Am Nachmittag des 04. Dezember 2013 konnten die Verhandlungen für die Arbeiter und Angestellten der Sozialversicherung nach intensiven Gesprächen erfolgreich beendet werden.
Folgender Kollektivvertragsabschluss konnte erzielt werden:
1. Lohn- und Gehaltsrecht
Die Schemabezüge werden ab 01.01.2014 um einen Sockelbetrag von 0,4% und um weitere 1,6 % angehoben. Der sich ergebende Betrag wird auf volle Euro aufgerundet.
Die Bemessungsgrundlage für die Zulagen wird nach demselben Schema angehoben.
Die Kinderzulage wird aufgrund der Bestimmungen der jeweiligen DO angehoben.
2. Rahmenrecht
Des Weiteren konnte ein umfangreiches Rahmenrechtspaket abgeschlossen werden und es werden auch wichtige Ergebnisse der Arbeitsgruppen zum neuen Dienstrecht umgesetzt. Dies sind insbesondere:
Verbesserungen bei bestimmten Einreihungen
Verbesserungen im Zulagenrecht
Dienstbeschreibung neu
Weiters werden Anfang 2014 im Rahmen einer eigenen Arbeitsgruppe Verhandlungen zur Pensionskasse aufgenommen. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt.
3. Sämtliche Änderungen treten mit 01. Jänner 2014 in Kraft.
Die Verhandlungen fanden in einem statt. Bedingt durch die öffentlichen Debatten zur Sozialversicherung, dem Pensionsrecht im Zuge der Regierungsverhandlungen sowie den laufenden Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst war es nicht leicht, zu einer Einigung zu gelangen.
So gesehen konnten wir einen sehr guten Gesamtabschluss erreichen, welcher eine kontinuierliche und berechenbare Entwicklung der Gehälter und des Dienstrechtes für die Beschäftigten der Sozialversicherung sicherstellt.
Dieses Ergebnis war deswegen möglich, weil viele Bedienstete Anliegen durch ihre Mitgliedschaft zur Gewerkschaft stärken. Den Mitgliedern danken wir dafür und jene, die noch nicht dabei sind, möchten wir einladen, Mitglied unserer Bewegung zu werden.