ZBR reagiert in einem Mail an Obmann Ofner auf den Angriff auf die Belegschaftsvertretung

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Den Link zum Puls 4 Bericht: https://www.puls4.com/puls-4-news/videos/Beitraege/AUVA-Fuehrung-Spitzelauftrag-vorgeworfen

Den Bericht der Presse: https://diepresse.com/home/innenpolitik/5504605/Gewerkschaft-wirft-AUVAFuehrung-Spitzelauftrag-vor

Den Artikel vom Kurier am Samstag: https://kurier.at/politik/inland/liste-pilz-auva-obmann-wusste-von-spitzel-auftrag/400132058

Den Artikel vom Kurier am Sonntag: https://kurier.at/politik/inland/fsg-fordert-sofortigen-ruecktritt-von-auva-obmann-ofner/400132520

 

„Politisch motivierte Agitation“

Sehr geehrter Herr Obmann KommR DDr. Ofner!

Zu Ihrem Schreiben, das Sie am Montag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA versendet haben kann man leider nur eine Antwort geben: Das wird ja immer schlimmer!

Meinen Sie wirklich, dass es Ihnen, Herr Obmann, obliegt, zu entscheiden, was parteipolitische Agitation ist und was nicht?

Bis dato hat es meines Wissens im Zusammenhang mit dem Einsatz um die Erhaltung der AUVA keinerlei parteipolitischen Aktivitäten in irgendeiner Form in irgendeiner Dienststelle oder Einrichtung gegeben. Zumindest nicht von Betriebsräten. Logos, die verwendet wurden, sind etwa selbst erstellt worden oder von überparteilichen Interessensvertretungen wie den Gewerkschaften.

Im Gegensatz zu den politisch besetzten Funktionen in der AUVA ist die Betriebsratswahl eine Persönlichkeitswahl. Menschen werden nicht in den Betriebsrat entsendet, sie werden von den Beschäftigten gewählt. Und gewählt werden sie nicht wegen allfälliger Parteibücher. Was Betriebsräte machen, ist Interessenspolitik.

Und natürlich werden Aussagen, die Betriebsräte treffen, in irgendeinem Kontext schon so ähnlich von politischen Parteien besetzt worden sein. Aber die Interessenspolitik der Betriebsräte ist überparteilich.

Mit Ihrer Aussage stellen Sie sich gegen alle Betriebsräte der AUVA und stellen diese in ein parteipolitisches Eck, das für viele davon sicher nicht stimmt.

Die Aufteilung: alles, was mir passt, ist schwarz/türkis, alles, was mir nicht passt, ist rot, scheint mir doch eine sehr simple Reduktion von komplexen Lebensinhalten zu sein. Eine Denk- und Handlungsweise, die man üblicherweise als populistisch bezeichnet.

Zu den Unterschriftslisten: Diese wurden vom Zentralbetriebsrat, der, wie sie wissen, aus Mitgliedern unterschiedlicher Fraktionen besteht, am 5. April 2018 in einem Mail an alle AUVA Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versendet. Sie selbst haben dieses Mail sicher auch bekommen, und das nicht in cc sondern als direkter Adressat. Am 6. April 2018, also einen Tag später, ging die Frau Minister Mag. Hartinger-Klein mit der Aussage an die Öffentlichkeit, sie werde die AUVA zerschlagen.

Die Unterschriftenlisten waren ein nicht unwesentlicher Beitrag dafür, dass die AUVA in ihrem Bestand (vorerst) gesichert bleibt. Dafür sind rote, schwarze, blaue und wahrscheinlich auch „getupfte“ Betriebsräte gelaufen, ebenso wie viele Personen aus der Zivilgesellschaft – und auch diese sicher parteiunabhängig.

Die Textierung der Unterschriftsliste richtet sich gegen die Vorhaben der Bundesregierung, welche im Regierungsprogramm beschrieben waren. Eine Regierung muss im Sinne Österreichs agieren, nicht im Sinne einer Partei. Parteilich wird es erst dann, wenn etwa bei einer Pressekonferenz neben der Ministerin und dem Obmann der AUVA auch der Klubobmann einer Partei spricht.

Jetzt in einer Aussendung in den Raum zu stellen, es würde sich um parteipolitisch motivierte Aushänge handeln, entsetzt mich einfach nur mehr. Meine Mail an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe ich mit dem Betreff „Zensur in der AUVA?“ betitelt. Im Lichte Ihres Schreibens von Montag würde ich jetzt sagen: was daran nicht gestimmt hat, war das Fragezeichen!

 

Dipl. Wirtsch. Ing. (FH) Erik Lenz

Vorsitzender des Zentralbetriebsrates

 

ZBR Newsletter 09 2018

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

in der letzten Woche fand eine Vorstandssitzung in der AUVA statt. Nach der Sondersitzung vom 21. August war dies wieder ein regulärer Sitzungstermin. Daher erfolgt auch die Information über aktuelle Ereignisse in und um die AUVA in der regulären Form mit diesem Newsletter.

