Neues aus dem Zentralbetriebsrat der AUVA

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Artikel, ZBR veröffentlicht.

Ab sofort wird quartalsmäßig ein Artikel des ZBR’s in unserem Blog veröffentlicht.

Sehr geehrte Kollegin,          
Sehr geehrter Kollege,

der Zentralbetriebsrat hat in seinem umfangreichen Arbeitsprogramm für 2011 u. a. auch beschlossen, die Informationen für seine KollegInnen zu verbessern. Kein leichtes Unterfangen, schließlich wollen wir unsere Informationen zielgruppenorientiert gestalten. Die Aufgabenbereiche und somit die Themenstellungen für die RZ oder Dienststellen sind teilweise völlig anders, als jene Themen / Probleme, mit denen Sie als MitarbeiterIn eines unserer UKH konfrontiert sind. Da in den meisten der UKH Betriebsrats Blogs eingerichtet wurden, möchten wir als Zentralbetriebsrat diese Plattform nutzen, um Sie auf diesem Weg über Themen, von denen Sie direkt oder indirekt betroffen, sind zu informieren. Geplant ist, dass Sie nun quartalsmäßig auf diesem Weg eine ZBR Information angeboten bekommen. – Um Orientierung zu haben ob diese Informationen für Sie nützlich und sinnvoll sind, bzw. ob Sie Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge haben, sind wir auf Ihre Rückmeldung angewiesen. Sie können das am Besten über Ihren Betriebsrat oder direkt an das Büro des Zentralbetriebsrates (s. unten) tun. So, aber jetzt zur versprochenen 1. ZBR Information:

Ende März hat die Funktionsperiode der Selbstverwaltung geendet. Damit wurden im Rahmen der letzten Vorstandssitzung am 30. März Neuwahlen notwendig. Nachdem der 1. Obmann Stv. Stefan Meier in den wohlverdienten Ruhestand tritt, übernimmt der bisherige 2. Obmann Stv. NR-Abg. Werner Amon zusätzliche parlamentarische Aufgaben. Die beiden Obmänner  wurden am Vorabend des VOS von Obfrau KommR Renate Römer und GD DI Peter Vavken aus dem Kreis der AUVA verabschiedet. Während die neuerliche Wahl von Obfrau KommR Renate Römer bereits im Vorfeld als sicher galt, wurden im Rahmen der Vorstandssitzung mit Wolfgang Birbamer und Werner Gohm ihre beiden Stellvertreter, jeweils einstimmig, gewählt. In Folge möchte ich Ihnen die beiden neuen AUVA Spitzenfunktionäre etwas näher vorstellen:

Wolfgang Birbamer: Der nunmehrige 1. Obmann Stellvertreter ist leitender Sekretär in der Gewerkschaft Bau Holz und dort u. a. für die Bereiche Bildung und Pensionisten zuständig. Der 1964 geborene, Sozialdemokrat engagiert sich außerdem politisch als Gemeinderat in seiner NÖ Heimatgemeinde Kottingbrunn.

Werner Gohm: Der zum 2. Obmann Stellvertreter gewählte Vizepräsident der AK/Vorarlberg ist in der AUVA kein Unbekannter. Schließlich war er schon in der abgelaufenen Funktionsperiode Mitglied des VOS. Der 1959 geborene, aus Frastanz stammende Werner Gohm, ist in seiner Arbeiterkammer auch Fraktionsobmann der FCG.

Aber auch thematisch hat sich innerhalb der AUVA einiges getan:

Wirtschaftliche Situation:  
So wurden im Rahmen der konstituierenden Vorstandssitzung die neuesten Finanzprognosen für die Jahre 2012 und 2013 präsentiert. Die AUVA Finanzexperten erwarten für beide Jahre ein Defizit von rund 14 Millionen Euro. Dadurch kann jedoch abgeleitet werden, dass sich die AUVA durchaus in einer stabilen und inzwischen wieder guten finanziellen Situation befindet. Schließlich werden die Budgetprognosen äußerst vorsichtig erstellt und berücksichtigen eventuelle Budgetbelastungen, die in ihrer Gesamtheit kaum eintreffen. So ergeben unsere Berechnungen, dass der endgültige Budgetabschluss beider Jahre doch deutlich (im zweistelligen Millionenbereich) im Plus liegen wird. Unbestritten ist jedenfalls, dass die AUVA in der Familie der Sozialversicherung wohl zu den finanziell am Besten ausgestatteten Trägern gehört. Der Zentralbetriebsrat fordert deshalb, dass es keine weiteren Belastungen unserer KollegInnen geben darf.

