ZBR fragt vor der Wahl die Parteien um ihre Haltung zur AUVA

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,  

am 29. September 2019 finden die Nationalratswahlen 2019 statt. Wir haben ja bereits in der MitarbeiterInnen-Info im Juli 2019 angekündigt, dass wir alle wahlwerbenden Parteien zur AUVA befragen werden.  In der Beilage übermitteln wir nun mittels Sondernewsletter das Ergebnis.

 

Sondernewsletter – Fragen und Antworten zur AUVA

 

Neueintritt, Personelles 09/10 2019

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Die Betriebsräte begrüßen die/den neue/n  Kolleginnen/en und wünschen ihr/ihm einen guten Start, viel Freude und Erfolg in ihren/seinem Arbeitsbereich.

Eintritt ab 1.09.2019

RIEGLER Martina:            Eintritt am 01.09.2019, Bedienerin auf Station C 

Austritt per 30.9.2019 Dr. Benjamin GSCHÖPF

Arzt in Ausbildung zum Facharzt (Gegenfachausbildung bis 31.5.2021) 

Eintritt ab 1.10.2019

STEINER Eveline ab 01.10.2019 – PFA Station C

PERNEGGER Angelika ab 01.10.2019 – Bedienerin-Station C

VIDOUNIG Kimberly ab 1.10.2019 – Ang. Schreibarb. Springerin

GREIER Sebastian, ab 1.10.2019 – TD/Hausarbeiter

Schaumberger Christine, Physiotherapie ab 14. Oktober

Wiedereintritt nach Karenzurlaub

PEYKER Melanie:             DGKP-Station C                Arbeitsbeginn:     01.10.2019

PIRKER Jennifer:              DGKP-Station A                                                15.10.2019

MIKUSCH Stefanie:         DGKP-OP                                                           14.10.2019

Versetzungen:

SCHURIAN Claudia                          ab 01.09.2019    OP-Bedienerin

COMELLI Claudia                             ab 01.08.2019    DGKP-IBST

PINTER-RACHLE Barbara               ab 01.09.2019    DGKP-EU

 

Neueintritt, Personelles 07/08 2019

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Die Betriebsräte begrüßen die/den neue/n  Kolleginnen/en und wünschen ihr/ihm einen guten Start, viel Freude und Erfolg in ihren/seinem Arbeitsbereich.

Eintritt ab 1.08.2019

WALLNER Claudia:           Eintritt am 01.08.2019, Bedienerin auf Station C

Austritte August:

Herr Knauder Markus (16.08.2019)

Frau Saskia Wösch (31.08.2019).

Reitinger Stefan (31.08.2019)

„Manipulative Information“ und „Tiefpunkt in der Diskussion“

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Maximale Kostenkonfusion bei der der Sozialversicherungsfusion: Welche Rolle Medien dabei spielen …und wie die Demokratie untergraben wird.

(Quelle: Hier klicken)

Mit den Zahlenspielchen ist ein neuerlicher Tiefpunkt in der Diskussion um die Sozialversicherungsreform erreicht“, meinte der von schwarz-blau kaltgestellte Vorsitzende des Hauptverbands, Alexander Biach im Morgenjournal vom 18. Juli 2019. Die Sozialministerin der Übergangsregierung Brigitte Zarfl fühlt sich „in den Wahkampf hineingezogen.

Das ist nachvollziehbar. Die Sozialsprecherin der FPÖ, Belakowitsch-Jenewein, hat „den Eindruck, dass hier ‚rote Genossen‘ im Ministerkabinett nach den Vorgaben des SPÖ-Parlamentsklubs Anfragebeantwortungen ‚schnitzen’ und man auf die realen Fakten aus Gründen des anlaufenden Wahlkampfs keine Rücksicht nimmt.“ Und beliebt zu drohen: Es sei „durchaus überlegenswert, eine Rechnungshofsonderprüfung für die laufenden Monate, in denen Frau Sektionschefin Zarfl das Sozial- und Gesundheitsministerium führt, zu beantragen“.