Diffamierende Aussagen von ÖAAB Obmann August Wöginger

Was bestimmte Entscheidungsträger in der Politik von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialversicherung halten, konnten wir in der der Sendung „Report“ am vorigen Dienstag erfahren. Auf die Frage, wie denn die groß propagierten Einsparungen bei der Sozialversicherung durch die Regierung zustande kommen sollen, tätigte der türkise Klubobmann und ÖAAB-Obmann August Wöginger folgende Aussage:

„In den nächsten fünf Jahren werden ungefähr 10% des Personals ins pensionsfähige Alter kommen. Wir haben 29.000 Köpfe in der Sozialversicherung, das sind dann rund 3.000 Personen, und die werden nicht nachbesetzt.“

Offenbar ist Wöginger der Meinung, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin keine sinnvolle Leistung erbringen und daher auch nicht fehlen, wenn sie in Pension gehen. Sozialversicherungsbedienstete sind im Weltbild des türkisen ÖAAB-Obmanns scheinbar in erster Linie Kostenfaktoren auf zwei Beinen, deren sinnvollster Beitrag zu Reformen darin bestehen soll, sich aus der Sozialversicherung zu verabschieden.

Man kann dem nur in aller Deutlichkeit entgegnen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der österreichischen Sozialversicherung erbringen tagtäglich ihre Leistungen für Versicherte und Angehörige, für Patientinnen und Patienten und tragen zu einem System der sozialen Sicherheit bei, um das Österreich (noch) beneidet wird. Die Behauptung, dass dies alles genauso oder noch besser funktionieren würde, wenn man 3.000 Beschäftigte abbaut, ist nicht nur sachlich völlig absurd, sondern vor allem menschenverachtend.

Dem ÖAAB-Chef und türkisen Klubobmann sei versichert: wir werden uns diese Aussage merken!

Nachbetrachtung zur Vorstandssitzung vom 21.8.2018 und weitere Vorgehensweise

Wie unmittelbar nach der Vorstandssitzung berichtet, beinhaltet der gefällte Vorstandsbeschluss zu den von der Regierung geforderten Maßnahmen sowohl positive als auch negative Aspekte für uns Beschäftigte in der AUVA. Während noch wenige Wochen zuvor von der Zerschlagung der AUVA und

der Schließung von Einrichtungen die Rede war, konnte durch den medialen Druck durch die BetriebsrätInnen der AUVA, unsere Unterstützer bei den Gewerkschaften GPA-djp und Vida und die Zivilgesellschaft diese Horrorvision verhindert werden. Auch die Sicherung unseres Kollektivvertrags für uns Beschäftigte und für neu eintretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist aus unserer Sicht von großer Bedeutung.

Aber es gibt auch Schattenseiten. So ist beispielsweise die Zukunft von AUVAsicher nach wie vor ungewiss. In diesem Bereich sind etwa 150 Kolleginnen und Kollegen beschäftigt. Der mehrheitlich beschlossene Antrag im Vorstand sieht die „Vergütung oder Abtretung“ dieser Präventionsleistung vor, da die AUVA die finanziellen Mittel für AUVAsicher nicht mehr oder nicht mehr zur Gänze aufbringen könne (siehe dazu die von Obmann DDr. Ofner ausgesandte Detailinformation vom 21.8.2018). Aus unserer Sicht wäre diese Zerteilung der Prävention fatal und gefährdet die in den letzten Jahren erzielten Erfolge.

Für alle Kolleginnen und Kollegen von AUVAsicher, aber auch für jene Kolleginnen und Kollegen, die die Anträge für die Entgeltfortzahlung bearbeiten oder weiterer möglicher betroffener Bereiche: Die Mitglieder des Zentralbetriebsrates versuchen alles was möglich ist, dass es hier nicht zur Übertragung Ihrer Dienstposten an andere Träger kommt.

Ebenfalls als sehr problematisch für uns Beschäftigte der AUVA, für die AUVA selbst und nachteilig für die Gesundheitsversorgung in Österreich sehen wir im Zentralbetriebsrat die geplante GmbH für unsere Einrichtungen. Auch einen Monat nach Beschlussfassung ist für uns in dieser Maßnahme weder Nutzen oder Vorteil für die Versicherten, die PatientInnen oder die Beschäftigten in der AUVA erkennbar.

Wir werden uns als Betriebsrätinnen und Betriebsräte sehr stark in die Mitgestaltung der Strukturen in der AUVA einbringen. Dass im Vorstandsbeschluss die Einbindung des Betriebsrates bei mehreren Maßnahmen ausdrücklich angeführt ist, schadet sicher nicht. Und wir werden auch darauf achten, dass die gesetzlich beschriebene Beiziehung der Betriebsräte rechtzeitig erfolgt.

Wie Generaldirektor Dr. Köberl in der Vorstandssitzung am 20. September berichtete, soll die organisatorische und personelle Struktur zur Umsetzung des Vorstandsbeschlusses bis zur Sitzung im November erarbeitet sein. Die eigentliche Umsetzung erster Maßnahmen könnte demnach noch heuer starten.

Nach der heißen Phase zurück zur Normalität? Noch nicht, denn die Kolleginnen und Kollegen in der ganzen Sozialversicherung brauchen unsere Unterstützung!