Das ist auch der Hintergrund der zahlreichen Verhandlungen, die zurzeit mit der AUVA zu führen sind. Bevor ich darauf etwas näher eingehe, möchte ich Ihnen vorher von den aktuellsten Themen aus dem letzten VAV (Verwaltungsausschuss des Vorstandes), vom Dienstag dieser Woche berichten.

Aus dem VAV (Erschwerniszulage Therapien / Golfplatz RW / Eröffnung RH)        

Bei den Dienstrechtsverhandlungen haben wir uns mit unserer Forderung nach Zuerkennung einer Erschwerniszulage auch für ErgotherapeutInnen – vorerst nur im Bereich der RZ – durchgesetzt. Die Höhe der Zulage wurde zwischen 5 – 10% festgelegt und sollte für alle neueintretenden TherapeutInnen (auch Physiotherapie) Anwendung finden. Wir freuen uns besonders, dass es nach monatelangen und in den letzten Wochen intensiven Verhandlungen zur Umsetzung der Erschwerniszulage für unsere Ergotherapeuten, aber auch für neueintretende Physiotherapeuten, zu einer erfreulichen Einigung mit der Generaldirektion, die in diesem VAV bestätigt wurde, gekommen ist. Schließlich erhalten künftig alle Therapeuten das mögliche Höchstausmaß der Zulage in Höhe von 10%. Als nächstes Ziel gilt es, diese Gelichbehandlung zwischen den Therapien auch im Bereich der Akutkrankenhäuser in der Sozialversicherung, also auch für unsere UKH, zu erreichen.

Dass nach unseren Psychologen und Heilmasseuren für die dritte Berufsgruppe aus den Einrichtungen innerhalb von 3 Jahren eine wie ich meine wesentliche Verbesserung erreicht werden konnte, ist dem guten gewerkschaftlichen Organisationsgrad zu verdanken. Es sind die Gewerkschaftsmitglieder, die uns mit ihrer Mitgliedschaft den Rücken stärken und unseren Forderungen den notwendigen Nachdruck verleihen!

Nach jahrelangem Tauziehen wurde in einem weiteren Beschluss dieses VAV die lange Zeit umstrittene Errichtung eines Golfplatzes am Areal des Weißen Hofes beschlossen. Damit kommt die AUVA ihrer Zielsetzung, Liegenschaften künftig besser zu verwerten, nach.

Last but not least wurde die Eröffnung des RZ Häring für 14. Oktober 2011 und ein dazu notwendiges Budget seitens des VAV beschlossen. Für die Eröffnung des dann modernsten österreichischen RZ wurde ein umfassendes Eröffnungs- und Rahmenprogramm, bei dem auch viel Prominenz aus Politik, Kirche und Kultur erwartet wird, erarbeitet.

Bereits beim letzten VAV, bei dem meine Stellvertreterin BRV Martina Kronsteiner für den ZBR mit dabei war, wurde ein Nachfolgeprojekt für ASTRA präsentiert. Nachdem es beim Eigenprodukt ESRA für unsere RZ massive Probleme gegeben hat und teilweise noch gibt, setzt die AUVA nunmehr verstärkt auf etablierte EDV Projekte zur Patientendokumentation. 

Betriebsvereinbarungen  
Im Rahmen des letzten VOS wurden dem Vorstand 3 Betriebsvereinbarungen (BV) zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei ging es einerseits um die Regelung der Arbeitszeit in den UKH Meidling und Klagenfurt und andererseits um die Spielregeln im Umgang mit der Videoüberwachung (z. B. in den Warteräumen der Ambulanzen) im LBK.

Besonders die Verhandlungen zur Arbeitszeit gestalteten sich zu Letzt als schwierig. Insbesondere unser Klagenfurter Kollege BRV Günter Kanduth verlangte eine Nachbesserung der Rahmenbetriebsvereinbarung. Dabei geht es einerseits um eine adäquate Regelung für KollegInnen, die aus dienstlichen Gründen ihre Ruhezeit nicht einhalten können und andererseits um eine Verbesserung des Saldokontos. Eine ZBR Arbeitsgruppe – zusammengesetzt aus Betriebsratsvorsitzenden aus den UKH und RZ, soll schon in den nächsten Wochen diesbzgl. mit der Generaldirektion in Verhandlungen treten.