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ZBR Newsletter 07/2019

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wer hätte das vor einem Jahr gedacht? Die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein ist weg, die AUVA gibt es noch. Und es gibt auch schon wieder neue Ideen, wofür man das Geld der AUVA verwenden könnte. Zum Mitfinanzieren der Pflegeversicherung? Oder doch besser als Beitragssenkung an die Unternehmen, wie es die Industriellenvereinigung forderte? Oder zur Finanzierung der Krankenkasse?

Wie schon im Mail vom 25.6.2019 dargestellt, sehe ich keine großen Möglichkeiten für Geldentnahmen aus der AUVA. Der Budgetausblick für das heurige Jahr ist negativ. In Folge der Beitragssenkung und der nicht mehr so starken Konjunktur rechnet die AUVA derzeit mit einem Minus von 50 Millionen € für 2019. Durch den Vorstandsbeschluss vom letzten Jahr und das darauf aufgesetzte Sparprogramm REFA besteht schon jetzt die Gefahr, dass wir genau bei unseren Kernkompetenzen sparen. Und damit dort, wo wir die größte Expertise haben und der Zweck unseres Daseins liegt: In der Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten, in der Versorgung und Nachsorge Verunfallter mit allen geeigneten Mitteln und in deren finanzieller Sicherung.

Siehe auch: https://www.reflektive.at/warum-eine-pflegeversicherung-eine-schlechte-idee-ist/

Auch das Pensionsrecht der Sozialversicherung wird derzeit wieder durch die Medien getrieben. Zum wiederholten Male ist die Rede von „Luxuspensionen“. Der Zentralbetriebsrat hat deshalb beschlossen, die Parteien vor der Nationalratswahl zu fragen, wie sie zur AUVA stehen und welche Pläne sie mit der AUVA und ihren Beschäftigten hätten. Natürlich werden wir Ihnen die Ergebnisse präsentieren.

NEOS fordern „Reform“ der AUVA

Etwas weniger in die Öffentlichkeit schaffte es der Entschließungsantrag der NEOS, der im Parlament behandelt wird. Dieser beinhaltet unter anderem, dass Unternehmen sich die Unfallversicherung – im Sinne einer Haftpflichtversicherung, die die AUVA ja für die Unternehmen auch ist – ähnlich wie die Mitarbeitervorsorgekasse unter privaten Anbietern aussuchen können. Die derzeit von der AUVA betriebene Prävention solle künftig vom Arbeitsinspektorat übernommen und die bestehenden Unfallrenten von der Pensionsversicherung abgewickelt werden. Die Unfallkrankenhäuser wiederum sollen an Spitalsträger der Länder gehen, die Rehabilitation wird im Antrag nicht erwähnt. Was der Unterschied zwischen dieser „Reform“ und einer Zerschlagung wäre, habe ich noch nicht herausgefunden. Unser Geld soll übrigens in die Gebietskrankenkassen fließen.

Wollen wir hoffen, dass dieser Antrag keine Mehrheit im Parlament findet und die NEOS nie die Möglichkeit bekommen, diese Idee umzusetzen.

Dieser Artikel passt zum Thema: https://awblog.at/arbeitsunfallversicherung-statt-auva/

NEOS fordert die Kündigung von Beschäftigten in der Sozialversicherung

Gerald Loacker, Sozialsprecher der NEOS fiel vor kurzem auch noch mit folgender Aussage zur Reform in der Sozialversicherung auf: „Der Löwenanteil der Verwaltungskosten steckt im Personal und hier hat man den Betroffenen ja Kündigungsschutz zugesichert. Ohne Kündigungen wird man aber nie auf die vorgerechneten Summen kommen.”

 

Generaldirektion neu besetzt:

„Zack zack zack, drei, vier Leute rein, drei, vier Leute raus.” (© HC Strache). So schlimm war es nicht in der AUVA. Und doch ist nun sehr rasch die Generaldirektion neu besetzt worden. Wir gratulieren dem neuen Generaldirektor Mag. Alexander Bernart und seinen Stellvertretern Mag. Jan Pazourek und Dr. Thomas Mück, der bereits bisher der Generaldirektion angehörte, zur Bestellung durch den Verwaltungsrat und hoffen auf eine gute und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA gedeihliche Zusammenarbeit.

