Krankheit unterbricht Zeitausgleich nicht!

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Arbeitsrecht, Artikel, BR-Info veröffentlicht.

ParagrapWer sich Zeitausgleich genommen hat und krank wird, kann den Zeitausgleich – anders als beim Urlaub – nicht in Krankenstandstage umwandeln. Das besagt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das von der steirischen Arbeiterkammer scharf kritisiert wird.

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