ZBR Newsletter 07/2019

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wer hätte das vor einem Jahr gedacht? Die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein ist weg, die AUVA gibt es noch. Und es gibt auch schon wieder neue Ideen, wofür man das Geld der AUVA verwenden könnte. Zum Mitfinanzieren der Pflegeversicherung? Oder doch besser als Beitragssenkung an die Unternehmen, wie es die Industriellenvereinigung forderte? Oder zur Finanzierung der Krankenkasse?

Wie schon im Mail vom 25.6.2019 dargestellt, sehe ich keine großen Möglichkeiten für Geldentnahmen aus der AUVA. Der Budgetausblick für das heurige Jahr ist negativ. In Folge der Beitragssenkung und der nicht mehr so starken Konjunktur rechnet die AUVA derzeit mit einem Minus von 50 Millionen € für 2019. Durch den Vorstandsbeschluss vom letzten Jahr und das darauf aufgesetzte Sparprogramm REFA besteht schon jetzt die Gefahr, dass wir genau bei unseren Kernkompetenzen sparen. Und damit dort, wo wir die größte Expertise haben und der Zweck unseres Daseins liegt: In der Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten, in der Versorgung und Nachsorge Verunfallter mit allen geeigneten Mitteln und in deren finanzieller Sicherung.

Siehe auch: https://www.reflektive.at/warum-eine-pflegeversicherung-eine-schlechte-idee-ist/

Auch das Pensionsrecht der Sozialversicherung wird derzeit wieder durch die Medien getrieben. Zum wiederholten Male ist die Rede von „Luxuspensionen“. Der Zentralbetriebsrat hat deshalb beschlossen, die Parteien vor der Nationalratswahl zu fragen, wie sie zur AUVA stehen und welche Pläne sie mit der AUVA und ihren Beschäftigten hätten. Natürlich werden wir Ihnen die Ergebnisse präsentieren.

NEOS fordern „Reform“ der AUVA

Etwas weniger in die Öffentlichkeit schaffte es der Entschließungsantrag der NEOS, der im Parlament behandelt wird. Dieser beinhaltet unter anderem, dass Unternehmen sich die Unfallversicherung – im Sinne einer Haftpflichtversicherung, die die AUVA ja für die Unternehmen auch ist – ähnlich wie die Mitarbeitervorsorgekasse unter privaten Anbietern aussuchen können. Die derzeit von der AUVA betriebene Prävention solle künftig vom Arbeitsinspektorat übernommen und die bestehenden Unfallrenten von der Pensionsversicherung abgewickelt werden. Die Unfallkrankenhäuser wiederum sollen an Spitalsträger der Länder gehen, die Rehabilitation wird im Antrag nicht erwähnt. Was der Unterschied zwischen dieser „Reform“ und einer Zerschlagung wäre, habe ich noch nicht herausgefunden. Unser Geld soll übrigens in die Gebietskrankenkassen fließen.

Wollen wir hoffen, dass dieser Antrag keine Mehrheit im Parlament findet und die NEOS nie die Möglichkeit bekommen, diese Idee umzusetzen.

Dieser Artikel passt zum Thema: https://awblog.at/arbeitsunfallversicherung-statt-auva/

NEOS fordert die Kündigung von Beschäftigten in der Sozialversicherung

Gerald Loacker, Sozialsprecher der NEOS fiel vor kurzem auch noch mit folgender Aussage zur Reform in der Sozialversicherung auf: „Der Löwenanteil der Verwaltungskosten steckt im Personal und hier hat man den Betroffenen ja Kündigungsschutz zugesichert. Ohne Kündigungen wird man aber nie auf die vorgerechneten Summen kommen.”

 

Generaldirektion neu besetzt:

„Zack zack zack, drei, vier Leute rein, drei, vier Leute raus.” (© HC Strache). So schlimm war es nicht in der AUVA. Und doch ist nun sehr rasch die Generaldirektion neu besetzt worden. Wir gratulieren dem neuen Generaldirektor Mag. Alexander Bernart und seinen Stellvertretern Mag. Jan Pazourek und Dr. Thomas Mück, der bereits bisher der Generaldirektion angehörte, zur Bestellung durch den Verwaltungsrat und hoffen auf eine gute und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA gedeihliche Zusammenarbeit.

Gleichzeitig wollen wir uns sehr herzlich bei Generaldirektor Dr. Helmut Köberl und Generaldirektor-Stellvertreter Mag. Gustav Kaippel für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wenn auch oft unterschiedliche Interessenslagen am Ausgangspunkt von Verhandlungen standen, so wurde doch immer ein für alle Beteiligten gutes Ergebnis erzielt. Bei der Wahl zum besten Arbeitgeber in der Zeitschrift Trend, die die AUVA zweimal gewinnen konnte, wurden Gleitzeitmodelle, Telearbeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Wiedereingliederung, Konfliktlotsen, Gesundheitsförderung oder das Fair-Play Team als Beispiele für hohe Betriebskultur genannt. Und der hohen Betriebskultur und der guten Feedbacks von Online-Befragungen von Beschäftigten verdanken wir diesen Triumph bei dieser Wahl. Alle Beispiele basieren auf Betriebsvereinbarungen, die in vielen Verhandlungsrunden zwischen der Generaldirektion und Mitgliedern des Zentralbetriebsrates entstanden sind und Regeln für das Miteinander in der AUVA aufgestellt haben. Auch in Projekten und weiteren Themen der Gestaltung der AUVA konnten wir uns gegenüber der Generaldirektion einbringen und unsere Vorschläge wurden ernst genommen. Danke für diese Zusammenarbeit!

