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Kassenfusion – sehr verwirrend das alles

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8. Medical Tribune, 14.03.2018 (S. 4)

Es ist ruhig um die Kassenfusion geworden. Zur Erinnerung: Die Regierung sieht nur mehr “maximal fünf Sozialversicherungen (SV)” vor.

Nun, das SV-System besteht aus Kranken-, Unfall-, Pensions-und Arbeitslosen-Versicherungen. Einige Träger bieten alle (etwa VAEB), andere nur Teile (etwa BVA), viele nur eine (GKKs, PVA, AUVA, VA des österr. Notariats) Versicherung an.

Nimmt man das Regierungsprogramm wörtlich und zieht von “maximal fünf SV” Arbeitslosenversicherung und PVA ab, bleiben maximal drei für Kranken-und Unfallversicherung übrig.

Politische Rechnung

Die (teils schwarzen, überwiegend roten) GKKs werden zusammengelegt – zu einer (farblosen?) ÖKK für Unselbstständige; bleiben maximal zwei. Selbstständige (Bauern und Unternehmer) erhalten eine eigene (schwarze) Krankenkasse; bleibt maximal eine, und in der geht die (schwarze) BVA, die (überwiegend roten) KFAs und die (rote) VAEB auf -und wo bleibt die (schwarze) AUVA? Sie hört auf zu existieren, Unfall-wird Teil der Krankenversicherung.

Na ja -diese Variante hab’ ich jetzt noch nie gehört; aber vielleicht sind ja “maximal fünf SV” erst, wenn die Arbeitslosenversicherung abgezogen wurde, eigentlich, wenn man richtig und nicht politisch rechnet, daher sechs SV. Dann könnte die AU VA, wie behauptet, bestehen bleiben. Zwar dürfte sie nur weiter bestehen, wenn sie 500 Millionen Euro einspart, was sie nicht kann – aber auch da wird sich eine politische Rechnung finden.

Übrig bleibt nicht viel

Bleibt die Idee, KFAs, VAEB und BVA zu verheiraten. Nun, dagegen spricht viel -vor allem Verfassungsrechtliches.

Aber: Vielleicht verstehen sich die “maximal fünf SV” erst nach Abzug der Arbeitslosenversicherung und PVA? Dann könnte auch die VAEB bleiben. Und weil KFAs eigentlich gar keine SV sind, dürften die nicht mitgerechnet werden. Und wenn wir noch die ÖKK in neun vollautonome Zweige aufteilen, haben wir sie: die Kassenfusion, bei der “maximal fünf” Sozialversicherungen übrig geblieben sind, ohne etwas zu ändern -außer halt, dass im Hauptverband die heutige Trägerkonferenz einen neunen Namen erhält: ÖKK.

 

 

Neueintritt Personelles 03 2018

Die Betriebsräte begrüßen die/den neue/n  Kolleginnen/en und wünschen ihr/ihm einen guten Start, viel Freude und Erfolg in ihren/seinem Arbeitsbereich

01.03.2018: DGKP MOSTÖGL Alexandra – Station A

01.03.2018: Schellander Eva – Bedienerin-Station A

 Wechsel in die EU

Ab 01.03.2018: DGKP Felsberger Verena

Ab 01.03.2018: DGKP Hirm Manuela

ab 01.02.2018: DGKP Grabner Gudrun – DGKP-Erstuntersuchung

ab 01.02.2018: DGKP Hoja Astrid – Entlassungsmanagement

ab 01.02.2018: DGKP Ballik Andrea – Stv.-Stationsleitung Station A

Versetzung in den Ruhestand

01.03.2018: Fr. Waitschacher Annemarie, Bedienerin Station B

 

Droht eine AUVA-Zerschlagung?

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Sollte es der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt nicht gelingen, ihre Beiträge massiv zu senken, will die Regierung deren Leistungen “überführen”.

  1. Clinicum, 15.02.2018 (S. 8)

Droht eine AUVA-Zerschlagung?

Sollte es der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt nicht gelingen, ihre Beiträge massiv zu senken, will die Regierung deren Leistungen “überführen”.

Schlechte Nachrichten für die AUVA: Wenn es der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt nicht gelingt, den Unfallversicherungsbeitrag auf 0,8 Prozent zu senken, dann droht ihr die Zerschlagung. Im Regierungsprogramm werden Reformen gefordert, die eine Lohnnebenkostensenkung im Ausmaß von 500 Millionen Euro bringen sollen. “Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, so sind gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um die Leistungen der AUVA in die Krankenbzw. Pensionsversicherung überzuführen”, heißt es im Regierungsprogramm der ÖVP/FPÖ-Koalition.

Spitzenniveau

Als dieses Vorhaben noch vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen durchsickerte, zeigte sich der Beirat der AUVA in einem offenen Brief entsetzt: Eine Zerschlagung der AUVA werde zu einer massiven Verschlechterung der Akutversorgung und Rehabilitation von Unfallopfern in Österreich führen. Weiters würde es zu einer Verschlechterung der Präventionsleistungen für Betriebe und Arbeitnehmer führen sowie zu steigenden Unfallzahlen mit entsprechenden monetären und humanitären Kosten.

Die AUVA betreibe mit großem Erfolg die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zusätzlich biete sie kostenlos die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung für Klein-und Mittelbetriebe an, heißt es in dem Brief: “Die AUVA betreibt in sieben Unfallkrankenhäusern Unfallheilbehandlung auf internationalem Spitzenniveau. Die Überlebensrate von Schwer-und Schwerstverletzten liegt in AUVA-Häusern im höchsten Segment aller auch international vergleichbaren Einrichtungen.” Überdies sichere die AUVA den Betriebsfrieden, weil aufgrund des sogenannten Haftungsprivilegs Leistungen aus der Unfallversicherung unabhängig von der Verschuldensfrage ausbezahlt werden. Das schließe arbeits-und sozialrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern nach Unfällen aus.