Gleichzeitig wollen wir uns sehr herzlich bei Generaldirektor Dr. Helmut Köberl und Generaldirektor-Stellvertreter Mag. Gustav Kaippel für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wenn auch oft unterschiedliche Interessenslagen am Ausgangspunkt von Verhandlungen standen, so wurde doch immer ein für alle Beteiligten gutes Ergebnis erzielt. Bei der Wahl zum besten Arbeitgeber in der Zeitschrift Trend, die die AUVA zweimal gewinnen konnte, wurden Gleitzeitmodelle, Telearbeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Wiedereingliederung, Konfliktlotsen, Gesundheitsförderung oder das Fair-Play Team als Beispiele für hohe Betriebskultur genannt. Und der hohen Betriebskultur und der guten Feedbacks von Online-Befragungen von Beschäftigten verdanken wir diesen Triumph bei dieser Wahl. Alle Beispiele basieren auf Betriebsvereinbarungen, die in vielen Verhandlungsrunden zwischen der Generaldirektion und Mitgliedern des Zentralbetriebsrates entstanden sind und Regeln für das Miteinander in der AUVA aufgestellt haben. Auch in Projekten und weiteren Themen der Gestaltung der AUVA konnten wir uns gegenüber der Generaldirektion einbringen und unsere Vorschläge wurden ernst genommen. Danke für diese Zusammenarbeit!

Verwaltungsrat beschließt zwei weiter Großprojekte

Die neue Generaldirektion bekam in der Sitzung am 25.6.2019 einige Aufträge mit. So wurde beschlossen, mit dem Wiener Krankenanstalten-Verbund (KAV) Gespräche aufzunehmen, um den stationären Bereich des Lorenz-Böhler-Krankenhauses zum SMZ Ost zu übersiedeln. Dort soll die AUVA, ähnlich der bisherigen Kooperationsprojekte, die gesamte Orthopädie und Traumatologie führen. Der Standort Brigittenau soll als „Zentrum für ambulante Erstversorgung“ weitergeführt werden. Das heißt, die ambulant betreuten Patienten würden dort weiterhin versorgt und eine Erweiterung um Nicht-unfallbedingte Notfälle erfolgen.

Das zweite Projekt betrifft den Weißen Hof in Klosterneuburg. Wie schon in der Machbarkeitsstudie vor einigen Jahren angedacht, soll der Weiße Hof nach Meidling übersiedelt werden. Im Unterschied zu den bisher beschlossenen Projekten der Unfallkrankenhäuser, gibt es hier keine Kooperation mit einem anderen Träger am neuen Standort, sondern voraussichtlich eine Verschmelzung der beiden Rehabilitationszentren Weißer Hof und Meidling. Nach Fertigstellung wird die AUVA also nur mehr drei Rehazentren betreiben. Diese Übersiedlung mit Neubau bietet die Chance, ambulante Rehabilitation und Frührehabilitation anzubieten und das Leistungsspektrum um den Bereich „Berufskrankheiten“ (v.a. Haut- und Gehörerkrankungen) zu erweitern. Am bisherigen Standort in Klosterneuburg soll eine „widmungskonforme Nachnutzung“ mit dem Land Niederösterreich verhandelt werden.

Beide Projekte sind vorerst nur sehr vage umrissen, nicht einmal die Termine für die Übersiedlung wurden genannt, geschweige denn die Kosten abgeschätzt. An der neuen Generaldirektion wird es nun liegen, Konzepte auszuarbeiten. Erst wenn dann die Eckpunkte auf den Tisch gelegt werden, lassen sich die Auswirkungen auf die Beschäftigten abschätzen. Wir werden den Fortschritt genau beobachten und uns im Sinne aller betroffenen Kolleginnen und Kollegen sehr stark einbringen. Und wir werden uns wehren, wenn wir befürchten müssen, dass die Rehabilitation so zurückgefahren wird, dass wir unseren Auftrag nicht mehr erfüllen können oder wenn es bei einem Projekt zu massiven Verschlechterungen für Kolleginnen und Kollegen kommt.

