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AUVA: Gewerkschaft unterstützt Betriebsrat im Konflikt mit Obmann

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Artikel erschienen im Trend

Wien (APA) – Die Vorsitzende der Privatangestellten-Gewerkschaft (GPA-djp), Barbara Teiber, fordert AUVA-Obmann Anton Ofner auf, die “Einschüchterungsversuche” gegen den Betriebsrat der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sofort einzustellen. In einer Aussendung kündigte Teiber am Freitag an, alle Unterstützungsmöglichkeiten für den Betriebsrat voll auszuschöpfen.

Ofner hat laut “Standard” ein 20.000 Euro teures Gutachten in Auftrag gegeben, inwieweit man gegen führende Mitglieder der Belegschaftsvertretung vorgehen könnte und lässt eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft vorbereiten. Grund dafür sind die Kritik und die Aktionen der roten Gewerkschafter an den von der Regierung eingeforderten Einsparungen in der AUVA.

“Als Gewerkschaft stehen wir zu einhundert Prozent hinter dem Betriebsrat und werden unsere Möglichkeiten zur Unterstützung voll ausschöpfen. Die Vertretung der Beschäftigten wird sich jedenfalls nicht einschüchtern lassen”, betonte Teiber dazu.

ZBR reagiert in einem Mail an Obmann Ofner auf den Angriff auf die Belegschaftsvertretung

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Den Link zum Puls 4 Bericht: https://www.puls4.com/puls-4-news/videos/Beitraege/AUVA-Fuehrung-Spitzelauftrag-vorgeworfen

Den Bericht der Presse: https://diepresse.com/home/innenpolitik/5504605/Gewerkschaft-wirft-AUVAFuehrung-Spitzelauftrag-vor

Den Artikel vom Kurier am Samstag: https://kurier.at/politik/inland/liste-pilz-auva-obmann-wusste-von-spitzel-auftrag/400132058

Den Artikel vom Kurier am Sonntag: https://kurier.at/politik/inland/fsg-fordert-sofortigen-ruecktritt-von-auva-obmann-ofner/400132520

 

„Politisch motivierte Agitation“

Sehr geehrter Herr Obmann KommR DDr. Ofner!

Zu Ihrem Schreiben, das Sie am Montag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA versendet haben kann man leider nur eine Antwort geben: Das wird ja immer schlimmer!

Meinen Sie wirklich, dass es Ihnen, Herr Obmann, obliegt, zu entscheiden, was parteipolitische Agitation ist und was nicht?

Bis dato hat es meines Wissens im Zusammenhang mit dem Einsatz um die Erhaltung der AUVA keinerlei parteipolitischen Aktivitäten in irgendeiner Form in irgendeiner Dienststelle oder Einrichtung gegeben. Zumindest nicht von Betriebsräten. Logos, die verwendet wurden, sind etwa selbst erstellt worden oder von überparteilichen Interessensvertretungen wie den Gewerkschaften.

Im Gegensatz zu den politisch besetzten Funktionen in der AUVA ist die Betriebsratswahl eine Persönlichkeitswahl. Menschen werden nicht in den Betriebsrat entsendet, sie werden von den Beschäftigten gewählt. Und gewählt werden sie nicht wegen allfälliger Parteibücher. Was Betriebsräte machen, ist Interessenspolitik.

Und natürlich werden Aussagen, die Betriebsräte treffen, in irgendeinem Kontext schon so ähnlich von politischen Parteien besetzt worden sein. Aber die Interessenspolitik der Betriebsräte ist überparteilich.

Mit Ihrer Aussage stellen Sie sich gegen alle Betriebsräte der AUVA und stellen diese in ein parteipolitisches Eck, das für viele davon sicher nicht stimmt.

Die Aufteilung: alles, was mir passt, ist schwarz/türkis, alles, was mir nicht passt, ist rot, scheint mir doch eine sehr simple Reduktion von komplexen Lebensinhalten zu sein. Eine Denk- und Handlungsweise, die man üblicherweise als populistisch bezeichnet.

Zu den Unterschriftslisten: Diese wurden vom Zentralbetriebsrat, der, wie sie wissen, aus Mitgliedern unterschiedlicher Fraktionen besteht, am 5. April 2018 in einem Mail an alle AUVA Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versendet. Sie selbst haben dieses Mail sicher auch bekommen, und das nicht in cc sondern als direkter Adressat. Am 6. April 2018, also einen Tag später, ging die Frau Minister Mag. Hartinger-Klein mit der Aussage an die Öffentlichkeit, sie werde die AUVA zerschlagen.

Die Unterschriftenlisten waren ein nicht unwesentlicher Beitrag dafür, dass die AUVA in ihrem Bestand (vorerst) gesichert bleibt. Dafür sind rote, schwarze, blaue und wahrscheinlich auch „getupfte“ Betriebsräte gelaufen, ebenso wie viele Personen aus der Zivilgesellschaft – und auch diese sicher parteiunabhängig.