Des Weiteren arbeiten wir an einer Betriebsvereinbarung zum Thema Belohnungssysteme, wo es darum geht, eine Abgeltung für jene KollegInnen zu erreichen, die sich besonders für die AUVA engagieren. Das sind z. B. Beauftragte (Brandschutz, Umweltschutz, Hygiene etc.), aber auch KollegInnen, die in Projekten – wie z. B. Ge!Mit mitarbeiten. Nach aktuellem Stand soll bereits im Juli dazu ein Pilotprojekt starten. Wie auch bei anderen Betriebsvereinbarungen gilt in diesem Zusammenhang unser besonderer Dank meiner ZBR Kollegin BRV Karin Ehetreiber, die im Rahmen dieser BV einmal mehr die Interessen der UKH in die Verhandlungen eingebracht hat.            
Ein besonderes Anliegen ist uns der Abschluss einer Bildungs- Betriebsvereinbarung, die u. a. einen gerechten und einheitlichen Zugang zu Aus- und Weiterbildung regeln soll. Schließlich ist festzustellen, dass sich das Ausmaß der jeweiligen Fortbildungsmaßnahmen sehr nach den individuellen Vorstellungen der kollegialen Führungen orientiert und das bedeutet für unsere KollegInnen teilweise völlig unterschiedliche Möglichkeiten. Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang aber auch, dass gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, wie z. B. nach dem GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) darin so geregelt werden, dass die dafür anfallenden Kosten, als auch die notwendige Zeit von der AUVA zur Verfügung zu stellen sind.       
Eine bereits im November beschlossene Betriebsvereinbarung zum Thema „Sucht und Alkohol am Arbeitsplatz“, soll nun mit Leben erfüllt werden. So werden wir uns im Rahmen des diesjährigen Forum Prävention (von 9. – 12. Mai in der Wiener Hofburg) mit Präventionsexperten und Arbeitgebervertretern zusammen setzen, um gemeinsam eine Zeitschiene und ein Umsetzungskonzept zu dieser BV zu erarbeiten. Ziel dabei ist es, KollegInnen die von Suchterkrankungen betroffen sind, bei der Bewältigung ihrer Sucht zu unterstützen, aber vor allem auch präventiv tätig zu werden.

Übrigens: Alle Betriebsvereinbarungen können im Intranet der AUVA nachgelesen werden. Schließlich ist es wichtig seine Rechte zu kennen!

Personalwürfel        
Im Bereich der UKH sind wir zurzeit mit 2 dieser Würfel – die einen einheitlichen Personaleinsatz sicher stellen sollen – konfrontiert.  
1. Verwaltung: Dieser Würfel ist inzwischen abgeschlossen. Für uns ist es wichtig, die darin enthaltenen Verbesserungen in absehbarer Zeit umzusetzen.  
2. Haustechnik: Mit der Erarbeitung dieses Würfels wurde einmal mehr die Firma Consulting beauftragt. Auf Grund der völlig unterschiedlich technischen Ausstattung unserer UKH, erscheint mir ein Würfel für diesen Bereich als nicht sinnvoll.
Unser Ziel bei all den Würfeln ist es einerseits, die vorhandene Qualität durch eine adäquate Personalausstattung sicher zu stellen und andererseits eine Nivellierung nach unten zu vermeiden.

Ein weiteres wesentliches Aufgabengebiet stellt für uns die Evaluierung des bestehenden Personalwürfels für medizinisches und Pflegepersonal in den UKH dar. Wie auch unser Grazer Kollege BRV Dietmar Magele wiederholt einforderte, sind die derzeit geltenden Abschläge, die nach der Personalberechnung durchgeführt werden, aufzuheben. Des weiteren verlangen wir, dass die Methodik, wie es zu den jeweiligen Ergebnissen kommt, seitens der AUVA transparent und nachvollziehbar dargestellt wird.

Projekt 90/10
Die Forderung nach mehr Personal für unsere UKH ist nicht neu. Jahrelangen Forderungen des ZBR – die insbesondere von unserem Wiener Betriebsratskollegen BRV Gerald Hautz (UM) dessen Haus besonders massiv betroffen war und noch ist erhoben wurde, begegnete die AUVA mit einer Reduktion der Auslastung auf maximal 90% und jene der Planoperationen um 10%. Auf Grund der schlechten finanziellen Situation in den letzten Jahren wollte und konnte die AUVA auf unsere Personalforderungen nicht eingehen. Jetzt wird aber an ein Aufschnüren dieser Regelung gedacht. So denkt die AUVA laut darüber nach, künftig nicht nur den Primarii, sondern auch den Oberärzten das Recht zur Behandlung von Privatpatienten einzuräumen, um eine bessere Finanzsituation zu erreichen. Für uns ist das nur dann akzeptabel, wenn die Mehrbelastung, dem dann vor allem das Pflegepersonal ausgesetzt ist, personell entsprechend berücksichtigt wird. Wie die UKH Betriebsratsvorsitzenden in einem der letzten Gespräche GD DI Vavken mitteilte, muss das aber auch mit einer grundsätzlichen Evaluierung des bestehenden Personalwürfels verbunden sein.