Positiv zu vermerken ist, dass es uns gelungen ist, die Bearbeitung dieser zwei Projekte über das Projekt REFA abzuhandeln. Denn in REFA ist eine klare und intensive Einbeziehung der Betriebsräte nun gegeben. Und ein eindeutiges Bekenntnis zum Umgang mit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es, das auf unsere Anregung hin vom Verwaltungsrat beschlossen wurde.

Universität Salzburg präsentiert Arbeitsrechtsgutachten im Zusammenhang mit dem SV-OG

Gemeinsam mit unserer Gewerkschaft GPA-djp analysierten wir Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Änderung der Sozialversicherungsstruktur ergeben. Die Arbeiterkammer Niederösterreich beauftragte und bezahlte dann zu diesen Fragestellungen ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Pfeil, einem führenden österreichischen Arbeitsrechtsjuristen. Das Gutachten liegt nun vor. Einige wesentliche Aussagen:

 Es darf durch die Änderungen in den Sozialversicherungen zu keinen Kündigungen oder unfreiwilligen Pensionierungen kommen

 Vor der Änderung gewährte Zulagen dürfen meist nicht angetastet werden

 Bei Versetzungen, Zusammenlegungen und Fusionen sind die Beschäftigten durch Gesetze und die Dienstordnungen so gut wie möglich geschützt. Versetzungen sind zwar möglich, allerdings darf die Entlohnung dadurch nicht sinken

 Eine Verkleinerung des Betriebs und ein daraus entstehender Personalüberhang erlauben dem Dienstgeber trotzdem keine Kündigung von Beschäftigten

Natürlich enthält das Gutachten auf seinen 170 Seiten noch weitere Ausführungen. Wie jedes gute Gutachten zeigt es, wo Schwierigkeiten auf uns zukommen könnten. Es zeigt aber auch, dass wir im letzten Jahr bei den Kollektivvertragsverhandlungen ziemlich viel richtig gemacht haben. Denn schon damals wurden – im Hinblick auf bevorstehende Änderungen in der Sozialversicherung – Absicherungen in den Kollektivverträgen zu Gunsten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgenommen.

Vorstand beschließt neue Betriebsvereinbarungen zu WAVE und PFK

Seit über einem Jahr arbeitet die AUVA an der Einführung des EDV Programms „WAVE“. Das Programm soll bei der Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, deren technischen Anlagen und Einrichtungen („Facility Management“) dienen. Da die Neugestaltung im Facility Management auch für zentrale Einsparungen in REFA sorgen soll, besitzt das Thema natürlich aus betriebsrätlicher Sicht hohe Brisanz. Wie für jedes andere EDV-Programm auch, ist für den Betrieb des Programms eine Betriebsvereinbarung erforderlich, die sicherstellt, dass nur zulässige Auswertungen durchgeführt werden. Unsere Forderung wurde nun (endlich) umgesetzt, so dass die AUVA das Programm nun rechtskonform betreibt.

Im Vorstandsbeschluss vom letzten Jahr wurde – wie sie auch aus den Berichten zu REFA wissen – die Tätigkeit von AUVAsicher in Frage gestellt, um die Kosten dafür einzusparen. Die Betriebsvereinbarung soll in diesem Zusammenhang auch als Zeichen an die Beschäftigten in diesem Bereich verstanden werden. Wir Betriebsräte werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass AUVAsicher so wie bisher weiterhin von der AUVA betrieben wird. Für die Präventivfachkräfte (PFK) von AUVAsicher wurde die bestehende ältere Betriebsvereinbarung an geänderte Rechtslagen und Erfahrungen aus der Praxis angepasst und stark an die Regelungen der Gleitzeit-Betriebsvereinbarung angelehnt, wodurch ein flexibleres Arbeiten möglich ist.

Einbindung der Betriebsräte bei REFA verbessert

In den letzten Monaten konnte die Einbeziehung der Betriebsräte in das Projekt deutlich verbessert werden. Die Projektlenkungsausschüsse und Clusterlenkungsausschüsse geben uns ebenso die Möglichkeit, die Interessen der Beschäftigten einzubringen wie die Besprechungen in der Generaldirektion und im Verwaltungsrat. Die Projekte nehmen nun Fahrt auf und wir sind schon gespannt, wie sich der Informationsfluss in der Praxis gestaltet.