Dieser Sommer war heiß. Für uns in der AUVA nicht nur auf Grund des Wetters, sondern auch auf Grund der bereits beschriebenen Ereignisse. Viel Energie und viele Ressourcen waren notwendig, damit die Ergebnisse erreicht werden konnten. Wir hatten auch viele Unterstützer von anderen Sozialversicherungsträgern. Während wir in der AUVA nun schon wissen, wohin die Reise geht, ist beispielsweise für die Beschäftigten der Gebietskrankenkassen vieles unklar.

Wir haben nun die Möglichkeit, dass wir jene Solidarität, die uns zuteilwurde, auch zurückgeben. Bitte unterstützen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen bei anderen Trägern der Sozialversicherungsfamilie in ihren geplanten Aktionen. Es geht nicht nur um die Beschäftigten. Es geht um das Sozialsystem in Österreich.

ZBR plant Stellungnahme zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG)

Am 14. September wurde der Begutachtungsentwurf zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz veröffentlicht. Dieses Gesetz soll die neue Struktur in der Sozialversicherung, ihre Aufgaben und die Zusammensetzung ihrer Entscheidungsgremien regeln. Wie öffentlich schon bekannt, soll die Anzahl der Träger reduziert werden, soll der derzeitige Hauptverband zu einem Dachverband zurückgestutzt werden, sollen die Entscheidungsgremien geändert werden, um den Einfluss der Arbeitgeber zu vergrößern und vieles mehr.

Um negative Auswirkungen auf die Beschäftigten zu verhindern, arbeiten wir derzeit an einer Stellungnahme zu dem Gesetz, die wir zeitgerecht im Parlament einbringen werden, auch wenn wir wenig Chancen haben werden, den parlamentarischen Entscheidungsprozess stark zu beeinflussen. Denn wie ernst die Regierung das Begutachtungsverfahren nimmt zeigt sich daran, dass zum einen die Begutachtungsfrist kürzer angesetzt wurde, als das Mindesterfordernis wäre und zum anderen zwischen dem Ende der Begutachtungsfrist und dem beabsichtigten Beschluss im Ministerrat nur zwei Arbeitstage liegen. Ein derart umfangreiches und komplexes Gesetz in nur zwei Tagen ernsthaft zu überarbeiten wird kaum möglich sein. Scheinbar ist es der Regierung egal, was bei der Begutachtung herauskommt.

ZBR diskutiert „offene Baustellen“ bei der ZBR Sitzung

Aber natürlich wird es auch wieder Zeit, zurück in die reguläre Betriebsratsarbeit zu kommen. Viele Themen, die in den vergangenen Informationen vorgestellt wurden, sind in der Prioritätenliste heuer nach hinten gedrängt worden. Jetzt werden wir uns dieser Arbeitsfelder wieder verstärkt widmen. Als Auftakt dafür wurde in der ZBR-Sitzung eine gemeinsame Themenliste überarbeitet und nach Prioritäten gereiht. Nun beginnt die Abarbeitung jener noch nicht durchgezogenen Pläne.

Hauptthema der ZBR Sitzung waren diesmal Fragen im Zusammenhang mit der Ausgliederung unserer Einrichtungen in eine Gesellschaft (GmbH) und die damit verbundenen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für die Betriebsratskörperschaften. Diese Aufgabe wird uns länger und intensiv in Anspruch nehmen, liegt doch der Teufel bekanntlich im Detail. Uns geht es natürlich darum, etwa bei der Ausgliederung in die GmbH eine möglichst starke Verhandlungsposition der Beschäftigten und deren Betriebsratskörperschaften zu erwirken.

Ausstehende Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen

Noch immer fehlen einige Betriebsvereinbarungen, die uns zugesagt wurden. Neben jenen Betriebsvereinbarungen, die derzeit mit der AUVA verhandelt werden zum Thema Arbeitszeit in Einrichtungen und Gleitzeit in Verwaltungsdienststellen sind vor allem Betriebsvereinbarungen zu einzelnen EDV-Anwendungen ausständig oder auf Grund der geänderten Gesetzeslage im Datenschutz anzupassen. Wir erwarten, dass die AUVA die Zusagen einhält und uns umgehend zu Verhandlungen einlädt.

Vorbereitung für die Kollektivvertragsverhandlungen laufen

Mit einer österreichweiten Konferenz aller Repräsentanten der Gewerkschaften bei den Kollektivvertragsverhandlungen starteten wir die Vorbereitung zu den Verhandlungen 2018 in der Sozialversicherung.

Auf Grund der Bestrebungen zur Umorganisation in der Sozialversicherung werden heuer wahrscheinlich wenig Änderungen im Rahmenrecht der Dienstordnungen ausverhandelt werden können und die Konzentration wird eher den großen Themen „Geld und Arbeitszeit“ gelten. Wir haben Signale erhalten, dass von der Dienstgeberseite die gesetzlichen Veränderungen rund um den 12- Stunden-Tag thematisiert werden. Derzeit haben wir in der Dienstordnung für Personen, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen grundsätzlich 10 Stunden als maximale Arbeitszeit verankert (mit Ausnahmen). Für Beschäftigte, die dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz unterliegen gibt es schon länger andere Regelungen.

