ZBR Newsletter 09 2018

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

in der letzten Woche fand eine Vorstandssitzung in der AUVA statt. Nach der Sondersitzung vom 21. August war dies wieder ein regulärer Sitzungstermin. Daher erfolgt auch die Information über aktuelle Ereignisse in und um die AUVA in der regulären Form mit diesem Newsletter.

Diffamierende Aussagen von ÖAAB Obmann August Wöginger

Was bestimmte Entscheidungsträger in der Politik von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialversicherung halten, konnten wir in der der Sendung „Report“ am vorigen Dienstag erfahren. Auf die Frage, wie denn die groß propagierten Einsparungen bei der Sozialversicherung durch die Regierung zustande kommen sollen, tätigte der türkise Klubobmann und ÖAAB-Obmann August Wöginger folgende Aussage:

„In den nächsten fünf Jahren werden ungefähr 10% des Personals ins pensionsfähige Alter kommen. Wir haben 29.000 Köpfe in der Sozialversicherung, das sind dann rund 3.000 Personen, und die werden nicht nachbesetzt.“

Offenbar ist Wöginger der Meinung, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin keine sinnvolle Leistung erbringen und daher auch nicht fehlen, wenn sie in Pension gehen. Sozialversicherungsbedienstete sind im Weltbild des türkisen ÖAAB-Obmanns scheinbar in erster Linie Kostenfaktoren auf zwei Beinen, deren sinnvollster Beitrag zu Reformen darin bestehen soll, sich aus der Sozialversicherung zu verabschieden.

Man kann dem nur in aller Deutlichkeit entgegnen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der österreichischen Sozialversicherung erbringen tagtäglich ihre Leistungen für Versicherte und Angehörige, für Patientinnen und Patienten und tragen zu einem System der sozialen Sicherheit bei, um das Österreich (noch) beneidet wird. Die Behauptung, dass dies alles genauso oder noch besser funktionieren würde, wenn man 3.000 Beschäftigte abbaut, ist nicht nur sachlich völlig absurd, sondern vor allem menschenverachtend.

Dem ÖAAB-Chef und türkisen Klubobmann sei versichert: wir werden uns diese Aussage merken!

Nachbetrachtung zur Vorstandssitzung vom 21.8.2018 und weitere Vorgehensweise

Wie unmittelbar nach der Vorstandssitzung berichtet, beinhaltet der gefällte Vorstandsbeschluss zu den von der Regierung geforderten Maßnahmen sowohl positive als auch negative Aspekte für uns Beschäftigte in der AUVA. Während noch wenige Wochen zuvor von der Zerschlagung der AUVA und

der Schließung von Einrichtungen die Rede war, konnte durch den medialen Druck durch die BetriebsrätInnen der AUVA, unsere Unterstützer bei den Gewerkschaften GPA-djp und Vida und die Zivilgesellschaft diese Horrorvision verhindert werden. Auch die Sicherung unseres Kollektivvertrags für uns Beschäftigte und für neu eintretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist aus unserer Sicht von großer Bedeutung.

Aber es gibt auch Schattenseiten. So ist beispielsweise die Zukunft von AUVAsicher nach wie vor ungewiss. In diesem Bereich sind etwa 150 Kolleginnen und Kollegen beschäftigt. Der mehrheitlich beschlossene Antrag im Vorstand sieht die „Vergütung oder Abtretung“ dieser Präventionsleistung vor, da die AUVA die finanziellen Mittel für AUVAsicher nicht mehr oder nicht mehr zur Gänze aufbringen könne (siehe dazu die von Obmann DDr. Ofner ausgesandte Detailinformation vom 21.8.2018). Aus unserer Sicht wäre diese Zerteilung der Prävention fatal und gefährdet die in den letzten Jahren erzielten Erfolge.

Für alle Kolleginnen und Kollegen von AUVAsicher, aber auch für jene Kolleginnen und Kollegen, die die Anträge für die Entgeltfortzahlung bearbeiten oder weiterer möglicher betroffener Bereiche: Die Mitglieder des Zentralbetriebsrates versuchen alles was möglich ist, dass es hier nicht zur Übertragung Ihrer Dienstposten an andere Träger kommt.

Ebenfalls als sehr problematisch für uns Beschäftigte der AUVA, für die AUVA selbst und nachteilig für die Gesundheitsversorgung in Österreich sehen wir im Zentralbetriebsrat die geplante GmbH für unsere Einrichtungen. Auch einen Monat nach Beschlussfassung ist für uns in dieser Maßnahme weder Nutzen oder Vorteil für die Versicherten, die PatientInnen oder die Beschäftigten in der AUVA erkennbar.

Wir werden uns als Betriebsrätinnen und Betriebsräte sehr stark in die Mitgestaltung der Strukturen in der AUVA einbringen. Dass im Vorstandsbeschluss die Einbindung des Betriebsrates bei mehreren Maßnahmen ausdrücklich angeführt ist, schadet sicher nicht. Und wir werden auch darauf achten, dass die gesetzlich beschriebene Beiziehung der Betriebsräte rechtzeitig erfolgt.

