Am 1. April beginnt Umsetzung der Kassenfusion. Jetzt zeigt sich, dass ÖVP-und FPÖ-Funktionäre die Gremien leiten.
WIEN. In den Sozialversicherungen sind die ersten Personalentscheidungen für die neuen, zusammengelegten Träger und die sogenannten Überleitungsgremien gefallen. Für die aus den neun Gebietskrankenkassen entstehende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wurde auf Arbeitgeberseite bereits der freiheitliche Wirtschaftskammer-Vizepräsident Matthias Krenn als erster Obmann designiert.
Wirtschaftsbund-Hilfe für FPÖ
Krenn wird auch vom ÖVP-Wirtschaftsbund unterstützt. Er wird zunächst den Überleitungsausschuss und dann ab 1. Jänner 2020 zunächst den Verwaltungsrat der ÖGK führen. Danach soll er sich mit dem von der Arbeitnehmerseite nominierten derzeitigen Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse, Andreas Huss, im Halbjahresrhythmus abwechseln. Der Überleitungsausschuss wird von 1. April bis Jahresende parallel mit den derzeit bestehenden Gremien arbeiten. In Sozialversicherungskreisen wird deshalb mit Kompetenzproblemen und Reibungsverlusten gerechnet.
In der aus Selbstständigen und Bauern zusammengelegten Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) soll der Welser Unternehmer Peter Lehner, bisheriger Obmann-Stellvertreter in der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Obmann werden. Die mit Eisenbahn und Bergbau fusionierten Beamten soll der Vorsitzende der Beamten-Gewerkschaft, Norbert Schnedl, führen.
Die AUVA soll künftig der von den Arbeitgebern nominierte Wiener Unternehmer und derzeitige stellvertretende Vorsitzende der Landesstelle für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Mario Watz, als Obmann übernehmen.
Als Generaldirektor für die ÖGK ist der dezeitige stellvertretende Hauptverbands-Generaldirektor Bernhard Wurzer (ÖVP) im Gespräch.
Opposition: “Postenschacher”
Kritik an den Plänen kommt umgehend von der Opposition. “Geht es um Posten für die eigenen Leute, so ist die Regierung flink”, ärgert sich Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker: “Die Posten sind für ÖVP und FPÖ das Wichtigste. Daher wird zuerst darüber gesprochen. Die Anliegen der Versicherten müssen warten.” Der Grundsatz ‘Gleiche Beiträge, gleiche Leistungen’ bleibe hingegen wohl.
Quelle: Medianet