Für Ende November sind zwei Verhandlungsrunden geplant. Wir werden zeitgerecht Details bekannt geben.

Aktueller Stand der Klagen des ZBR gegen die AUVA

Hier gibt es wenig Neues zu berichten. Die Klagen bezüglich der verbesserten Anrechnung der Vordienstzeiten sind momentan so wie auch die in Klagenfurt eingebrachte Klage des örtlichen Betriebsrates durch das Arbeits- und Sozialgericht auf Eis gelegt, da dieses eine richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten will. Für Beschäftigte entsteht dadurch aber kein Nachteil. Denn da wir die Klagen eingebracht haben, können die Ansprüche auch nicht mehr verjähren. Sollten wir also die Klagen gewinnen, wird der Differenzbetrag ab Einbringung der Klage plus der noch nicht verjährten Ansprüche ausbezahlt.

Die Klage zur verbesserten Einreihung der Basisadministratoren geht ihren normalen Gang, für Anfang Oktober ist wieder ein Gerichtstermin ausgeschrieben. Dieses Verfahren ruht also nicht, aber auch hier ist noch nicht absehbar, bis wann mit einem Urteil gerechnet werden kann.

Sozialfondanträge stellen – Sozialfondsverhandlungen laufen

Die Sozialfondsanträge für 2018 können bereits gestellt werden. Alle relevanten Informationen dazu hat der örtliche Betriebsrat. Bitte die Richtlinien berücksichtigen und die Anträge mit allen geforderten Beilagen fristgerecht abgeben. Nur so können die Anträge auch rasch bearbeitet werden.

Über die künftigen Mittel für den Sozialfonds wurden Verhandlungen mit der Generaldirektion aufgenommen. Wir hoffen hier auf ein rasches und gutes Ende und werden vom Ausgang der Verhandlungen informieren.

Beitragssatz zur Pensionskassa wurde bei der September-Abrechnung wieder erhöht

Wie schon mehrfach berichtet, wurde bei den Kollektivvertragsverhandlungen 2017 vereinbart, dass der Beitrag in der Pensionskassa in mehreren Schritten angehoben wird, damit auch die Leistungen besser werden. Diese Anhebung erfolgt immer mit erstem September. Auch heuer gibt es daher wieder einen geringfügig höheren Abzug und einen ebenso erhöhten Arbeitgeberbeitrag. Beides ist am Gehaltszettel sichtbar und soll für eine höhere Zusatzpension sorgen.

Noch ein Hinweis zur Pensionskasse. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt natürlich auch dort. Die Pensionskasse ersucht daher zu berücksichtigen, dass keine telefonischen Auskünfte über die konkrete Leistungszusage erteilt werden können. Sehr wohl wird natürlich auch weiterhin der jährliche Kontoauszug zugesandt und sind schriftliche Auskünfte möglich.

Neuer ärztlicher Leiter der AUVA kommt aus dem Zentralbetriebsrat

Nachdem die AUVA schon im März Dr. Roland Frank zum ärztlichen Leiter bestellte, erhielt dieser Mitte August (endlich) auch die Zustimmung der Ministerin Mag. Hartinger-Klein. Dr. Roland Frank ist somit neuer ärztlicher Leiter der AUVA. Zu diesem Karriereschritt möchten wir ganz herzlich gratulieren und wir bedanken uns bei „Franky“ für seine engagierte Tätigkeit als Ärztesprecher in Zentralbetriebsrat.

Nach einem heißen Sommer liegt also auch ein heißer Herbst mit viel Detailarbeit vor uns. Die Themen und Aufgabenstellungen sind vielfältig und Weichenstellungen für die Zukunft. In der jeweiligen Einrichtung oder Dienststelle, in der gesamten AUVA und vor allem auch in der ganzen Sozialversicherung.

In diesem Sinne wünsche ich eine angenehme Zeit!

Erik Lenz (Vorsitzender des Zentralbetriebsrates) Linz, 25.09.2018

Neueintritte Personelles 10/2018

Die Betriebsräte begrüßen die/den neue/n  Kolleginnen/en und wünschen ihr/ihm einen guten Start, viel Freude und Erfolg in ihren/seinem Arbeitsbereich.

Zeitablauf d. DV mit 19.09.2018:   DGKP Ninaus Sarah

Austritt ab September: RT Kalender Semira, ist ab sofort im Beschäftigungsverbot, Dienstverhältnis endet während dem BV

Neueintritt 1.10.2018

Lichtenegger Barbara:   DGKP-Station

Andritsch Lisa Maria:     DGKP-EU

Staubmann Christoph:   Zivildiener Bettentransport

Irrgarten schwarz-blaue Sozialversicherung: Selbstbehalte, Leistungskürzungen und Abschaffung der Selbstverwaltung

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Im Irrgarten der schwarz-blauen Sozialversicherung verstecken sich obligatorische Selbstbehalte und Kürzungen von mehr als einer halben Milliarde Euro bis 2022

Am 14. September versandte das Sozialministerium einen Gesetzesentwurf zum „Sozialversicherungs-Organisationsgesetz“ in die Begutachtung. Bis zum 19. Oktober können nun BürgerInnen und Institutionen dazu Stellung nehmen. Seither erreichen Informationen über den Inhalt des Gesetzes nur tröpferlweise die Öffentlichkeit. Bekannt ist, dass statt den bisher 21 Sozialversicherungsträger nur mehr fünf übrig bleiben sollen. So soll, behauptet die Bundesregierung, eine „Funktionärsmilliarde“ eingespart und zur „PatientInnenmillliarde“ werden.