Die Textierung der Unterschriftsliste richtet sich gegen die Vorhaben der Bundesregierung, welche im Regierungsprogramm beschrieben waren. Eine Regierung muss im Sinne Österreichs agieren, nicht im Sinne einer Partei. Parteilich wird es erst dann, wenn etwa bei einer Pressekonferenz neben der Ministerin und dem Obmann der AUVA auch der Klubobmann einer Partei spricht.

Jetzt in einer Aussendung in den Raum zu stellen, es würde sich um parteipolitisch motivierte Aushänge handeln, entsetzt mich einfach nur mehr. Meine Mail an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe ich mit dem Betreff „Zensur in der AUVA?“ betitelt. Im Lichte Ihres Schreibens von Montag würde ich jetzt sagen: was daran nicht gestimmt hat, war das Fragezeichen!

 

Dipl. Wirtsch. Ing. (FH) Erik Lenz

Vorsitzender des Zentralbetriebsrates

 

ZBR Newsletter 09 2018

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

in der letzten Woche fand eine Vorstandssitzung in der AUVA statt. Nach der Sondersitzung vom 21. August war dies wieder ein regulärer Sitzungstermin. Daher erfolgt auch die Information über aktuelle Ereignisse in und um die AUVA in der regulären Form mit diesem Newsletter.

Diffamierende Aussagen von ÖAAB Obmann August Wöginger

Was bestimmte Entscheidungsträger in der Politik von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialversicherung halten, konnten wir in der der Sendung „Report“ am vorigen Dienstag erfahren. Auf die Frage, wie denn die groß propagierten Einsparungen bei der Sozialversicherung durch die Regierung zustande kommen sollen, tätigte der türkise Klubobmann und ÖAAB-Obmann August Wöginger folgende Aussage:

„In den nächsten fünf Jahren werden ungefähr 10% des Personals ins pensionsfähige Alter kommen. Wir haben 29.000 Köpfe in der Sozialversicherung, das sind dann rund 3.000 Personen, und die werden nicht nachbesetzt.“

Offenbar ist Wöginger der Meinung, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin keine sinnvolle Leistung erbringen und daher auch nicht fehlen, wenn sie in Pension gehen. Sozialversicherungsbedienstete sind im Weltbild des türkisen ÖAAB-Obmanns scheinbar in erster Linie Kostenfaktoren auf zwei Beinen, deren sinnvollster Beitrag zu Reformen darin bestehen soll, sich aus der Sozialversicherung zu verabschieden.

Man kann dem nur in aller Deutlichkeit entgegnen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der österreichischen Sozialversicherung erbringen tagtäglich ihre Leistungen für Versicherte und Angehörige, für Patientinnen und Patienten und tragen zu einem System der sozialen Sicherheit bei, um das Österreich (noch) beneidet wird. Die Behauptung, dass dies alles genauso oder noch besser funktionieren würde, wenn man 3.000 Beschäftigte abbaut, ist nicht nur sachlich völlig absurd, sondern vor allem menschenverachtend.

Dem ÖAAB-Chef und türkisen Klubobmann sei versichert: wir werden uns diese Aussage merken!

Nachbetrachtung zur Vorstandssitzung vom 21.8.2018 und weitere Vorgehensweise

Wie unmittelbar nach der Vorstandssitzung berichtet, beinhaltet der gefällte Vorstandsbeschluss zu den von der Regierung geforderten Maßnahmen sowohl positive als auch negative Aspekte für uns Beschäftigte in der AUVA. Während noch wenige Wochen zuvor von der Zerschlagung der AUVA und

der Schließung von Einrichtungen die Rede war, konnte durch den medialen Druck durch die BetriebsrätInnen der AUVA, unsere Unterstützer bei den Gewerkschaften GPA-djp und Vida und die Zivilgesellschaft diese Horrorvision verhindert werden. Auch die Sicherung unseres Kollektivvertrags für uns Beschäftigte und für neu eintretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist aus unserer Sicht von großer Bedeutung.

Aber es gibt auch Schattenseiten. So ist beispielsweise die Zukunft von AUVAsicher nach wie vor ungewiss. In diesem Bereich sind etwa 150 Kolleginnen und Kollegen beschäftigt. Der mehrheitlich beschlossene Antrag im Vorstand sieht die „Vergütung oder Abtretung“ dieser Präventionsleistung vor, da die AUVA die finanziellen Mittel für AUVAsicher nicht mehr oder nicht mehr zur Gänze aufbringen könne (siehe dazu die von Obmann DDr. Ofner ausgesandte Detailinformation vom 21.8.2018). Aus unserer Sicht wäre diese Zerteilung der Prävention fatal und gefährdet die in den letzten Jahren erzielten Erfolge.

Für alle Kolleginnen und Kollegen von AUVAsicher, aber auch für jene Kolleginnen und Kollegen, die die Anträge für die Entgeltfortzahlung bearbeiten oder weiterer möglicher betroffener Bereiche: Die Mitglieder des Zentralbetriebsrates versuchen alles was möglich ist, dass es hier nicht zur Übertragung Ihrer Dienstposten an andere Träger kommt.