Dienstplanprogramm GraphDi: Nach Rechtsgutachten lenkt die AUVA ein

Und wieder ein Rechtsgutachten, das für uns durch die Arbeiterkammer Niederösterreich erstellt wurde: Nach langen Verhandlung stimmt die AUVA unserer – durch das Gutachten belegten Ansicht – zu, dass gewisse Dienste anders zu bewerten sind und als Überstunden auszuzahlen sind. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wird´s freuen!

Hinweis: Schäden am Kraftfahrzeug auf Dienstreise

Da es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Schäden gibt, hier ein kurzer Hinweis: Sollte sich auf einer Dienstreise ein Schaden an Ihrem KFZ ereignen, bitte umgehend, sofort nach Kenntnis im Dienstweg melden. Wichtig für die spätere Bearbeitung: Bitte unbedingt Fotos vom Schaden machen und auch diese dem Dienstgeber übermitteln.

Aktuelle Klagen

Nicht viel Neues gibt es von den eingebrachten Klagen zu vermelden. Bei den Klagen zur besseren Anrechnung von Vordienstzeiten gab es ja eine lange Unterbrechung, da auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gewartet wurde. Diese Entscheidung ist nun da und lässt uns auch auf einen positiven Ausgang hoffen (wann auch immer das sein wird). Bei der Klage zu den Basisadministratoren, wollte die Richterin das Verfahren rasch beenden, allerdings stimmte die AUVA einer Schließung und einem Vergleich nicht zu. Bei der Frage der rückwirkenden Einbeziehung in die Pensionskassa sind die Klagen in der Vorbereitung.

ZBR-Veranstaltungen

Am 1.Juni fand wieder ein Beachvolleyballturnier in Klagenfurt statt. Danke an BRV Günther Kanduth für die großartige Organisation und die tolle Stimmung, die er als DJ Cantu jährlich bei dieser Veranstaltung hinzaubert. Und da auch Günther so eine große Veranstaltung nicht alleine bewältigen könnte: Ein herzlicher Dank dem ganzen Team, das zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen hat.

Die nächsten ZBR-Veranstaltungen sind das Kegelturnier in Graz – in der nun renovierten Halle am 9.11. 2019 und das 45. ZBR-AUVA Schirennen in Häring am 21.3.2019. Ich freue mich, wenn wir uns dort sehen.

Abschließend möchte ich Ihnen und Ihren Angehörigen einen schönen und erholsamen Sommer wünschen und bedanke mich für Ihr Interesse am Newsletter des Zentralbetriebsrates.

Liebe Grüße

Erik Lenz

 

 

UKH BR Sommerfest auf Burg Taggenbrunn

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Heuer fand unser Sommerfest der Belegschaftsvertretungen aus dem UKH erstmals auf einem Samstagabend statt. Grund dafür war das ED SHEERAN Konzert am Freitag 28.06.2019, für das der Betriebsrat über 100 Karten, die ebenfalls finanziell für die Mitarbeiter gefördert wurden, verkaufte. Die Burg Taggenbrunn diente uns als würdiger Rahmen für wir unser diesjähriges Fest

Leider mussten wir auch heuer wieder, wie schon in den letzten Jahren, den Totalausfall unserer Direktion und Selbstverwaltung der Landesstelle Graz hinnehmen. Dabei gibt es doch einen Leitfaden der AUVA, in dem man von Wertschätzung, von unserem Miteinander nur auf Papier spricht,

Es schmerzt heuer aber ganz Besonders, das, obwohl unser Sommerfest schon Mitte Dezember im Veranstaltungskalender angekündigt wurde, niemand von der kollegialen Führung im UKH an diesem wunderschönen Abend dabei war.