Wie Generaldirektor Dr. Köberl in der Vorstandssitzung am 20. September berichtete, soll die organisatorische und personelle Struktur zur Umsetzung des Vorstandsbeschlusses bis zur Sitzung im November erarbeitet sein. Die eigentliche Umsetzung erster Maßnahmen könnte demnach noch heuer starten.

Nach der heißen Phase zurück zur Normalität? Noch nicht, denn die Kolleginnen und Kollegen in der ganzen Sozialversicherung brauchen unsere Unterstützung!

Dieser Sommer war heiß. Für uns in der AUVA nicht nur auf Grund des Wetters, sondern auch auf Grund der bereits beschriebenen Ereignisse. Viel Energie und viele Ressourcen waren notwendig, damit die Ergebnisse erreicht werden konnten. Wir hatten auch viele Unterstützer von anderen Sozialversicherungsträgern. Während wir in der AUVA nun schon wissen, wohin die Reise geht, ist beispielsweise für die Beschäftigten der Gebietskrankenkassen vieles unklar.

Wir haben nun die Möglichkeit, dass wir jene Solidarität, die uns zuteilwurde, auch zurückgeben. Bitte unterstützen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen bei anderen Trägern der Sozialversicherungsfamilie in ihren geplanten Aktionen. Es geht nicht nur um die Beschäftigten. Es geht um das Sozialsystem in Österreich.

ZBR plant Stellungnahme zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG)

Am 14. September wurde der Begutachtungsentwurf zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz veröffentlicht. Dieses Gesetz soll die neue Struktur in der Sozialversicherung, ihre Aufgaben und die Zusammensetzung ihrer Entscheidungsgremien regeln. Wie öffentlich schon bekannt, soll die Anzahl der Träger reduziert werden, soll der derzeitige Hauptverband zu einem Dachverband zurückgestutzt werden, sollen die Entscheidungsgremien geändert werden, um den Einfluss der Arbeitgeber zu vergrößern und vieles mehr.

Um negative Auswirkungen auf die Beschäftigten zu verhindern, arbeiten wir derzeit an einer Stellungnahme zu dem Gesetz, die wir zeitgerecht im Parlament einbringen werden, auch wenn wir wenig Chancen haben werden, den parlamentarischen Entscheidungsprozess stark zu beeinflussen. Denn wie ernst die Regierung das Begutachtungsverfahren nimmt zeigt sich daran, dass zum einen die Begutachtungsfrist kürzer angesetzt wurde, als das Mindesterfordernis wäre und zum anderen zwischen dem Ende der Begutachtungsfrist und dem beabsichtigten Beschluss im Ministerrat nur zwei Arbeitstage liegen. Ein derart umfangreiches und komplexes Gesetz in nur zwei Tagen ernsthaft zu überarbeiten wird kaum möglich sein. Scheinbar ist es der Regierung egal, was bei der Begutachtung herauskommt.

ZBR diskutiert „offene Baustellen“ bei der ZBR Sitzung

Aber natürlich wird es auch wieder Zeit, zurück in die reguläre Betriebsratsarbeit zu kommen. Viele Themen, die in den vergangenen Informationen vorgestellt wurden, sind in der Prioritätenliste heuer nach hinten gedrängt worden. Jetzt werden wir uns dieser Arbeitsfelder wieder verstärkt widmen. Als Auftakt dafür wurde in der ZBR-Sitzung eine gemeinsame Themenliste überarbeitet und nach Prioritäten gereiht. Nun beginnt die Abarbeitung jener noch nicht durchgezogenen Pläne.

Hauptthema der ZBR Sitzung waren diesmal Fragen im Zusammenhang mit der Ausgliederung unserer Einrichtungen in eine Gesellschaft (GmbH) und die damit verbundenen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für die Betriebsratskörperschaften. Diese Aufgabe wird uns länger und intensiv in Anspruch nehmen, liegt doch der Teufel bekanntlich im Detail. Uns geht es natürlich darum, etwa bei der Ausgliederung in die GmbH eine möglichst starke Verhandlungsposition der Beschäftigten und deren Betriebsratskörperschaften zu erwirken.

Ausstehende Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen

Noch immer fehlen einige Betriebsvereinbarungen, die uns zugesagt wurden. Neben jenen Betriebsvereinbarungen, die derzeit mit der AUVA verhandelt werden zum Thema Arbeitszeit in Einrichtungen und Gleitzeit in Verwaltungsdienststellen sind vor allem Betriebsvereinbarungen zu einzelnen EDV-Anwendungen ausständig oder auf Grund der geänderten Gesetzeslage im Datenschutz anzupassen. Wir erwarten, dass die AUVA die Zusagen einhält und uns umgehend zu Verhandlungen einlädt.