Hier findest du den gesamten Beitrag

Traumazentrum: Ministerin zog Veto zurück

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Quelle 23.08.2018 ORF News hier der LINK

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat ihren Einspruch gegen das geplante Klagenfurter Traumazentrum am Donnerstag zurückgezogen. Das Unfallkrankenhaus darf damit auf das Klinikum-Gelände umziehen. Einsparungen sind zu erwarten.

Einem Liegenschaftskauf zur Verlegung des Unfallkrankenhauses (UKH) auf das Gelände des Klinikums Klagenfurt steht durch den Rückzug des Vetos von Hartiner-Klein nichts mehr im Wege. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wurde darüber bereits informiert.

Kaiser: Ressourcen bündeln

„Die Kooperation von UKH und dem Klinikum Klagenfurt ist ja aufgrund der AUVA-Sparauflagen durch das Gesundministerium lange Zeit auf der Kippe gestanden“, erklärte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) in einer Aussendung des Landespressedienstes. Durch die Kooperation könne man Ressourcen bündeln und Synergien nutzen, sagte Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ). Durch die Zusammenarbeit würden beide Seiten jedes Jahr Millionen einsparen.

Links:

Die Würfel sind gefallen. OAAB Arbeitnehmervertreter sind umgefallen. GesmbH wird kommen.

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Einen Bildbericht im ORF  Kärnten Heute vom 21.08.2018 findest du im UK-Net unter\Betriebsrat\Film\Kärnten Heute ORF Interview Kitz 21,08.2018

ORF News Geteilte Reaktionen Bericht auf AUVA-Sparkurs Link

ÖVP-Gewerkschafter jetzt auf Kurz-Kurs

Auszug aus einem Artikel im Kurier, 22.08.2018 (S. 3) :

AUVA-Sparpaket. Die stets sehr kritischen Christgewerkschafter schwenkten nach Zugeständnissen für Unfallspitäler auf Arbeitgeberseite um. SPÖ-Gewerkschafter wittern “Verrat”.

Artikel von Michael Bachner. Ein Riss zieht sich durch die Sozialpartner aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der Riss spaltet auch rote und schwarze Gewerkschafter.

Die Rede ist vom Millionen-Sparpaket, das Türkis-Blau der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) verordnet hat. Selbiges musste am Dienstag im AUVA-Vorstand beschlossen werden, nachdem es bereits in der Vorwoche von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und AUVA-Obmann Anton Ofner präsentiert worden war.

Doch anstatt die Wogen nach Monaten des Streits über Zerschlagungsszenarien und Privatisierungsängste zu glätten, ging es nach dem Auftritt der Ministerin und vor dem 14-köpfigen AUVA-Vorstand am Dienstag erst so richtig los.

Was das alles für die große Kassen-Fusion im Herbst bedeutet? Darüber rätseln Kenner der Sozialversicherungs-Landschaft noch. Was stimmt: Das AUVA-Sparpaket und die Art und Weise, wie der Regierungsplan von den Arbeitgebern und Christgewerkschaftern mitgetragen bzw. von roter Seite abgelehnt wurde, gilt als Fingerzeig für die groß angekündigte Zusammenlegung der 21 Sozialversicherungsträger.

Denn anstatt der traditionell sozialpartnerschaftlichen Kompromissfindung flogen beim AUVA-Vorstand regelrecht die Fetzen.

Rote strikt dagegen Die Vorstandssitzung hatte noch gar nicht recht begonnen, da machte der rote Obmann-Stellvertreter von Ofner, Wolfgang Birbamer , seine klare Ablehnung der “Privatisierungsvorbereitungen und des Personalabbaus” öffentlich. Trotz der vorangegangenen “zahlreichen Verhandlungen” sei es nicht möglich gewesen, einen gemeinsamen Antrag der Sozialpartner zur Zukunft der AUVA zu formulieren, so Birbamer. Von den Dienstnehmervertretern werde es jedenfalls keine Zustimmung zu der verhassten Betriebs GmbH für die Unfallspitäler und Rehab-Zentren geben.

Damit lag der Ball klar im Spielfeld der Arbeitgeber-Vertreter im Vorstand der AUVA bzw. bei den beiden dort vertretenen schwarzen Gewerkschaftern.

Die Hoffnung der Roten war zu diesem Zeitpunkt: Bei den Schwarzen kehrt doch noch Vernunft ein und das AUVA-Sparpaket wird in letzter Sekunde verhindert oder zumindest auf Sicht blockiert.