Bei prachtvollem Sommerwetter eröffnete BRV Kanduth Günther um 20:15 das Fest mit einer kurzen Einschätzung der personellen Veränderungen in der AUVA. Der BRV ging auch auf die bevorstehenden Veränderungen in der AUVA auf Grund der SVOG Gesetzesänderungen ein. Das Reform Projekt REFA und die geplante Umwandlung der AUVA in eine GesmbH mit Beginn 2020 wurde ebenso angerissen wie die aktuelle Situation der Kooperation mit der KABEG.

Für das leibliche Wohl sorgte wieder das Catering Unternehmen Alex Wipfler, der auch eigens für den Abend einen Schoko Blechkuchen mit AUVA Logo anfertigte. Auch der Burgherr selbst, Herr Alfred Riedl (Jacques Lemans Uhren) schaute an diesem Abend bei uns vorbei.

Es hatten sich insgesamt 102 Personen für unser Sommerfest angemeldet. Wie bei allen Organisationen muss der Betriebsrat spätestens 36 Stunden vor dem Event die genaue Teilnehmerzahl melden, nach der die Abrechnung für die Speisen erfolgt.

Zahlreiche Mitarbeiter nahmen aber trotz Anmeldung dann aber am Samstag selbst am Fest nicht teil. Heuer waren es insgesamt 17 Mitarbeiter, die nicht erschienen und sich nicht zeitgerecht abmeldeten.

Nicht nur das somit viel zu viel an Speisen über bleibt und weggeworfen werden muss, nein, man schädigt bzw. belastet dadurch nicht notwendiger und verschwenderischer Weise die Betriebsratskasse. Ein kurzer Anruf am Freitag Morgen, eine Mitteilung oder ein Mail hätte schon ausgereicht, die zu verhindern.

Für alle, die an diesem Abend aber dabei waren, gestaltete sich der laue Sommerabend zu einem ausgelassen und rauschenden Fest, das erst in die frühen Morgenstunden zu Ende ging.

Die Betriebsräte bedanken sich für ihr Kommen und wünschen allen Mitarbeitern schöne Sommerferien.

Bilder vom Fest findet ihr im UK Net unter Fotogalerie _UK\Veranstaltungen\Sommerfest

Kompetenz: ÖVP-Pflegekonzept macht keinen Sinn

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Du findest den Artikel Hier

  1. Juni 201926. Juni 2019 David Mum

Die ÖVP möchte der AUVA die Zuständigkeit für die Pflege übertragen. Damit würde die Pflege künftig im Rahmen der Sozialversicherung über Beiträge finanziert werden. Das löst bei fast allen anderen Akteuren Unverständnis aus.

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die AUVA ist nun zum wiederholten Male zum Spielball der Politik geworden

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Bericht AUVA ZBR Vorsitzender Lenz Erik

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gestern wurde die AUVA neuerlich Gegenstand der politischen Diskussion in Österreich. Anders als im Vorjahr – wo der AUVA sogar die Auflösung angedroht wurde – ist nun sogar von einer zusätzlichen Zuständigkeit – nämlich jener für die Pflege – die Rede.

Dies mag auf den ersten Blick positiv erscheinen, erweist sich bei näherem Hinsehen aber als überaus problematisch.

Der Vorschlag, der präsentiert wurde, geht davon aus, dass in der AUVA unter Beibehaltung des geltenden Beitragssatzes genügend finanzielle Ressourcen frei wären bzw. frei zu machen wären, um zur Finanzierung der Pflege in Österreich beizutragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht nachdrücklich genug gesagt werden, dass diese Darstellung schlicht und einfach falsch ist. Ein kurzer Blick auf das Budget der AUVA und seine Verwendung müsste eigentlich genügen, um zu erkennen, dass einer derartigen Behauptung jede reale Grundlage entbehrt.