Vorbereitung für die Kollektivvertragsverhandlungen laufen

Mit einer österreichweiten Konferenz aller Repräsentanten der Gewerkschaften bei den Kollektivvertragsverhandlungen starteten wir die Vorbereitung zu den Verhandlungen 2018 in der Sozialversicherung.

Auf Grund der Bestrebungen zur Umorganisation in der Sozialversicherung werden heuer wahrscheinlich wenig Änderungen im Rahmenrecht der Dienstordnungen ausverhandelt werden können und die Konzentration wird eher den großen Themen „Geld und Arbeitszeit“ gelten. Wir haben Signale erhalten, dass von der Dienstgeberseite die gesetzlichen Veränderungen rund um den 12- Stunden-Tag thematisiert werden. Derzeit haben wir in der Dienstordnung für Personen, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen grundsätzlich 10 Stunden als maximale Arbeitszeit verankert (mit Ausnahmen). Für Beschäftigte, die dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz unterliegen gibt es schon länger andere Regelungen.

Für Ende November sind zwei Verhandlungsrunden geplant. Wir werden zeitgerecht Details bekannt geben.

Aktueller Stand der Klagen des ZBR gegen die AUVA

Hier gibt es wenig Neues zu berichten. Die Klagen bezüglich der verbesserten Anrechnung der Vordienstzeiten sind momentan so wie auch die in Klagenfurt eingebrachte Klage des örtlichen Betriebsrates durch das Arbeits- und Sozialgericht auf Eis gelegt, da dieses eine richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten will. Für Beschäftigte entsteht dadurch aber kein Nachteil. Denn da wir die Klagen eingebracht haben, können die Ansprüche auch nicht mehr verjähren. Sollten wir also die Klagen gewinnen, wird der Differenzbetrag ab Einbringung der Klage plus der noch nicht verjährten Ansprüche ausbezahlt.

Die Klage zur verbesserten Einreihung der Basisadministratoren geht ihren normalen Gang, für Anfang Oktober ist wieder ein Gerichtstermin ausgeschrieben. Dieses Verfahren ruht also nicht, aber auch hier ist noch nicht absehbar, bis wann mit einem Urteil gerechnet werden kann.

Sozialfondanträge stellen – Sozialfondsverhandlungen laufen

Die Sozialfondsanträge für 2018 können bereits gestellt werden. Alle relevanten Informationen dazu hat der örtliche Betriebsrat. Bitte die Richtlinien berücksichtigen und die Anträge mit allen geforderten Beilagen fristgerecht abgeben. Nur so können die Anträge auch rasch bearbeitet werden.

Über die künftigen Mittel für den Sozialfonds wurden Verhandlungen mit der Generaldirektion aufgenommen. Wir hoffen hier auf ein rasches und gutes Ende und werden vom Ausgang der Verhandlungen informieren.

Beitragssatz zur Pensionskassa wurde bei der September-Abrechnung wieder erhöht

Wie schon mehrfach berichtet, wurde bei den Kollektivvertragsverhandlungen 2017 vereinbart, dass der Beitrag in der Pensionskassa in mehreren Schritten angehoben wird, damit auch die Leistungen besser werden. Diese Anhebung erfolgt immer mit erstem September. Auch heuer gibt es daher wieder einen geringfügig höheren Abzug und einen ebenso erhöhten Arbeitgeberbeitrag. Beides ist am Gehaltszettel sichtbar und soll für eine höhere Zusatzpension sorgen.

Noch ein Hinweis zur Pensionskasse. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt natürlich auch dort. Die Pensionskasse ersucht daher zu berücksichtigen, dass keine telefonischen Auskünfte über die konkrete Leistungszusage erteilt werden können. Sehr wohl wird natürlich auch weiterhin der jährliche Kontoauszug zugesandt und sind schriftliche Auskünfte möglich.

Neuer ärztlicher Leiter der AUVA kommt aus dem Zentralbetriebsrat

Nachdem die AUVA schon im März Dr. Roland Frank zum ärztlichen Leiter bestellte, erhielt dieser Mitte August (endlich) auch die Zustimmung der Ministerin Mag. Hartinger-Klein. Dr. Roland Frank ist somit neuer ärztlicher Leiter der AUVA. Zu diesem Karriereschritt möchten wir ganz herzlich gratulieren und wir bedanken uns bei „Franky“ für seine engagierte Tätigkeit als Ärztesprecher in Zentralbetriebsrat.

Nach einem heißen Sommer liegt also auch ein heißer Herbst mit viel Detailarbeit vor uns. Die Themen und Aufgabenstellungen sind vielfältig und Weichenstellungen für die Zukunft. In der jeweiligen Einrichtung oder Dienststelle, in der gesamten AUVA und vor allem auch in der ganzen Sozialversicherung.

In diesem Sinne wünsche ich eine angenehme Zeit!

Erik Lenz (Vorsitzender des Zentralbetriebsrates) Linz, 25.09.2018

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