Am Samstag den 21. Dezember 2013 lud Prof Schwarz die Belegschaft aus dem UKH zu seiner Abschiedsfeier in die Schleppe Arena ein. Knapp 2/3 der Belegschaft folgte dieser Einladung. Unter den Gästen befanden sich langjährige Wegbegleiter in seiner Tätigkeit als ärztlicher Leiter des Hauses. So konnte er die ehemaligen Verwaltungsleiter Kofler und Dauböck begrüßen, auch die ehemalige PDL Seeburger, BR Vorsitzende Sourek, Konsiliarärzte Dr. Kapsch, Dr Karlo und einige seiner schon im Ruhestand befindlichen Ärzte Dr. Markowec und Dr Jaklitsch waren unter den zahlreichen Gästen. Weiterlesen
Archiv der Kategorie: BR-Info
Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest!
Neubau Außenstelle Klagenfurt Spatenstich 17.dez.2013
Nach mehrmaligen Anläufen und langjährigen zähen Verhandlungen fand am 17. Dezember 2013 schlussendlich der Spatenstich zum Neubau der Außenstelle statt. Unter den zahlreichen Gästen befanden sich auch die ehemaligen Direktoren der Landesstelle Graz Dir. Mayer und Dir. Umgeher, die schon in ihrer aktiven Laufbahn schon mit Neubauplänen beschäftigt waren, diesen jedoch nicht durchsetzen konnten. Nun konnte Dir. DI. Dr. Weißenbacher zusammen mit dem Landesstellen Vorsitzenden KR. Stangl den lang ersehnten Spatenstich vornehmen.
Hier findest du einen Bericht der AUVA
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KV Abschluß 2013 !
Am Nachmittag des 04. Dezember 2013 konnten die Verhandlungen für die Arbeiter und Angestellten der Sozialversicherung nach intensiven Gesprächen erfolgreich beendet werden.
Folgender Kollektivvertragsabschluss konnte erzielt werden:
1. Lohn- und Gehaltsrecht
Die Schemabezüge werden ab 01.01.2014 um einen Sockelbetrag von 0,4% und um weitere 1,6 % angehoben. Der sich ergebende Betrag wird auf volle Euro aufgerundet.
Die Bemessungsgrundlage für die Zulagen wird nach demselben Schema angehoben.
Die Kinderzulage wird aufgrund der Bestimmungen der jeweiligen DO angehoben.
2. Rahmenrecht Weiterlesen
Die AUVA steht im Fokus der bevorstehenden Nationalratswahlen
Die am 29. September stattfindenden Nationalratswahlen werfen ihre Schatten voraus. Es ist keine Besonderheit, dass dabei auch die Sozialversicherung im Allgemeinen und die AUVA im Speziellen im Fokus stehen. Besorgniserregend ist allerdings das Wahlkonzept „Leistbares Leben“, das die ÖVP propagiert und den diversen Medien entnommen werden kann. Schließlich sieht man darin eine Beitragssenkung von derzeit 1,4% auf 1%, also um 0,4% zu unserer AUVA vor. Das entspräche eine Kürzung unseres Budgets um 30% oder 350 Millionen Euro. Obleute und GeneraldirektorInnen wiesen in einem Schreiben an RepräsentantInnen der Bundesregierung und der Sozialpartner darauf hin, dass die AUVA dann nicht mehr in der Lage wäre, eigene Einrichtungen zu führen und ihr Leistungsspektrum drastisch reduzieren müsse. Der Zentralbetriebsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung einstimmig beschlossen, dass, wenn nach den NR Wahlen – eine wie dann auch immer geartete Regierung – derartige Maßnahmen in das Regierungsprogramm aufnimmt – Kampfmaßnahmen ergriffen werden, die GPA-djp hat uns dazu grundsätzlich ihre Unterstützung bereits zugesagt.
siehe Artikel vom 7.8.13 in der Presse und im News
Alle Nichtgewerkschaftsmitglieder lade ich ein, die Gelegenheit zu nutzen und der Gewerkschaft beizutreten. Informationen dazu bekommen Sie ebenfalls
bei Ihrem Betriebsrat.
Rechtsprechung: Berechnung des Feiertagsentgelts
Im vorliegenden Verfahren hatte die Dienstgeberin für Ihre Dienstnehmer/innen, die regelmäßig am Feiertag Nachtdienst geleistet haben, zwar Nachtdienstzulagen zusätzlich zum laufenden Bezug (Feiertagsarbeitsentgelt), nicht jedoch Nachtdienstzulagen im Ausfallsentgelt (Feiertagsentgelt) abgegolten und abgerechnet.