Die AUVA verfügt über ein Jahresbudget von knapp 1,5 Milliarden Euro. Davon sind 35% oder knapp 530 Millionen Euro alleine für die Rentenzahlungen aufzuwenden. Knapp 210 Millionen sind der Österreichischen Gesundheitskasse für deren Leistungen nach Unfallversicherungsfällen zu überweisen und 125 Millionen Euro braucht die AUVA für die Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe. Das heißt im Klartext, rund 58% unserer gesamten Einnahmen sind wieder zur Auszahlung zu bringen, ohne dass noch eine einzige Mitarbeiterin oder ein einziger Mitarbeiter entlohnt oder irgendein Sachaufwand getätigt wurde. Das heißt, es stehen rund 625 Millionen Euro oder 42% der Einnahmen zu Verfügung, um alle sieben UKH-Standorte, die vier Rehabilitationszentren, die gesamte Prävention, die Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, Körperersatzstücke und Hilfsmittel für unsere Versehrten, den Vertrauensärztlichen Dienst und noch einiges mehr zu finanzieren.

Tatsächlich müssen wir aufgrund der letzten Beitragssenkung, die mit 1.1.2019 in Kraft getreten ist, für das heurige Jahr bereits mit einem Bilanzverlust rechnen. Wo hier die freien Ressourcen gesehen werden, die für andere Aufgaben zur Verfügung stünden, bleibt ein Rätsel.

Wer also behauptet, die AUVA könne Mittel für Pflegefinanzierung freimachen, der soll auch sagen, was sie dann nicht mehr machen soll. Soll der Beitrag der AUVA zur Unfallversorgung in Österreich zurückgefahren oder eingestellt werden, sollen die RZ in Frage gestellt werden, oder möchte man die Prävention zurückstutzen – und damit die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen – eines unserer Kernanliegen – zur Disposition stellen. Diese Fragen stellen sich, und wer derartige Vorschläge macht, wird sich um die Antworten nicht herumdrücken können.

 Welches Torteneck steht zur Disposition??

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Leistungen der AUVA sind unverzichtbar und sie dürfen nicht – dem Prinzip der Beliebigkeit und des Populismus folgend – in Frage gestellt werden, nur um sich einer ehrlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Pflege zu entziehen.

Und eines noch zum Schluss: Die AUVA hat in ihrem ureigensten Aufgabengebiet noch einiges zu leisten. Es gibt seriöse Schätzungen die besagen, dass in Österreich eine jährliche Dunkelziffer von rund 1.800 Krebstoten existiert, die auf die Arbeitswelt zurückzuführen sind. Viele dieser Krebserkrankungen davon wären sogar klassische Berufskrankheiten, aber die AUVA erfährt nichts von diesen Fällen. Hier Anstrengungen zur Bewusstseinsbildung zu unternehmen, in Prävention aber auch in die Entschädigung der Opfer zu investieren, wäre dringend geboten. Von einer dringend notwendigen Überarbeitung der BK-Liste oder dem großen Thema der berufsbedingten Erkrankungen ist dabei noch gar nicht die Rede. Die AUVA würde also in Wahrheit mehr Mittel benötigen, als ihr gegenwärtig zur Verfügung stehen.

Der ZBR der AUVA hat ein Konzept für die Weiterentwicklung der AUVA erarbeitet, das auf einem Ausbau unserer ureigensten Kompetenzen beruht. Dieses Konzept würde massive humanitäre Gewinne im Sinne von Sicherheit und Gesundheit für die Menschen in unserem Land bringen, es könnte aber auch eine intelligente Form des Sparens für das Gesundheits- und Sozialsystem sein – also Sparen mit der AUVA statt an der AUVA.

Es wäre schön, wenn sich die Politik ernsthaft mit den Ideen auseinandersetzte, die in der AUVA unter Mitarbeit vieler Expertinnen und Experten entwickelt werden, und nicht ohne seriöse Grundlage Gelder verteilt, die nicht vorhanden sind bzw. die dringend gebraucht werden – nämlich für das bewährte System aus Prävention, Unfallheilbehandlung, umfassender Rehabilitation und finanzieller Entschädigung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde mich als ZBR-Vorsitzender immer und überall zu Wort melden, wenn in unsachlicher Weise Behauptungen und Vorschläge zur AUVA gemacht werden, egal von welcher politischen Gruppierung sie kommen.

Jede und jeder von Ihnen ist Meinungsbildnerin bzw. Meinungsbildner, und ich bitte Sie daher, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das Gleiche zu tun.

Mit herzlichen Grüßen

Erik Lenz