Ebenfalls als sehr problematisch für uns Beschäftigte der AUVA, für die AUVA selbst und nachteilig für die Gesundheitsversorgung in Österreich sehen wir im Zentralbetriebsrat die geplante GmbH für unsere Einrichtungen. Auch einen Monat nach Beschlussfassung ist für uns in dieser Maßnahme weder Nutzen oder Vorteil für die Versicherten, die PatientInnen oder die Beschäftigten in der AUVA erkennbar.

Wir werden uns als Betriebsrätinnen und Betriebsräte sehr stark in die Mitgestaltung der Strukturen in der AUVA einbringen. Dass im Vorstandsbeschluss die Einbindung des Betriebsrates bei mehreren Maßnahmen ausdrücklich angeführt ist, schadet sicher nicht. Und wir werden auch darauf achten, dass die gesetzlich beschriebene Beiziehung der Betriebsräte rechtzeitig erfolgt.

Wie Generaldirektor Dr. Köberl in der Vorstandssitzung am 20. September berichtete, soll die organisatorische und personelle Struktur zur Umsetzung des Vorstandsbeschlusses bis zur Sitzung im November erarbeitet sein. Die eigentliche Umsetzung erster Maßnahmen könnte demnach noch heuer starten.

Nach der heißen Phase zurück zur Normalität? Noch nicht, denn die Kolleginnen und Kollegen in der ganzen Sozialversicherung brauchen unsere Unterstützung!

Dieser Sommer war heiß. Für uns in der AUVA nicht nur auf Grund des Wetters, sondern auch auf Grund der bereits beschriebenen Ereignisse. Viel Energie und viele Ressourcen waren notwendig, damit die Ergebnisse erreicht werden konnten. Wir hatten auch viele Unterstützer von anderen Sozialversicherungsträgern. Während wir in der AUVA nun schon wissen, wohin die Reise geht, ist beispielsweise für die Beschäftigten der Gebietskrankenkassen vieles unklar.

Wir haben nun die Möglichkeit, dass wir jene Solidarität, die uns zuteilwurde, auch zurückgeben. Bitte unterstützen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen bei anderen Trägern der Sozialversicherungsfamilie in ihren geplanten Aktionen. Es geht nicht nur um die Beschäftigten. Es geht um das Sozialsystem in Österreich.

ZBR plant Stellungnahme zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG)

Am 14. September wurde der Begutachtungsentwurf zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz veröffentlicht. Dieses Gesetz soll die neue Struktur in der Sozialversicherung, ihre Aufgaben und die Zusammensetzung ihrer Entscheidungsgremien regeln. Wie öffentlich schon bekannt, soll die Anzahl der Träger reduziert werden, soll der derzeitige Hauptverband zu einem Dachverband zurückgestutzt werden, sollen die Entscheidungsgremien geändert werden, um den Einfluss der Arbeitgeber zu vergrößern und vieles mehr.

Um negative Auswirkungen auf die Beschäftigten zu verhindern, arbeiten wir derzeit an einer Stellungnahme zu dem Gesetz, die wir zeitgerecht im Parlament einbringen werden, auch wenn wir wenig Chancen haben werden, den parlamentarischen Entscheidungsprozess stark zu beeinflussen. Denn wie ernst die Regierung das Begutachtungsverfahren nimmt zeigt sich daran, dass zum einen die Begutachtungsfrist kürzer angesetzt wurde, als das Mindesterfordernis wäre und zum anderen zwischen dem Ende der Begutachtungsfrist und dem beabsichtigten Beschluss im Ministerrat nur zwei Arbeitstage liegen. Ein derart umfangreiches und komplexes Gesetz in nur zwei Tagen ernsthaft zu überarbeiten wird kaum möglich sein. Scheinbar ist es der Regierung egal, was bei der Begutachtung herauskommt.

ZBR diskutiert „offene Baustellen“ bei der ZBR Sitzung

Aber natürlich wird es auch wieder Zeit, zurück in die reguläre Betriebsratsarbeit zu kommen. Viele Themen, die in den vergangenen Informationen vorgestellt wurden, sind in der Prioritätenliste heuer nach hinten gedrängt worden. Jetzt werden wir uns dieser Arbeitsfelder wieder verstärkt widmen. Als Auftakt dafür wurde in der ZBR-Sitzung eine gemeinsame Themenliste überarbeitet und nach Prioritäten gereiht. Nun beginnt die Abarbeitung jener noch nicht durchgezogenen Pläne.

Hauptthema der ZBR Sitzung waren diesmal Fragen im Zusammenhang mit der Ausgliederung unserer Einrichtungen in eine Gesellschaft (GmbH) und die damit verbundenen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für die Betriebsratskörperschaften. Diese Aufgabe wird uns länger und intensiv in Anspruch nehmen, liegt doch der Teufel bekanntlich im Detail. Uns geht es natürlich darum, etwa bei der Ausgliederung in die GmbH eine möglichst starke Verhandlungsposition der Beschäftigten und deren Betriebsratskörperschaften zu erwirken.

