Am Montag 15.01.2012 erschien in mehreren Printmedien ein Artikel zum Rechnungshofbericht über die Pensionen in der Sozialversicherung ( siehe Der Standard; )
den RH Bericht findest du hier:RH Bericht Pensionen in der Sozialversicherung
Unsere Gewerkschaften GPA und VIDA haben sofort darauf reagiert und dazu klar Stellung bezogen. Aber auch unser Zentralbetriebsratvorsitzender Wolfgang Gratzer nimmt dazu Stellung :
Liebe Kollegin,
lieber Kollege!
Anlässlich der Veröffentlichung eines vertraulichen Rohberichtes des Rechnungshofes möchten wir Ihnen kurz die Position der Gewerkschaften GPA-djp und vida zu diesem Thema übermitteln.
• Die Gewerkschaften und Betriebsrätinnen und Betriebsräte der Sozialver¬sicherungsträger nehmen die vorläufigen Ergebnisse des Rohberichtes ernst und setzen sich mit den Ergebnissen in sachlicher und konstruktiver Weise aus¬einander, obwohl der Bericht teilweise aus dem Zusammenhang gerissene und unangemessene Vergleiche und Vergleichsberechnungen zwischen den Pensions¬systemen der DO und dem Beamtendienstrecht enthält. Dies betrifft die Frage der Beitragsleistung ebenso, wie auch das Ausmaß der Leistungsansprüche für die Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher.
• Bereits seit dem Sommer tagt eine ExpertInnenenrunde, bestehend aus Expertin¬nen und Experten der Gewerkschaften GPA-djp und vida und den Dienstrechts¬expertinnen und –experten des Hauptverbandes. Ziel dieser Gruppe ist es, zu den zentralen Kritikpunkten des Rechnungshofes qualitätssichernde Vorschläge auszu¬arbeiten, die den aufgeworfenen Problemstellungen geeignete Lösungsansätze gegenüberstellen. Gleichzeitig soll eine nachhaltige, rechtliche Absicherung des DO-Pensionsrechtes erreicht werden. Dies alles unter Beachtung der bestehenden Systematik des DO-Pensionsrechtes und dem verfassungsrechtlich garantierten Vertrauens- und Erwartungsschutz. Diese Gespräche stehen kurz vor dem Ab¬schluss und ein außerordentlicher Bundesausschuss wird im November intensiv mit den Lösungsvorschlägen auseinandersetzen.
• Der Rechungshofbericht lässt völlig außer Betracht, dass die von ihm kritisierten Regelungen nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, die vor dem 01.01.1996 eingetreten sind. Das angeführte Dauerrecht gilt nur für einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für alle Eintritte nach diesem Zeitpunkt gilt ein Pensionskassensystem gemäß BPG und PKG. Dieses System ist das Gleiche, dem auch zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Privat¬wirtschaft unterliegen. Die daraus resultierenden Einsparungspotentiale auf die kommenden Jahrzehnte für die Sozialversicherungsträger hat der RH in seinem Bericht weder angeführt noch anerkannt. Es dürfte weit höher liegen als die vom RH angeführte Milliarde. Wir haben also bereits bedeutende Beiträge zur lang¬fristigen Einsparung geleistet. Derzeit sind bereits rund 15.000 SV-Bedienstete, also mehr als 50 %, im neuen Pensionskassensystem.
Nähere Informationen zu weiteren Punkten des Rechnungshofberichtes erteilt der Betriebsrat gerne auf Anfrage. Über die weitere Entwicklung des DO Pensionsrechtes werden wir rechtzeitig informieren.