Erfolgreiche Prävention

“Ich verstehe nicht, warum eine so erfolgreiche Institution wie die AUVA infrage gestellt wird”, wundert sich Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Die Auflösung der AUVA und damit einhergehend eine mögliche Reduktion der Mittel für die AUVA-Anstalten stelle eine Gefahr für das hohe Niveau dieser Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen dar. Szekeres hebt auch die Aktivitäten der AUVA in Sachen Vermeidung von Arbeitsunfällen hervor: “Was Prävention anbelangt, hinkt Österreich international hinterher – ausgenommen bei der Unfallvermeidung.” Dies sei das Verdienst der AUVA, erklärte der Ärztekammerpräsident im Rahmen einer Enquete, die eigentlich die Etablierung von Traumnetzwerken in Österreich zum Gegenstand hatte, aktuell bedingt aber ganz im Schatten der drohenden Auflösung der AUVA stand. Weiterlesen

Der Startschuss für die Fusion der Krankenkassen ist gefallen – AUVA Zukunft

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OÖ-Nachrichten vom 14.02.2018

Hauptverband managt Zusammenlegung, Aufgaben sollen auch nach Linz wandern.

Hauptverbands-Chef Alexander Biach: „Die Regierung hat uns das Okay gegeben, dass wir die Reform selbst ausarbeiten.“ Bild: APA

In den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ war die Fusion der Sozialversicherungsträger einer der heikelsten Punkte. Vor allem die Länder machten gegen ein Ende der Gebietskrankenkassen mobil. Die Zusammenlegung ist unumgänglich, doch die konkrete Umsetzung wird nun vom Hauptverband orchestriert. “Die Regierung hat uns das Okay gegeben, dass wir die Reform selbst ausarbeiten”, sagte Hauptverbands-Chef Alexander Biach im Gespräch mit den OÖN.

Diesen Montag wurden die Voraussetzungen geschaffen. Die Trägerkonferenz des Hauptverbands trat zusammen, um den Jahresplan für 2018 zu beschließen. Das Gremium, das sich aus Vertretern von Arbeitgebern und -nehmern zusammensetzt, segnete die von der Regierung skizzierten Fusionspläne ab. Selbst die SP-Vertreter stimmten zu. Festgehalten wurde, dass die Selbstverwaltung der Sozialversicherung nicht angetastet werden soll.

Die Gebietskrankenkassen sollen unter dem Dach der neu zu errichtenden ÖKK zusammengefasst werden. Schon seit längerem werden Prozesse gebündelt. Die niederösterreichische GKK wickelt etwa das Kinderbetreuungsgeld ab, in Oberösterreich wird Software für alle Kassen entwickelt. Dies soll weiter ausgebaut werden. Für Lohnverrechnung, Rechtsangelegenheiten, Beschaffung oder Statistik ist jede Kasse größtenteils selbst zuständig. Die Zusammenarbeit soll weiter verstärkt werden. “Da kommen sicher Aufgaben nach Oberösterreich”, sagte Biach.

Die Zentrale der ÖKK dürfte hingegen in Wien bleiben, allein schon aufgrund der Nähe zu den Ministerien und der Ärztekammer. Der Prozess soll ab nächstem Jahr eingeleitet werden und in den nächsten acht bis zehn Jahren greifen. Es wird mit Einsparungen in Höhe von 120 Millionen Euro gerechnet.

AUVA soll bleiben

Ein klares Bekenntnis gibt es von Biach zur Unfallversicherungsanstalt. “Die AUVA wird bestehen bleiben”, ist er überzeugt. Laut Regierungsprogramm sollen die Beiträge zur Unfallversicherung von 1,3 auf 0,8 Prozent abgeschmolzen werden. Eine Überlegung ist deshalb, die Entgeltfortzahlung für kranke Mitarbeiter nicht länger aus den Töpfen der AUVA zu zahlen. Die Unfallkrankenhäuser sollen erhalten bleiben, die Länder haben wenig Interesse gezeigt, diese zu übernehmen.

Offen ist, ob die Krankenfürsorgeanstalten fusioniert werden. Besonders in Oberösterreich gibt es deren viele, ob für Gemeinde-, Magistrats- oder Landesbedienstete. Eine Eingliederung in die Beamtenversicherung wäre logisch, explizit festgeschrieben wurde dies im Regierungspakt aber nicht.

Statt 22 künftig fünf Sozialversicherungsträger

Im Regierungsübereinkommen von Volkspartei und FPÖ wurde festgelegt, dass es zu einer Reduktion der Sozialversicherungsträger kommen soll.

Statt bisher 22 soll es künftig maximal fünf Sozialversicherungen geben: Vorgesehen sind eine Krankenkasse für Selbstständige und Bauern, eine für Unselbstständige, eine für Beamte, die Pensionsversicherungsanstalt und gegebenenfalls die Unfallversicherungsanstalt.
Die neun Gebietskrankenkassen werden zur ÖKK zusammengelegt. Nach beträchtlichen Widerständen der VP-Landeshauptleute wurde festgeschrieben, dass die Budgetautonomie sowie die Rücklagen im Bundesland verbleiben sollen.

Die AUVA muss Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro erbringen. Sollten bis Ende 2018 keine Erfolge sichtbar sein, droht die Eingliederung in die Pensions- oder Krankenversicherung.