Verwaltungsrat beschließt zwei weiter Großprojekte

Die neue Generaldirektion bekam in der Sitzung am 25.6.2019 einige Aufträge mit. So wurde beschlossen, mit dem Wiener Krankenanstalten-Verbund (KAV) Gespräche aufzunehmen, um den stationären Bereich des Lorenz-Böhler-Krankenhauses zum SMZ Ost zu übersiedeln. Dort soll die AUVA, ähnlich der bisherigen Kooperationsprojekte, die gesamte Orthopädie und Traumatologie führen. Der Standort Brigittenau soll als „Zentrum für ambulante Erstversorgung“ weitergeführt werden. Das heißt, die ambulant betreuten Patienten würden dort weiterhin versorgt und eine Erweiterung um Nicht-unfallbedingte Notfälle erfolgen.

Das zweite Projekt betrifft den Weißen Hof in Klosterneuburg. Wie schon in der Machbarkeitsstudie vor einigen Jahren angedacht, soll der Weiße Hof nach Meidling übersiedelt werden. Im Unterschied zu den bisher beschlossenen Projekten der Unfallkrankenhäuser, gibt es hier keine Kooperation mit einem anderen Träger am neuen Standort, sondern voraussichtlich eine Verschmelzung der beiden Rehabilitationszentren Weißer Hof und Meidling. Nach Fertigstellung wird die AUVA also nur mehr drei Rehazentren betreiben. Diese Übersiedlung mit Neubau bietet die Chance, ambulante Rehabilitation und Frührehabilitation anzubieten und das Leistungsspektrum um den Bereich „Berufskrankheiten“ (v.a. Haut- und Gehörerkrankungen) zu erweitern. Am bisherigen Standort in Klosterneuburg soll eine „widmungskonforme Nachnutzung“ mit dem Land Niederösterreich verhandelt werden.

Beide Projekte sind vorerst nur sehr vage umrissen, nicht einmal die Termine für die Übersiedlung wurden genannt, geschweige denn die Kosten abgeschätzt. An der neuen Generaldirektion wird es nun liegen, Konzepte auszuarbeiten. Erst wenn dann die Eckpunkte auf den Tisch gelegt werden, lassen sich die Auswirkungen auf die Beschäftigten abschätzen. Wir werden den Fortschritt genau beobachten und uns im Sinne aller betroffenen Kolleginnen und Kollegen sehr stark einbringen. Und wir werden uns wehren, wenn wir befürchten müssen, dass die Rehabilitation so zurückgefahren wird, dass wir unseren Auftrag nicht mehr erfüllen können oder wenn es bei einem Projekt zu massiven Verschlechterungen für Kolleginnen und Kollegen kommt.

Positiv zu vermerken ist, dass es uns gelungen ist, die Bearbeitung dieser zwei Projekte über das Projekt REFA abzuhandeln. Denn in REFA ist eine klare und intensive Einbeziehung der Betriebsräte nun gegeben. Und ein eindeutiges Bekenntnis zum Umgang mit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es, das auf unsere Anregung hin vom Verwaltungsrat beschlossen wurde.

Universität Salzburg präsentiert Arbeitsrechtsgutachten im Zusammenhang mit dem SV-OG

Gemeinsam mit unserer Gewerkschaft GPA-djp analysierten wir Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Änderung der Sozialversicherungsstruktur ergeben. Die Arbeiterkammer Niederösterreich beauftragte und bezahlte dann zu diesen Fragestellungen ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Pfeil, einem führenden österreichischen Arbeitsrechtsjuristen. Das Gutachten liegt nun vor. Einige wesentliche Aussagen:

 Es darf durch die Änderungen in den Sozialversicherungen zu keinen Kündigungen oder unfreiwilligen Pensionierungen kommen

 Vor der Änderung gewährte Zulagen dürfen meist nicht angetastet werden

 Bei Versetzungen, Zusammenlegungen und Fusionen sind die Beschäftigten durch Gesetze und die Dienstordnungen so gut wie möglich geschützt. Versetzungen sind zwar möglich, allerdings darf die Entlohnung dadurch nicht sinken

 Eine Verkleinerung des Betriebs und ein daraus entstehender Personalüberhang erlauben dem Dienstgeber trotzdem keine Kündigung von Beschäftigten

Natürlich enthält das Gutachten auf seinen 170 Seiten noch weitere Ausführungen. Wie jedes gute Gutachten zeigt es, wo Schwierigkeiten auf uns zukommen könnten. Es zeigt aber auch, dass wir im letzten Jahr bei den Kollektivvertragsverhandlungen ziemlich viel richtig gemacht haben. Denn schon damals wurden – im Hinblick auf bevorstehende Änderungen in der Sozialversicherung – Absicherungen in den Kollektivverträgen zu Gunsten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgenommen.