Das Szenario war nämlich folgendes: Sieben Arbeitgeber und sieben Arbeitnehmer müssen über das AUVA-Sparpaket inklusive der heftig-umstrittenen “Betriebs Gmbh” abstimmen. Wären sich zumindest die Gewerkschafter einig gewesen, hätte Obmann Ofner von seinem Dirimierungsrecht Gebrauch machen müssen, um die Pattstellung zwischen Arbeitgebern und -nehmern aufzuheben. Danach wäre diese hauchdünne Entscheidung jedoch im Kontrollausschuss gelandet, und dort haben wieder die Arbeitnehmervertreter dieses Recht, bei Stimmengleichstand den Ausschlag zu geben. Um den gordischen Knoten zu zerschlagen, hätte dann in einem weiteren Schritt eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden müssen, und die gesamte AUVA-Reform hätte sich massiv verzögert.

Freilich, es kam ohnehin anders: Nur 40 Minuten nach der ersten Aussendung der AUVA-Dienstnehmervertreter wetterte auch der Chef der roten Gewerkschafter, Rainer Wimmer , FSG-Vorsitzender im ÖGB, bereits über das “Geschenk an die Großindustriellen” und sprach sogar vom “Verrat” der Christgewerkschafter.

Verkaufsverbot Was war da geschehen?

Die bisher betont kritischen ÖVP-Gewerkschafter haben in der Sitzung drei Zugeständnisse herausverhandelt und daher letztlich das Paket mitgetragen. Diese Punkte sind: Es gibt keine künftige Privatisierung der AUVA-Spitäler über den Umweg eines Verkaufs der Betriebs GmbH. Es muss zweitens auch in dieser ausgegliederten Betreiber-Gesellschaft der bisherige günstige Kollektivvertrag der AUVA gelten und nicht der deutlich schlechtere der Privatkrankenanstalten. Drittens: Auch die Betriebs Gmbh bleibt der Selbstverwaltung der Sozialpartner unterstellt.

Die roten Gewerkschafter blieben mit ihren fünf Stimmen also in der Minderheit. Damit blieb es nach turbulenten Stunden und viel Gezerre hinter den Kulissen bei dem bereits in der Vorwoche präsentierten AUVA-Sparpaket.

Dieses braucht es, weil Türkis-Blau 2019 den Dienstgeberbeitrag zur Unfallversicherung um 100 Millionen senkt. Diesen Betrag muss die AUVA intern hereinbringen. Das dürfte durch das Auflösen von Rücklagen bewerkstelligt werden und mittelfristig durch die Nicht-Nachbesetzung von 300 der 1500 Stellen.

In Summe ist das Paket 430 Millionen schwer und muss bis zum Ende der Legislaturperiode bewerkstelligt werden. Dabei müssen freilich auch die roten Krankenkassen mitspielen, weil die Entflechtung der Zahlungen zwischen AUVA und Kassen bei Arbeits- und Freizeitunfällen den größten Teil des Paketes (295 Millionen) ausmacht.

Ob das nach dem heftigen Streit bei der AUVA leichter geworden ist, darf seit Dienstag getrost bezweifelt werden.

 

Die Chancen stehen gut, dass Fr. BM Hartinger nun doch grünes Licht zur Kooperation gibt.

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BRV Kanduth ist nun zuversichtlich, das dem Projekt Kabeg &AUVA demnach nun nichts mehr im Wege steht.

Alles kann nun seinen weiteren Verlauf nehmen und die Kooperation vorangetrieben werden.

Nachdem die AUVA erhalten bleibt und in der Vorstandssitzung auch noch zusätzlich präzisiert wurde, dass sowohl bereits im Dienststand befindliche MitarbeiterInnen als auch neu eintretende MitarbeiterInnen in den Dienstordnungen verbleiben bzw. aufgenommen und an die 100-Prozent-Tochter überlassen werden, ist aus meiner Sicht Jetzt alles auf Schiene.

Wie die genaue Definition und der Passus “ die Ausgestaltung der Gesellschaft“ zu interpretieren ist, bleibt noch abzuwarten und wird von mir (uns) zeitnah geklärt werden und in unserer nächsten BR Sitzung diskutiert werden.

 

ZBR Informiert über die Vorstandssitzung

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Bei der heutigen Sitzung des Vorstands der AUVA wurden Beschlüsse gefasst, die weitreichende Folgen für uns Beschäftigte haben werden.

Erinnern wir uns: Noch vor wenigen Wochen stand eine Zerschlagung der AUVA im Raum, es war die Rede von Einsparungen im Bereich von 500 Millionen Euro jährlich. Eine Schließung und Zusammenlegung von Einrichtungen wurde nicht ausgeschlossen.

Als BetriebsrätInnen haben wir gemeinsam mit den Gewerkschaften GPA-djp und vida („Mein Herz für ein soziales Österreich“) sowie der engagierten Zivilgesellschaft (#aufstehn) eine Kampagne zum Erhalt der AUVA gestartet. Gemeinsam ist es uns gelungen, etwa 220.000 Unterschriften zu sammeln und die Öffentlichkeit über die wichtige Arbeit der AUVA zu informieren. Im Zuge dessen haben wir es geschafft, ausreichend Druck aufzubauen, um Ministerin Beate Hartinger-Klein von ihren Zerschlagungsfantasien abzubringen.