 

ZBR Themenstenogramm

 

Standortanalyse:     
Das 2011vermutlich umfangreichste und wichtigste AUVA Projekt, bei dem wir insbesondere im Bereich der UKH extrem gefordert sind. Ziel ist es u. a. mehr Kostenwahrheit für die Behandlung in unseren UKH zu erreichen. Aussagen – die leider selbst von hochrangigen AUVA Beschäftigten wiederholt getätigt wurden, wonach die Standorte von AUVA Einrichtungen zu hinterfragen sind, sind in der derzeit sensiblen Phase kontraproduktiv und auf das Schärfste zurückzuweisen! Der Zentralbetriebsrat hat daraufhin auch mit der Ankündigung reagiert, dass, falls ein Standort in Frage gestellt wird, die Belegschaftsvertretung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen reagieren wird. Erste Ergebnisse zur Standortanalyse sind zum Jahresende zu erwarten.

Bildungsbudget      
Grundsätzlich wurde das Bildungsbudget der AUVA auf rund 1,3 Mio Euro erweitert. Rechnet man diesen Betrag auf den einzelnen Mitarbeiter herunter, so ergibt sich daraus ein pro Kopf Jahresbudget von rund 200 Euro. Wie wir meinen, kann damit der Bildungsbedarf in der AUVA nicht adäquat erfüllt werden. Im Gespräch mit dem Generaldirektor habe ich weitere Verhandlungen und Nachbesserungen dazu eingefordert. Verhandeln wollen wir aber auch über die aus unserer Sicht nicht immer gerechte Verteilung des Budgets auf die einzelnen Berufsgruppen.  

Bildungskonto         
Für jeden Mitarbeiter soll im Laufe des Jahres ein sogenanntes Bildungskonto, indem die Aus- aber auch Fortbildungen enthalten sind, erstellt werden. Dadurch soll eine Transparenz der vorhandenen Qualifikationen erreicht werden. Die dafür notwendigen Spielregeln wollen wir im Rahmen einer Bildung- BV (s. oben) festschreiben. Fortbildungen die über den Sozialfonds oder privat durchgeführt werden, können auf Antrag des Mitarbeiters unter Vorlage eines Nachweises in das Konto eingetragen werden.

AUVA Service Desk Tool / EDV    
Dabei geht es um die Fehlerbehebung am PC. Treten Fehler auf, so sind diese künftig (geplant ab Herbst) per Troubleticket, aus einem dafür eingerichteten Tool, an unsere Fachleute in der EDV weiter zu leiten. Dadurch wird aber auch transparent, wie lange die Fehlerbehebung dauert und wer wie viele dieser Fehlermeldungen bearbeitet hat. Ein EDV Projekt mehr, dass also auch zur Leistungskontrolle eingesetzt werden könnte. Um das zu verhindern, werden wir nicht nur die bestehende EDV Betriebsvereinbarung überarbeiten, sondern wir fordern auch die Einrichtung einer Datenschutzkommission.

Verhandlungen zum Dienstrecht / Neu  
In 3 Arbeitsgruppen sollen unsere Dienstordnungen einerseits überarbeitet und andererseits zum Teil gänzlich erneuert werden. Gemeinsames Ziel dabei ist es u. a., das Senioritätsprinzip abzuflachen. Soll heißen, dass künftig höhere Einstiegsgehälter, die aber weniger stark ansteigen, ausbezahlt werden sollen. Aber auch umfassende dienstrechtliche Änderungen sind geplant. Prämisse bei den Verhandlungen ist es für uns, dass es für niemand zu Verschlechterungen kommen darf. Die Verhandlungen die zwischen Gewerkschaft und Hauptverband geführt werden und die vorerst für 2 Jahre angesetzt sind, sollen schlussendlich ein modernes Dienstrecht bringen. – Für den ZBR der AUVA ist für den Bereich der UKH ZBRV Stv. Martina Kronsteiner mit dabei. Ich möchte die Gelegenheit auch dazu nutzen, um alle KollegInnen die noch nicht Mitglied bei der Gewerkschaft sind, zu ersuchen, uns durch ihre Mitgliedschaft bei den Verhandlungen zu unterstützen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen mit dem vorliegenden Bericht aus dem ZBR einen Einblick in unsere Arbeit ermöglicht. Für ev. Rückfragen oder Anmerkungen bzw. die oben angeführten Rückmeldungen, steht Ihnen entweder Ihr Betriebsrat oder auch ich per Mail (zentralbetriebsrat@auva.at) sehr gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Wolfgang Gratzer      
für den Zentralbetriebsrat      
E-Mail: zentralbetriebsrat@auva.at

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