Die Dienstgeberin brachte vor, das ärztliche Personal sowie das Pflegepersonal einer Krankenanstalt leiste in einer Arbeitswoche von sieben Tagen ihre Normalarbeitszeit von 40 Stunden, unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum ein Feiertag liegen würde. Ob ein Dienst an einem Feiertag zu versehen sei, würde anhand der „freien Diensteinteilung“ festgelegt. Den Dienstnehmer/innen komme dabei ein Mitbestimmungsrecht zu. Es werde ein für den jeweiligen Kalendermonat geltender Dienstplan erstellt. Da von einem grundsätzlich normal verteilten Anfall der Feiertags- und Nachtdienste auszugehen sei, sei bei den Dienstnehmer/innen von keinem Ausfall auf Grund des Feiertages auszugehen.
Demgegenüber vertrat die Kasse die Ansicht, es sei nicht maßgeblich, ob der Dienst anhand von freier Diensteinteilung erfolge, oder wie bei einer Dienstplanerstellung vorzugehen sei. Einer/Einem Dienstnehmer/in, die/der nach einem Dienstplan in einem Nachtdienst gearbeitet habe, gebührten sowohl im Rahmen des Feiertagsentgelts (§ 9 Abs. 1 und 2 Arbeitsruhegesetz – ARG) als auch im Rahmen des Feiertagsarbeitsentgelts (§ 9 Abs. 5 ARG) jeweils die Nachtdienstzulagen.
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Krankheit unterbricht Zeitausgleich nicht!
Wer sich Zeitausgleich genommen hat und krank wird, kann den Zeitausgleich – anders als beim Urlaub – nicht in Krankenstandstage umwandeln. Das besagt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das von der steirischen Arbeiterkammer scharf kritisiert wird.
Für nähere Informationen Folge diesem Link
Die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit wurde evaluiert und verlängert
Die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit ist mit Einführung der elektronischen Dienstplanes GraphDi und der flexiblen Arbeitszeit am 1. Juli 2012 in Kraft getreten und war bis auf ein Jahr nach Inbetriebnahme befristet.
Von Seite der Betriebsrats Körperschaften im UK wurde zeitgerecht eine ausverhandelte Evaluierung, in Abstimmung mit Dir.-Stv. Dr. Frühwirth (Verhandlungspartner LG), an die Direktion der Landesstelle Graz am 26 Juni 2013 übermittelt.
Aufgrund des Direktorenwechsels in der Landesdirektion Graz und Zeitverzögerungen durch die HPA war bislang eine Verlängerung der BV nicht möglich. Trotz großer Bemühungen und stetigem Nachfragen ist ein rascher Abschluss seitens der Arbeitgeberseite nicht rechtzeitig zustande gekommen.
Am 11.07.2013 wurde schlussendlich die evaluierte Betriebsvereinbarung Arbeitszeit, in Abstimmung mit der Generaldirektion durch Fr. Mag Schmied (HPA,) vom BR Angestellten und BR Arbeiter unterzeichnet. Die evaluierte BV wurde sogleich in die Landesdirektion und weiter in die Generaldirektion zur Unterschriftenleistung verschickt.
Sie wurde nun am 18.Juli 2013 mittels Obmann Verfügung, rückwirkend mit 1. Juli 2013, genehmigt.
Ihr findet die Evaluierung der Betriebsvereinbarung im BR Blog http://blog.betriebsraete.at/auvaklagenfurt/. Sie ist auch im UK-Net unter BetriebsratBetriebsvereinbarungen_UKH_Klagenfurt ENDFASSUNG abrufbar. Hier klicken
Ebenso ist hier eine Version mit allen Veränderungen abgelegt. Diese sind farblich unterlegt. Des Weiteren findet ihr dort auch eine Erläuterung der BV, die mit der Direktion Landestelle Graz vereinbart wurde.
BRV Kanduth Günther
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Werte Kolleginnen und Kollegen!
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Zwei wichtige neue Betriebsvereinbarungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen. Die 2. Jahreshälfte bringt einige Neuerungen.
Zwei Betriebsvereinbarungen wurden im letzten VAV abgeschlossen und sind mit 3.7.2013 in Kraft getreten.
1.) Betriebsvereinbarung über die Gründung einer betrieblichen Schlichtungskommission (Fair Play Team). Ein Novum stellt die betriebliche Schlichtungskommission dar: Eine Einrichtung mit 3 DirektoInnen und 3 ZBR-VertreterInnen, denen zwar kein Weisungsrecht zukommt, die jedoch Empfehlungen aussprechen soll. Diese Einrichtung sollte erst dann angerufen werden, wenn „auf kurzem Wege“ keine Einigung gefunden wurde.
2.) Beitriebsvereinbarung über Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung.
Noch gibt es keine Veröffentlichung im Intranet, aber das soll in Kürze erfolgen.
Folge diesem Link zur Letztversionen vor der Unterschriftsleistung.
Des Weiteren sind ab 1.7.2013 gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten: Bildungsteilzeit (§ 11 Avrag & Pflegekarenz nach § 14 c (AVRAG)