In den letzten Tagen wurde medial viel über die künftige Ausgestaltung der AUVA diskutiert. Wir hatten die Befürchtung, dass über die Gründung einer GmbH unsere Dienstordnung ausgehebelt werden könnte und für die Beschäftigten in den Krankenanstalten künftig ein schlechterer Kollektivvertrag gelten könnte. Durch den großen öffentlichen Druck ist es gelungen, im Beschluss des Vorstands festzuhalten, dass sowohl bereits im Dienststand befindliche MitarbeiterInnen als auch neu eintretende MitarbeiterInnen in den Dienstordnungen verbleiben bzw. aufgenommen und an die 100-Prozent-Tochter überlassen werden. Wir befürchten allerdings, dass nach wie vor die Gefahr besteht, durch einen künftigen Vorstandsbeschluss sowohl die Dienstordnung als auch die Selbstverwaltung auszuhebeln.

Was die 300 nicht nachzubesetzenden Stellen angeht, die medial kolportiert wurden, so hat folgende Passage in den Vorstandsbeschluss Eingang gefunden: „(…) die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Hauptstelle und in den Landesstellen so anzupassen, wie es einer modernen, effizienten Verwaltung entspricht. Die Umsetzung erfolgt unter Einbeziehung der Belegschaftsvertretungen.“ Dass die Einsparungen im heutigen Beschluss also nicht zwangsläufig durch den Abbau von Dienstposten erfolgen muss, kann es ermöglichen, durch Insourcing Kosten zu sparen, indem künftig keine teuren Beauftragungen von Externen erfolgen. Leider ist mit dem heutigen Beschluss die Zukunft von AUVA-Sicher noch nicht in trockenen Tüchern, wir werden bei diesem Punkt jedenfalls noch versuchen nachzuverhandeln. Selbstverständlich ist nicht einzusehen, warum in der Verwaltung gespart werden soll. Die Folge ist ein erhöhter Arbeitsdruck und eine steigende Arbeitsverdichtung. Die KollegInnen arbeiten bereits jetzt unter Hochdruck.

Darüber hinaus ist aus unserer Sicht mit dieser Reform keinerlei Nutzen oder Vorteil für die PatientInnen, Versicherten oder Beschäftigten verbunden. Im Gegenteil, die Schaffung einer GmbH wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit sogar Kosten verursachen statt sparen.  Ob hier nicht einfach nur eine Gesellschaft geschaffen wird, um Versorgungsposten für politische Günstlinge zu schaffen?

Nach wie vor ist völlig unklar, wie die genannten Summen eingespart werden sollen, ohne dass es zu Verschlechterungen für PatientInnen kommt. Letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass die ArbeitnehmerInnen für die Geschenke der Regierung an die Unternehmer zahlen werden und wir werden nicht müde werden, die Öffentlichkeit über diese Umverteilung nach oben zu informieren.

Zum Schluss möchten wir festhalten: Wir Beschäftigten in der AUVA leisten großartige Arbeit und haben es uns nicht verdient, wie in den letzten Wochen über uns seitens der Frau Bundesministerin gesprochen wurde. Leider wird mit der Schaffung der GmbH die Tür zu Privatisierungen geöffnet. Der Zentralbetriebsrat wird morgen zusammenkommen und über weitere Schritte beraten. Wir werden euch, liebe Kolleginnen und Kollegen über die weiteren Schritte amLaufenden halten.

Für den Zentralbetriebsrat

Erik Lenz

Magazin News berichtet am 17.08.2018

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Während die Regierung dieser Tage schon die Rettung der AUVA verkündete, herrscht in der Unfallversicherung weiterhin Chaos. Grund dafür sind interne Machtkämpfe

hätte alles viel schlimmer kommen können. Im April schien die Zerschlagung des Sozialversicherungsträgers AUVA bereits beschlossene Sache zu sein. Gleich darauf war zumindest von der Schließung einiger Unfallkrankenhäuser die Rede. Dann sollte die Präventionsarbeit der Unfallversicherung in fremde Hände wandern. Jetzt, vier Monate danach, sieht die Welt wieder ganz anders aus. Von den geforderten – und angeblich unverhandelbaren – 500 Millionen Euro an Einsparungen sind noch 428 Millionen übrig. Davon soll die AUVA 100 Millionen – also die Summe, die durch die Kürzung der Arbeitgeberbeiträge von 1,3 auf 1,2 Prozent im Budget fehlt -liefern. Der Rest soll über gesetzliche Maßnahmen hereinkommen. Auch die befürchteten Einsparungen beim medizinischen Personal sollen bloß mit Pensionierungen abgefangen werden.