Ausstehende Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen

Noch immer fehlen einige Betriebsvereinbarungen, die uns zugesagt wurden. Neben jenen Betriebsvereinbarungen, die derzeit mit der AUVA verhandelt werden zum Thema Arbeitszeit in Einrichtungen und Gleitzeit in Verwaltungsdienststellen sind vor allem Betriebsvereinbarungen zu einzelnen EDV-Anwendungen ausständig oder auf Grund der geänderten Gesetzeslage im Datenschutz anzupassen. Wir erwarten, dass die AUVA die Zusagen einhält und uns umgehend zu Verhandlungen einlädt.

Vorbereitung für die Kollektivvertragsverhandlungen laufen

Mit einer österreichweiten Konferenz aller Repräsentanten der Gewerkschaften bei den Kollektivvertragsverhandlungen starteten wir die Vorbereitung zu den Verhandlungen 2018 in der Sozialversicherung.

Auf Grund der Bestrebungen zur Umorganisation in der Sozialversicherung werden heuer wahrscheinlich wenig Änderungen im Rahmenrecht der Dienstordnungen ausverhandelt werden können und die Konzentration wird eher den großen Themen „Geld und Arbeitszeit“ gelten. Wir haben Signale erhalten, dass von der Dienstgeberseite die gesetzlichen Veränderungen rund um den 12- Stunden-Tag thematisiert werden. Derzeit haben wir in der Dienstordnung für Personen, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen grundsätzlich 10 Stunden als maximale Arbeitszeit verankert (mit Ausnahmen). Für Beschäftigte, die dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz unterliegen gibt es schon länger andere Regelungen.

Für Ende November sind zwei Verhandlungsrunden geplant. Wir werden zeitgerecht Details bekannt geben.

Aktueller Stand der Klagen des ZBR gegen die AUVA

Hier gibt es wenig Neues zu berichten. Die Klagen bezüglich der verbesserten Anrechnung der Vordienstzeiten sind momentan so wie auch die in Klagenfurt eingebrachte Klage des örtlichen Betriebsrates durch das Arbeits- und Sozialgericht auf Eis gelegt, da dieses eine richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten will. Für Beschäftigte entsteht dadurch aber kein Nachteil. Denn da wir die Klagen eingebracht haben, können die Ansprüche auch nicht mehr verjähren. Sollten wir also die Klagen gewinnen, wird der Differenzbetrag ab Einbringung der Klage plus der noch nicht verjährten Ansprüche ausbezahlt.

Die Klage zur verbesserten Einreihung der Basisadministratoren geht ihren normalen Gang, für Anfang Oktober ist wieder ein Gerichtstermin ausgeschrieben. Dieses Verfahren ruht also nicht, aber auch hier ist noch nicht absehbar, bis wann mit einem Urteil gerechnet werden kann.

Sozialfondanträge stellen – Sozialfondsverhandlungen laufen

Die Sozialfondsanträge für 2018 können bereits gestellt werden. Alle relevanten Informationen dazu hat der örtliche Betriebsrat. Bitte die Richtlinien berücksichtigen und die Anträge mit allen geforderten Beilagen fristgerecht abgeben. Nur so können die Anträge auch rasch bearbeitet werden.

Über die künftigen Mittel für den Sozialfonds wurden Verhandlungen mit der Generaldirektion aufgenommen. Wir hoffen hier auf ein rasches und gutes Ende und werden vom Ausgang der Verhandlungen informieren.

Beitragssatz zur Pensionskassa wurde bei der September-Abrechnung wieder erhöht

Wie schon mehrfach berichtet, wurde bei den Kollektivvertragsverhandlungen 2017 vereinbart, dass der Beitrag in der Pensionskassa in mehreren Schritten angehoben wird, damit auch die Leistungen besser werden. Diese Anhebung erfolgt immer mit erstem September. Auch heuer gibt es daher wieder einen geringfügig höheren Abzug und einen ebenso erhöhten Arbeitgeberbeitrag. Beides ist am Gehaltszettel sichtbar und soll für eine höhere Zusatzpension sorgen.

Noch ein Hinweis zur Pensionskasse. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt natürlich auch dort. Die Pensionskasse ersucht daher zu berücksichtigen, dass keine telefonischen Auskünfte über die konkrete Leistungszusage erteilt werden können. Sehr wohl wird natürlich auch weiterhin der jährliche Kontoauszug zugesandt und sind schriftliche Auskünfte möglich.

