemalige PARENZANA ( K.&K. Eisenbahnstrecke von Trieset nach Porec) befahren werden.

Hier gibts die ersten Bilder dazu

Rechnungshofbericht im UKH Linz sorgt für Zündstoff

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Folge diesem LINK zum Bercht im ORF  OP

Vergleich UKH-AKh sorgt für Zündstoff
Der Bundesrechnungshof hat Leistungen im Linzer UKH mit jenen der unfallchirurgischen Abteilung des AKh verglichen. Im UKH haben Ärzte

im Schnitt weniger Arbeitszeit aber mehr Gehalt. Das UKH wehrt sich gegen den Rechnungshofbericht. Doppelt so hohe Personalkosten bei weniger Auslastung. Weiterlesen

UKH Linz: AK bekämpft Kettenarbeitsvertrag mit Erfolg

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Arbeitsrecht, BR-Info veröffentlicht.

Weil der Arbeitsvertrag einer Diplomkrankenschwester aus Linz vier Mal befristet verlängert wurde, ging die AK Oberösterreich für sie vor Gericht. Link zur AK Oberösterreich
Mit Erfolg:
Das Oberlandesgericht Linz stellte fest, dass das Aneinanderreihen von befristeten Arbeitsverhältnissen sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Das Linzer Unfallkrankenhaus verlängerte das Dienstverhältnis einer diplomierten Krankenschwester, die als für Vertretung für eine karenzierte Kollegin geholt wurde, insgesamt vier Mal. Zuerst wurde sie 2006 für sechs Monate befristet aufgenommen, diese Befristung wurde dann jeweils einige Monate verlängert.

Ohne sachliche Rechtfertigung sittenwidrig
Da der Abschluss sogenannter Kettenarbeitsverträge zur Umgehung diverser arbeitsrechtlicher Vorschriften führt, wird er ohne sachliche Rechtfertigung als sittenwidrig angesehen. Je öfter eine Aneinanderreihung erfolgt, desto strenger sind die inhaltlichen Anforderungen an die Rechtfertigungsgründe.

Im konkreten Fall sah das Oberlandesgericht Linz die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen als sachlich nicht gerechtfertigt an, weil im Vorhinein klar war, dass die Arbeitnehmerin – auch wenn sie als Vertretung aufgenommen wurde – auf längere Zeit benötigt werde. Das Oberlandesgericht befand, dass eine dauerhafte Beschäftigung vorliegt und das Arbeitsverhältnis ein unbefristetes ist.