Und doch herrscht in der Unfallversicherung in diesen Tagen alles andere als entspannte Stimmung. Über Wochen hinweg hatte sich unter den Mitarbeitern Widerstand gegen die Regierungspläne aufgebaut. Die nun präsentierte Strukturreform (siehe Kasten) ändert daran wenig. “Ich verstehe diese unnötige Hast nicht”, sagt AUVA-Vorstandsmitglied Anton Hiden: “Es gibt keine Not, ein neues System einzuführen.” Unverständnis herrscht vor allem deshalb, weil die Maßnahme unter allen von den Sozialpartnern selbstverwalteten Sozialversicherungen ausgerechnet als Erstes die ÖVP-dominierte AUVA trifft. Dabei sei die Antwort dieser Frage ganz einfach, erläutert ein sozialdemokratischer Gewerkschafter: “Erstens wird die Industrie durch diese Maßnahme entlastet, zweitens kann ich mit dieser Aktion unliebsame Führungskräfte auswechseln.”

Der Alleingang

Anton Ofner dürfte keine davon sein. Der AUVA-Obmann hatte noch im Juni verkündet, dass die von der Regierung geforderte Summe von 500 Millionen unmöglich zu erwirtschaften sei. Am Montag präsentierte er aber mit Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein ein Einsparungskonzept über 428 Millionen Euro. Für viele in der AUVA ist das ein Alleingang von Ofner. Tatsächlich soll erst in der Vorstandssitzung der AUVA am 21. August über den Plan abgestimmt werden. Ofner: “Ich kann die Entscheidung des Vorstandes nicht präjudizieren, aber ich kann ihm nur empfehlen, das Paket anzunehmen.” Nachsatz: “Und ich bin zuversichtlich, dass er das tun wird.”

Den Optimismus teilen nicht alle. Laut einem AUVA-Kenner sitzen sich in besagtem Vorstand sieben Arbeitnehmer-und sieben Arbeitgebervertreter gegenüber, nur wenige von ihnen sind mit der Reform zufrieden. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ofner für die Gründung einer Betriebsgesellschaft eine Mehrheit bekommt”, so ein anderer Insider. Dieses Mal seien sich nämlich schwarze und rote Arbeitnehmervertreter in der Sache einig. Komme es wider Erwarten doch zu einer Pattsituation, habe Ofner gewonnen: “Steht es sieben zu sieben, zählt die Stimme des Obmanns doppelt.” Darauf zählt Ofner offenbar, ebenso wie auf einen langjährigen AUVA-Grundsatz: “Man widerspricht einem Obmann oder kritisiert ihn nicht.” Dementsprechend entspannt gibt sich Ofner auch im Gespräch mit News: “Ich sehe keine Unruhe im Vorstand.”

Dass es eine solche doch gibt, beweisen News vorliegende interne Protokolle, Briefe und Mails. Demnach gärt es in der Unfallversicherung bereits seit Längerem.

Schon in der ersten Jännerwoche sorgten massive IT-Probleme für Unsicherheit. Nach der Einführung eines neuen Computersystems war das Traumazentrum (das sich die beiden Wiener Unfallkrankenhäuser Meidling und Lorenz-Böhler teilen) fast eine Woche lang ohne Computerunterstützung. In Gedächtnisprotokollen der diensthabenden Ärzte ist zu lesen, dass in dieser Zeit unter anderem Rettungen an andere Spitäler umgeleitet werden mussten, Patienten falsche Diagnosen zugeordnet wurden und falsche OP-Befunde vorlagen. Zumindest solange, bis die erfahrenen Unfallchirurgen kurzerhand auf Papierform umstiegen.

Resultat der “Horrorwoche”, so ein Betroffener, ist ein gemeinsamer Brief der ärztlichen Leiter beider Standorte etwa an den stellvertretenden AUVA-Generaldirektor (siehe Faksimile rechts). Thomas Mück ist nicht nur Projektleiter der Computer-Umstellung, ihm wird auch Interesse an dem Geschäftsführerposten der neugeschaffenen Betriebsgesellschaft nachgesagt (News berichtete). Mück will dazu keine Stellungnahme abgeben.

Der Vertrag

Doch das Hauptproblem in der AUVA ist nicht das Aufdecken von Sparpotenzialen, sondern die interne schlechte Stimmung. Nicht ohne Grund befürchten die Arbeitnehmer-und Arbeitgebervertreter, die in der Selbstverwaltung tätig sind, um ihren Einfluss, wenn die Geschäfte nicht mehr von einem Generaldirektor und Vorstand, sondern von einer Betriebsgesellschaft geführt werden. “Zumindest ist es ein Vorteil, dass es keine Privatisierung geben wird”, sagt ein Funktionär. Dass dem so ist, ist auch dem Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser zu verdanken, sagt zumindest er selbst. Er habe im Juli mit Hartinger-Klein für das Unfallkrankenhaus Klagenfurt festgelegt, dass der Vertrag nur dann Bestand habe, “wenn die AUVA durch eine gemeinnützige und/oder öffentliche Organisation ersetzt” werde. Wenn das in seinem Fall also kein privates Unternehmen sein könne, so Kaiser weiter, gelte das auch für alle künftigen Verträge der AUVA.

Die neue Firma sei aber nur ein Aspekt der ganzen Geschichte, sagt ein anderer hochrangiger AUVA-Funkti0när: “Wenn die Führung chaotisch wird und unerfüllbare Forderungen gestellt werden, können wir leider für nichts garantieren.” Entwarnung gibt es in der Unfallversicherung also noch lange nicht.

pfe.