Neuer ärztlicher Leiter der AUVA kommt aus dem Zentralbetriebsrat

Nachdem die AUVA schon im März Dr. Roland Frank zum ärztlichen Leiter bestellte, erhielt dieser Mitte August (endlich) auch die Zustimmung der Ministerin Mag. Hartinger-Klein. Dr. Roland Frank ist somit neuer ärztlicher Leiter der AUVA. Zu diesem Karriereschritt möchten wir ganz herzlich gratulieren und wir bedanken uns bei „Franky“ für seine engagierte Tätigkeit als Ärztesprecher in Zentralbetriebsrat.

Nach einem heißen Sommer liegt also auch ein heißer Herbst mit viel Detailarbeit vor uns. Die Themen und Aufgabenstellungen sind vielfältig und Weichenstellungen für die Zukunft. In der jeweiligen Einrichtung oder Dienststelle, in der gesamten AUVA und vor allem auch in der ganzen Sozialversicherung.

In diesem Sinne wünsche ich eine angenehme Zeit!

Erik Lenz (Vorsitzender des Zentralbetriebsrates) Linz, 25.09.2018

Ärztl. Dir. Stv. AUVA Dr. Schaden: Hochorganisierte Umverteilung nach oben

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Quelle: Bericht Fachzeitschrift KOMPETENZ 25.07.2018 siehe Bilder im Anhang Der Unfallchirurg Wolfgang Schaden, Mitglied der Zukunftskommission der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie, erklärt im Interview, warum die Selbstverwaltung vor politischer Einflussnahme schützt, und warum das hohe Niveau der medizinischen Versorgung mit Einsparungen nicht aufrechterhalten werden kann.

KOMPETENZ: Muss die Sozialversicherung sparen?

Schaden: Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum man ausgerechnet im Gesundheitswesen sparen sollte. Jeder, der einmal in einer Spitalsambulanz war oder auf einen Operationstermin gearbeitet hat, wird nicht einsehen, warum gerade in diesem Bereich gespart werden sollte.

KOMPETENZ: Die Regierung will, dass die AUVA 500Millionen einspart. Das Geld soll im System gespart.werden, damit mehr bei den Patientinnen ankommt.

Schaden: Das stimmt so nicht. Was die AUVA betrifft, sollen 500 Millionen Euro aus dem System entnommen bzw. nicht mehr hineingezahlt werden. Hier landet kein Cent mehr bei den Patienten, sondern eswerden im Gegenteil die Mittel der Patientenversorgung entzogen. Es geht darum, die Beitragszahlungen,die die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter abführen, zu reduzieren, wovon vor allem große Unternehmen mit vielen Mitarbeitern profitieren werden. Ich illustriere das anhand einer einfachen Rechnung:Derzeit zahlen alle Arbeitgeber 1,3 Prozent des Bruttogehaltes pro Mitarbeiter an die Unfallversicherung. Wurden alle Beschäftigten 2.000 Euro brutto pro Monat verdienen, musste ein Unternehmen 26 Euro monatlich pro Beschäftigten bezahlen. Die Regierung hat der Wirtschaft nun eine Beitragssenkung auf 0,8Prozent in Aussicht gestellt, wodurch sich der Beitrag auf 16 Euro monatlich reduzieren wurde. Der Unfallversicherung fehlen so 500 Millionen Euro pro Jahr.

KOMPETENZ: Was bringt diese Ersparnis?

Schaden: Für kleine Betriebe wäre das völlig unlukrativ, denn die Senkung wurde ihnen nur wenig Geld ersparen,auf der anderen Seite wurden aber viele wichtige Leistungen der AUVA im Bereich Unfallverhütung wegfallen. Das kann vor allem für Betriebe, die eine hohe Unfallgefahr haben, kritisch werden – sie erhalten weniger Unterstützung in der Prävention.

KOMPETENZ: Wer würde profitieren?

Schaden: Die wirklichen Gewinner der geplanten Beitragssenkung waren Großbetriebe mit 10.000 und mehr Mitarbeiterinnen. Die als Reform verkaufte Umstrukturierung zielt auf eine massive Umverteilung hinzu den großen Betrieben ab. Die 500 Millionen Euro fehlen uns dann im Bereich Unfallheilbehandlung, in der Rehabilitation und auch in der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

KOMPETENZ: Es würde tatsächlich zu Leistungseinschränkungen in der Unfallversorgung kommen?

Schaden: Wenn man die Beiträge weiter senkt, ist das Leistungsniveau nicht zu halten. Das war bereits bei der vorigen Beitragssenkung erkennbar. Vor zweieinhalb Jahren wurde der Beitragssatz für die Unfallversicherung von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent abgesenkt. Den Verlust der jährlichen Einnahmen von 100 Millionen Euro konnten wir teilweise noch ausgleichen. Die AUVA hat massive Personaleinsparungen hinter sich und bereits alles optimiert, was möglich ist. Wir haben beim medizinischen Personal und in den Rehabilitationseinrichtungen keinen Spielraum für weitere Einsparungen.

KOMPETENZ: Was wären die Konsequenzen weiterer Einsparungen?