Vorstand beschließt neue Betriebsvereinbarungen zu WAVE und PFK

Seit über einem Jahr arbeitet die AUVA an der Einführung des EDV Programms „WAVE“. Das Programm soll bei der Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, deren technischen Anlagen und Einrichtungen („Facility Management“) dienen. Da die Neugestaltung im Facility Management auch für zentrale Einsparungen in REFA sorgen soll, besitzt das Thema natürlich aus betriebsrätlicher Sicht hohe Brisanz. Wie für jedes andere EDV-Programm auch, ist für den Betrieb des Programms eine Betriebsvereinbarung erforderlich, die sicherstellt, dass nur zulässige Auswertungen durchgeführt werden. Unsere Forderung wurde nun (endlich) umgesetzt, so dass die AUVA das Programm nun rechtskonform betreibt.

Im Vorstandsbeschluss vom letzten Jahr wurde – wie sie auch aus den Berichten zu REFA wissen – die Tätigkeit von AUVAsicher in Frage gestellt, um die Kosten dafür einzusparen. Die Betriebsvereinbarung soll in diesem Zusammenhang auch als Zeichen an die Beschäftigten in diesem Bereich verstanden werden. Wir Betriebsräte werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass AUVAsicher so wie bisher weiterhin von der AUVA betrieben wird. Für die Präventivfachkräfte (PFK) von AUVAsicher wurde die bestehende ältere Betriebsvereinbarung an geänderte Rechtslagen und Erfahrungen aus der Praxis angepasst und stark an die Regelungen der Gleitzeit-Betriebsvereinbarung angelehnt, wodurch ein flexibleres Arbeiten möglich ist.

Einbindung der Betriebsräte bei REFA verbessert

In den letzten Monaten konnte die Einbeziehung der Betriebsräte in das Projekt deutlich verbessert werden. Die Projektlenkungsausschüsse und Clusterlenkungsausschüsse geben uns ebenso die Möglichkeit, die Interessen der Beschäftigten einzubringen wie die Besprechungen in der Generaldirektion und im Verwaltungsrat. Die Projekte nehmen nun Fahrt auf und wir sind schon gespannt, wie sich der Informationsfluss in der Praxis gestaltet.

Dienstplanprogramm GraphDi: Nach Rechtsgutachten lenkt die AUVA ein

Und wieder ein Rechtsgutachten, das für uns durch die Arbeiterkammer Niederösterreich erstellt wurde: Nach langen Verhandlung stimmt die AUVA unserer – durch das Gutachten belegten Ansicht – zu, dass gewisse Dienste anders zu bewerten sind und als Überstunden auszuzahlen sind. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wird´s freuen!

Hinweis: Schäden am Kraftfahrzeug auf Dienstreise

Da es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Schäden gibt, hier ein kurzer Hinweis: Sollte sich auf einer Dienstreise ein Schaden an Ihrem KFZ ereignen, bitte umgehend, sofort nach Kenntnis im Dienstweg melden. Wichtig für die spätere Bearbeitung: Bitte unbedingt Fotos vom Schaden machen und auch diese dem Dienstgeber übermitteln.

Aktuelle Klagen

Nicht viel Neues gibt es von den eingebrachten Klagen zu vermelden. Bei den Klagen zur besseren Anrechnung von Vordienstzeiten gab es ja eine lange Unterbrechung, da auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gewartet wurde. Diese Entscheidung ist nun da und lässt uns auch auf einen positiven Ausgang hoffen (wann auch immer das sein wird). Bei der Klage zu den Basisadministratoren, wollte die Richterin das Verfahren rasch beenden, allerdings stimmte die AUVA einer Schließung und einem Vergleich nicht zu. Bei der Frage der rückwirkenden Einbeziehung in die Pensionskassa sind die Klagen in der Vorbereitung.

ZBR-Veranstaltungen

Am 1.Juni fand wieder ein Beachvolleyballturnier in Klagenfurt statt. Danke an BRV Günther Kanduth für die großartige Organisation und die tolle Stimmung, die er als DJ Cantu jährlich bei dieser Veranstaltung hinzaubert. Und da auch Günther so eine große Veranstaltung nicht alleine bewältigen könnte: Ein herzlicher Dank dem ganzen Team, das zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen hat.

Die nächsten ZBR-Veranstaltungen sind das Kegelturnier in Graz – in der nun renovierten Halle am 9.11. 2019 und das 45. ZBR-AUVA Schirennen in Häring am 21.3.2019. Ich freue mich, wenn wir uns dort sehen.

Abschließend möchte ich Ihnen und Ihren Angehörigen einen schönen und erholsamen Sommer wünschen und bedanke mich für Ihr Interesse am Newsletter des Zentralbetriebsrates.

Liebe Grüße

Erik Lenz

 

 

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