Schaden: Die Einbußen sind für die Patientinnen bereits jetzt spürbar. Vorigen Sommer mussten wir aufgrund des Spardruckes die Station für Schwerstverbrannte im Unfallkrankenhaus Linz schliefen. Zwischen Wien und Innsbruck gibt es nun keine Möglichkeit mehr, schwerstverbrannte Patientinnen adäquat zu versorgen. Da ja Umwälzungen von „versicherungsfremden “Leistungen nicht vorgesehen sind, waren mit den geforderten Einsparungen zwangsweise weitere Leistungsreduktionen verbunden.

„DIE WIRKLICHEN GEWINNER DER GEPLANTEN BEITRAGSSENKUNG WÄREN GROSSBETRIEBE MIT 10.000 UND MEHR MITARBEITERiNNEN.“

KOMPETENZ: Was zeichnet die Qualität der Unfallheilbehandlung aus?

Schaden: Wir haben den gesetzlichen Auftrag, die Versorgung von Unfall Patientinnen in den eigenen Einrichtungen mit allen geeigneten Mitteln, also bestmöglich, durchzufuhren.

KOMPETENZ: Steht eine Versicherungspflicht im Raum, bei der die Menschen zwischen privaten Anbieternauswählen müssen?

Schaden: Wenn das kollektive System kaputtgespart wird, konnten private Unternehmen diese Lücke füllen. Für die Versicherten wurde das keine Verbesserung bedeuten. Die Osterreicher haben im 19. Jahrhundert gelernt, dass Solidarität in der Sozialversicherung Sinn macht, weil es schlau ist, das Risiko auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Diese Erkenntnis sollte nicht in Vergessenheit geraten!

KOMPETENZ: Steuern wir in die Richtung einer unsolidarischen Gesellschaft?

Schaden: Wenn jeder sein Risiko selbst tragen muss, werden gewisse Branchen, wie beispielsweise die holzverarbeitende Industrie, Schlossereien oder Dachdeckereibetriebe mit hohen Risiken für Arbeitsunfalle, dramatisch hohe Versicherungsprämien zu bezahlen haben. Große Unternehmen wie Immobilienmakler oder international tätige Finanzberater wurden dagegen recht günstig aussteigen. Das wäre für unser System ein Ruckschritt. In Deutschland ist kürzlich ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Unfall auf dem Weg zur Toilette nicht als Arbeitsunfall qualifiziert wurde. Die Versicherung hat die Leistungspflicht abgelehnt. Das wäre bei uns – derzeit – nicht möglich. Wir leben in einem System mit hoher sozialer Sicherheit. Wenn man jetzt die Beitragseinnahmen kurzen will, sind die Verantwortlichen ganz off ersichtlich nicht daran interessiert, dieses System zu erhalten.

KOMPETENZ: Kann die Reform Verschlechterungen bringen?

Schaden: Das hohe Niveau der Versorgung ist mit weiteren Einsparungen nicht aufrechtzuerhalten. Das ist theoretisch und praktisch unmöglich. Derzeit sieht es so aus, als ob es zu einer Verschiebung der Beitragslast kommen konnte.

KOMPETENZ: Wie funktioniert diese Verschiebung?

Schaden: Ich bleibe beim oben ausgeführten Beispiel aus der Unfallversicherung: Durch die Beitragssenkung auf 0,8 Prozent fliesen monatlich pro Arbeitnehmerin 10 Euro weniger ins Budget der sozialen Unfallversicherung. Will mandie Leistungen beibehalten, muss jemand anderer dies ausgleichen. Üblicherweise ist das dann die Krankenversicherung, bei der die Finanzierung aber im Verhältnis 50:50 zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern aufgeteilt ist. Es wurde also die Belastung der Arbeitnehmerinnen einseitig erhöhen.

KOMPETENZ: Warum will die Regierung die Sozialversicherung umstrukturieren? Funktioniert die Selbstverwaltung nicht?

Schaden: Ich halte es für demokratiepolitisch sehr wertvoll, wenn die Versicherten, so wie derzeit, selbst mit jenen Mitteln umgehen, die sie auch einzahlen. Die Versichertenvertreter sind ein essenzielles Gut, weil sie auch in Krisenzeiten darauf achten können, dass die Gelder dahin fliesen, wo sie hingehören: zu den Patientinnen. Das ist sozial- und demokratiepolitisch wichtig. Nun wird die Selbstverwaltung schlechtgemacht, um die Sozialversicherung zu einer politischen verwalteten Institution zu machen – der Einfluss bestimmt sich dann nach den aktuellen Machtverhältnissen. Politisch besetzte Generaldirektoren wurden weit mehr kosten als die gesamte Selbstverwaltung in Osterreich, die den Versichertenvertretern derzeit reine Aufwandsentschädigungen und Weggelder, aber keine Gehälter bezahlt. Der Angriff auf die Selbstverwaltung ist ein riesiger Skandal, die Art und Weise, wie ein funktionierendes System beschmutzt wird, ist völlig unangemessen und demokratiepolitisch bedenklich. Die Kultur der Pragmatisierung wurde zum Schutz von Beamten errichtet, damit sie keiner politischen Willkür ausgesetzt sind.

KOMPETENZ: Kann es passieren, dass künftig die Verwaltung bestimmt, welche medizinischen Leistungen erbracht werden?

Schaden: Die Angst haben wir.

„Ohne Leistungen zu kürzen sind die Einsparung nicht schaffbar.“

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Quelle klicke hier- Kontrast.at,                                                                                                    Das Video dazu ist im Order UK-Net/Betriebsrat/Film abgelegt

Ohne Leistungen zu kürzen sind die Einsparung nicht schaffbar.“, sagt Erik Lenz, Betriebsratsvorsitzender der AUVA. 500 Millionen Euro sollen gespart werden, gibt die Gesundheitsministerin Harziger-Klein vor. 90 Millionen werden derzeit in der Verwaltung ausgegeben. Die Zahlen geben ihm also Recht – ohne Leistungskürzungen ist das nicht möglich. Weiterlesen

AUVA-Betriebsrat warnt vor Gehaltseinbußen

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Quelle siehe ORF Wien

Seitdem bekannt ist, dass die Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) nach den Plänen der Regierung rund 500 Mio. Euro einsparen muss, gehen die Wogen hoch. Der Betriebsrat rechnete sich jetzt aus, was diese Einsparungen für die Belegschaft bedeuten würden.

Sollten die Unfallkrankenhäuser und Rehazentren ausgegliedert werden, könnten schlechtere Kollektivverträge wirksam werden, warnte der Betriebsrat am Montag. In den AUVA-Unfallkrankenhäusern und -Rehabzentren arbeiten österreichweit rund 4.400 Menschen. Allein in Wien sind es mehr als 1.150.

Monatlicher Verlust von 400 Euro

Bei einer einer Ausgliederung der AUVA in eine 100-Prozent-Tochter gelte für die Belegschaft der schlechtere Kollektivvertrag für Privatkrankenanstalten, warnte AUVA- Vorsitzender des Zentralbetriebsrats, Erik Lenz gegenüber Radio Wien. Damit müsste die Belegschaft empfindliche finanzielle Abstriche machen.

Im Schnitt würden AUVA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in allen Beschäftigtengruppen rund 400 Euro pro Monat und rund 6.000 Euro pro Jahr einbüßen. Das bedeutet um etwa elf Prozent weniger Gehalt. In Österreich gebe es zudem jetzt schon zu wenig Pflege- und Ärztepersonal, zeigt sich Lenz besorgt. Eine noch schlechtere Bezahlung wirke sich negativ auf die Qualität der Behandlung aus.

Die Presse schreibt (siehe Die Presse)

Von Sommerruhe ist in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt derzeit nichts zu spüren. Intern wird eifrig gerechnet. Der Grund: Bis Ende August will die türkis-blaue Regierung ein Konzept am Tisch haben. Beinhalten soll es Einsparungen in der Größenordnung von 500 Millionen Euro, andernfalls werde die AUVA aufgelöst. So die Vorgaben von ÖVP und FPÖ, gegen die der Betriebsrat schon mehrfach verbal Sturm gelaufen ist. Neue Brisanz erreichte die Causa im Juli, als ein angebliches internes Sparpapier in die Medien gelangt war. Dieses hat sich der Betriebsrat nun genauer angesehen – und eigene Rechnungen angestellt.

In dem Papier wird die Ausgliederung in eine 100-Prozent-Tochter angedacht, um so 33 Millionen Euro einzusparen. Der Vorsitzende des Zentralbetriebsrats der AUVA, Erik Lenz, interpretiert dies so: “Unser Obmann überlegt die Änderung des derzeit gültigen Kollektivvertrags der Dienstordnung der Sozialversicherungsträger hin zum Kollektivvertrag der Privatkrankenanstalten, der schlechter ausfällt.”

AUVA: Geheimplan kündigt Spitals-Schließungen und Privatisierungen an

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Einen weiteren Beitrag findest du hier:  Regierung will Unfall-Spitäler privatisieren

ÖVP und FPÖ verlangen von der Allgemeinen Unfallversicherungs-Anstalt (AUVA) 500 Millionen Euro weniger auszugeben, denn Unternehmen sollen weniger Unfallversicherung zahlen. Bis Ende 2018 müsse die AUVA einen Spar-Plan vorzulegen, sonst drohe die Zerschlagung der AUVA. Jetzt ist ein solches Papier öffentlich geworden. Der Inhalt: 486 Millionen Einsparungen – durch Spitalsschließungen und privatisierte Unfall-Krankenhäuser. Wird dieses Konzept umgesetzt, wären die Folgen für 370.000 PatientInnen dramatisch. Weiterlesen

Sozialversicherung – AUVA-Betriebsrat gegen Spitalsprivatisierung

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APA0192 5 II 0180 CI/WI Fr, 13.Jul 2018

Sozialversicherung/Sozialpartnerschaft/Gesundheit/Österreich Utl.:

Offener Brief an Ministerin Hartinger-Klein =

Wien (APA) – Der Zentralbetriebsrat der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA protestiert gegen das kolportierte Vorhaben von Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren der Versicherung zu privatisieren. In einem offenen Brief warnte Vorsitzender Erik Lenz am Freitag vor Qualitätsverlusten und weniger Leistungen für die Patienten.

Dass Hartinger-Klein dies vorhabe, habe man von AUVA-Obmann Gerald Ofner, der über den Inhalt der seit mehreren Monaten laufenden Gespräche berichtet habe. Die Ministerin mache demnach die Ausgliederung (und Überführung in eine privatwirtschaftliche Organisationsform) der eigenen Einrichtungen zur Bedingung für den Fortbestand der AUVA. Sie wolle ihnen damit jährlich 33 Millionen Euro entziehen, was eine mehr als zehnprozentige Kürzung bedeute.

“Wir finden dies nicht nur hinsichtlich der Vorgangsweise fragwürdig, sondern können dieses Ansinnen auch inhaltlich in keiner Weise nachvollziehen”, so Lenz. Die UKHs und Rehazentren seien über die Grenzen Österreichs hinaus anerkannt: “Sie sind unverzichtbar für die Unfallversorgung in unserem Land, ebenso wie für jene Menschen, die der Rehabilitation bedürfen.”

(Schluss) ham/mk; APA0192 2018-07-13/11:30 131130 Jul

ZBR Erik Lenz: Offener Brief Originaltext:  

Offener Brief an Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein vom Zentralbetriebsratsvorsitzenden der AUVA

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein!

Vor wenigen Tagen informierte der Obmann der AUVA, DDr. Ofner, über den Inhalt der Gespräche, die seit mehreren Monaten mit Ihnen geführt werden. Dabei berichtete er unter anderem, dass Sie eine Ausgliederung der eigenen Einrichtungen der AUVA – Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren – als Bedingung für den Fortbestand der AUVA machen. Wir finden dies nicht nur hinsichtlich der Vorgangsweise fragwürdig, sondern können dieses Ansinnen auch inhaltlich in keiner Weise nachvollziehen. Die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren der AUVA sind über die Grenzen Österreichs hinaus anerkannt. Sie sind unverzichtbar für die Unfallversorgung in unserem Land, ebenso wie für jene Menschen, die der Rehabilitation bedürfen. Es ist völlig unverständlich, warum Sie nun die Forderung erheben, dass diese effizient geführten Einrichtungen in eine privatwirtschaftliche Organisationsform übergeführt werden sollen. Es sei denn, man meint, auf diese Weise leichter die Qualität und das Leistungsvolumen herunterzufahren zu können – auf Kosten der Menschen in unserem Land.

Die Zahlen, die uns präsentiert wurden, sprechen für diese These. Durch die Ausgliederung sollen den UKH und RZ jährlich 33 Millionen Euro entzogen werden, das ist eine mehr als 10%ige Kürzung. Frau Bundesministerin: glauben Sie wirklich, dass dies möglich ist, ohne massive Einschnitte? Es ist natürlich nicht möglich!

Oder geht es darüber hinaus vielleicht sogar darum, in weiterer Folge mit den Einrichtungen der AUVA private Profite zu ermöglichen, während die Versorgung für die Bevölkerung verschlechtert wird? Geht es darum, Posten für hochbezahlte Geschäftsführer zu schaffen oder will man gar private Betriebsführungsgesellschaften hereinzuholen, während beim Personal und bei den Patienten gespart wird?

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wir können nicht glauben, dass dies der Weg ist, den Sie einschlagen möchten und den sie für die AUVA vorgesehen haben.Vielleicht beruht dies alles auf einem Missverständnis, auf einem Kommunikationsproblem. Ich wäre froh, wenn dem so ist.

Die AUVA hat sich nie einer sinnvollen Weiterentwicklung verschlossen. Beleg dafür sind unsere Kooperationsprojekte, durch die wir die Qualität der Versorgung auch in Zukunft sicherstellen und dabei auch wirtschaftliche Synergien erzielen werden. Der raschen Umsetzung eines solchen Projekts – der Kooperation mit der KABEG und dem Land Kärnten in Klagenfurt – haben Sie gerade die Unterstützung verweigert, in dem Sie ein Veto gegen die Genehmigung durch den Hauptverband angeordnet haben. Auch das erzeugt Unverständnis und Verunsicherung.

Ich fordere Sie daher als Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der AUVA – aber auch als Bürger dieses Landes – auf, beenden Sie diese Verunsicherung und geben Sie uns eine authentische Information über das, was Sie mit den Einrichtungen der AUVA vorhaben!

Die Menschen in unserem Land können auf die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren der AUVA vertrauen. Sie haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob dieses Vertrauen auch in Zukunft gerechtfertigt ist.

In Erwartung Ihrer Rückantwort

Erik Lenz, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates