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Gruppenversammlung des Angestelltenbetriebsrats & Auswirkung des Regierungsprogramms auf die AUVA

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Am Mittwochnachmittag 31.1.2018 wurde von der Belegschaftsvertretung die Gruppenversammlung der Angestellten im UKH Klagenfurt anlässlich der bevorstehendn Betriebsratswahl am 27./28. Jänner 2018 abgehalten.

Sensationelle 60 Mitarbeiter nahmen trotz laufenden Betriebes an der Versammlung teil. Alle Tagesordnungspunkte wurden ordnungsgemäß abgehandelt und die Zeichnungsberechtigten für die Betriebsratskasse entlastet.

Für den Wahlvorstand wurde wieder Fr. Lankmayer Ulrike, Fr. Karner Gabriele und Hr. Granegger Günther von der GPA gewählt. Rechnungsprüfer bleiben weiterhin Lankmayer/Mulle/Andritsch/Messner.Auf die zahlreichen Abstimmungen folgte der Bericht des BR Vorsitzenden der abgelaufenen Betriebsratsperiode.

Im Anschluss hieß BRV Kanduth unsere ZBR Vorsitzende Stv. Kronsteiner Martina, BRV UKH Linz, herzlich Willkommen.

Sie hielt einen Vortrag zum Thema „Vorhaben der Regierung mit der Sozialversicherung“ und brachte ihre Sicht der Dinge und die des ZBR’s dem zahlreichen Publikum näher. Hierbei hatten auch Mitarbeiter aus dem Arbeiterbereich und der Außenstelle die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Über das rege Interesse der über 80 Teilnehmer,  das wir mit dieser Themenwahl erzielen konnten, freuen wir uns ganz Besonders.

Unterlagen der Veranstaltung findest du Hier

Neueintritt / Personelles 02/2018

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Die Betriebsräte begrüßen die/den neue/n  Kolleginnen/en und wünschen ihr/ihm einen guten Start, viel Freude und Erfolg in ihren/seinem Arbeitsbereich

Eintritt ab 01.02.2018   

DGKP Hirm Manuela – Station A ab 01.02.2018

Veränderungen:

DGKP Grabner Gudrun – DGKP-Erstuntersuchung

DGKP Hoja Astrid – Entlassungsmanagement

DGKP Ballik Andrea – Stv.-Stationsleitung Station A 

Austritt per 31.1.2018

Dr. Klauser Jasmin und Dr. Klauser Edgar (Kündigung). Anästhesie

Versetzung in den Ruhestand ab 01.03.2018

Fr. Waitschacher Annemarie, Bedienerin Station B

Eintritt ab 01.04.2018

BESSER Justine – Gipsassistentin

 

Obmann Ofner im Gespräch mit IV Präsident Kapsch

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SV-Träger – AUVA kann aus eigener Kraft nur 100 Mio. Euro einsparen

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) muss laut Regierungsprogramm bis Ende des Jahres ein Konzept zur Einsparung von 500 Millionen vorlegen, sonst droht ihr die Auflösung. Aus eigener Kraft schafft sie allerdings nur 100 Mio., sagte Obmann Anton Ofner am Donnerstag in einem Pressegespräch mit dem Präsidenten der Industriellenvereinigung, Georg Kapsch.

Nachdem der Unfallversicherungsbeitrag für die Unternehmer schon 2014 von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt wurde, will Ofner mit 1. Jänner 2019 noch um einen weiteren Zehntel-Prozentpunkt auf 1,2 hinuntergehen, was ohne Freisetzungen von Mitarbeitern und ohne Bettenabbau möglich sei. Dies entspreche etwa 100 Mio. Euro, sagte er.

Die Hälfte des Betrags schaffe man aufgrund der guten Konjunkturlage einnahmenseitig. Der Rest soll durch Konsolidierungsschritte hereingebracht werden, etwa durch die teilweise Verlegung isolierter Reha-Zentren – für Ofner ein “Relikt aus der Vergangenheit” – direkt zu den Unfallkrankenhäusern.

Enthalten sein soll dies in einem Konzept, das Mitte des Jahres fertig und mit Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) akkordiert sein soll. Im Juni könnte der Beschluss im AUVA-Vorstand fallen, die Beitragssenkung soll dann mit Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

Allerdings verlangt die Regierung eine Beitragssenkung auf 0,8 und nicht nur auf 1,2 Prozent. “Das kann man nicht aus dem Betrieb heraus einsparen”, betonte Ofner einmal mehr: “Um in diese Größenordnung zu kommen, müssen systemfremde Leistungen entfernt werden.”

An den Kragen gehen soll es aus seiner und Kapsch’ Sicht etwa dem im Paragraf 319a ASVG geregelten sogenannten Pauschbetrag, den die AUVA an Fondsspitäler für dort behandelte Unfallpatienten an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger abführen muss. Dieser wurde zuletzt von 205 auf 209 Mio. Euro jährlich erhöht. Die AUVA will stattdessen auf eine transparente Einzelfallabrechnung umstellen. Dann wären nämlich nur rund 50 Mio. Euro zu zahlen, man würde sich also eine Überzahlung von 150 bis 160 Mio. Euro sparen.

Weitere 40 bis 50 Mio. Euro wären zu holen, wenn die AUVA nicht mehr für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall aufkommen müsste, und 160 Mio. würde es bringen, wenn die Versicherung mehr für die Behandlung von Freizeitunfällen in ihren Krankenhäusern bekäme. Statt 850 bis 1.000 Euro pro Tag bekomme die AUVA hier nämlich nur 240 bis 250 Euro ersetzt. “Wenn wir das zusammenrechnen, dann kommen wir schon in die Größenordnung der geforderten Senkung der Arbeitgeberbeiträge”, sagte der AUVA-Obmann.

Kapsch betonte, die AUVA könne Vorbild für Reformmöglichkeiten im gesamten Sozialversicherungsbereich sein. Er sprach sich auch dafür aus, dass es zu einer Entflechtung zwischen den politischen Zielsetzungen und der operativen Führung der Träger kommen müsse. Die geplante Reduktion auf nur noch fünf Sozialversicherungsträger begrüßte er. Dies solle schnell umgesetzt werden, und zwar ohne Rücksichtnahme auf die “Befindlichkeit” einzelner Landeshauptleute.

Dass die AUVA mit der Auflösungsdrohung unter Druck gesetzt wird, wertete er als ungerecht, aber nur, weil es in anderen Bereich des Systems nicht geschehen sei. “Wenn Sie keine Konsequenz an die Wand malen, geschieht in den meisten Fällen nichts”, sagte der IV-Präsident.

(Schluss) ham/mk

Minister Hartinger will noch heuer Kassen zusammenlegen

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,  

In diesem Blog Beitrag findest du eine aktuelle Pressemeldung.  

Vor allem lesenswert ist der vorletzte Absatz: “Dass von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bis Ende 2018 ein Reformkonzept mit Einsparungen von 500 Mio. Euro verlangt wird, sonst droht deren Auflösung, verteidigt die Ministerin. Das Know-how der Unfallspitäler und der Rehab-Zentren werde “auf keinen Fall” verloren gehen, versucht sie entsprechende Befürchtungen der AUVA zu zerstreuen. Die Unfallspitäler und die Rehab-Zentren würden auch im Falle einer Auflösung der AUVA nicht wegfallen, sondern in die Landesversorgung eingebracht werden.”

Pressemeldung in den NEON

Pressemeldung in den Vorarlberger Nachrichten

Trotzdem wünschen wir dir ein erfolgreiches 2018.

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Neueintritt / Personelles 01/2018

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Die Betriebsräte begrüßen die/den neue/n  Kolleginnen/en und wünschen ihr/ihm einen guten Start, viel Freude und Erfolg in ihren/seinem Arbeitsbereich

Ab 01.01.2018:                 

Frau Hudelist Melanie,  EU

Hofer Jürgen – Patiententransport

 Wiedereintritt ab 1.1.2018

PIGNITTER Eva, Biomed. Analytikerin (Labor)

Eintritt 02.01.2018:         

Zander Stefan – Zivildienst Patiententransport

Dr. Helene LERCHER – Ärztin für Allgemeinmedizin in Ausbildung

zur Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin

 Austritt per 31.1.2018

Frau Inge HANNESSCHLÄGER – Physiotherapeutin 

Austritt per 28.2.2018

OA Dr. Ute Glawischnig – Anästhesistin

Versetzung 15.01.2018

DGKP DENGG Alexandra, Mag. ab 15.01.2018 in den Pool-Ibst/Anästhesie

– Arbeitsbereich ausschließlich Anästhesie

Wiedereintritt nach Karenz und Sonderurlaub

Frau Martina VALLANT – Physiotherapeutin

(erster Arbeitstag 6.3.2018 – vorher Resturlaubsverbrauch)

GPA Wolfgang Katzian

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„Effizientes System in der Sozialversicherung wird auf’s Spiel gesetzt“

Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft GPA-djp:
„Das Regierungsprogramm erfüllt primär Wünsche der Industrie – Ausgewogenheit und Symmetrie nicht vorhanden“

Effizientes System in der Sozialversicherung wird aufs Spiel gesetzt
Aus dem nun vorgelegten Regierungsprogramm ist klar ersichtlich, dass die neue Bundesregierung keinen Wert darauf legt, eine Ausgewogenheit der Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen herzustellen. Es wird versucht, die Interessen der größten Bevölkerungsgruppe, nämlich jene der ArbeitnehmerInnen, zu Lasten der Interessen von Wirtschaft und Industrie zu schwächen“, erklärt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Wolfgang Katzian.
Eklatante Schwächung der betrieblichen Demokratie
„Deutlich wird diese Politik aber oft erst, wenn man sich Details der Vorhaben genauer ansieht. So stellt das Vorhaben, Betriebsratskörperschaften zusammen zu legen und Jugendvertrauensräte abzuschaffen eine eklatante Schwächung der betrieblichen Demokratie dar. In der Sozialversicherung wird eine nachhaltige Zurückdrängung der Selbstverwaltung angestrebt.

Durch eine geplante Überführung der Beitragsprüfung zur Finanz wird eine derzeit höchst erfolgreiche und effiziente Prüfpraxis aufs Spiel gesetzt. Profitieren davon werden Unternehmen, Leidtragende werden ArbeitnehmerInnen sein, weil etwa die Feststellung von korrekter Einstufung oder Scheinselbständigkeit, wie es die Gebietskrankenkassen derzeit praktizieren, konkrete Auswirkungen etwa auf die Höhe von Krankengeldleistungen und späterer Pension hat“, so der GPA-djp –Vorsitzende.

Empfindliche Einkommensverluste drohen
„Abgesehen davon, dass geplante Steuerentlastungen nicht bei allen Beschäftigten ankommen werden, drohen durch die Einführung eines 12-Stundentages empfindliche Einkommensverluste durch den Wegfall von Überstundenzuschlägen. Der Abbau von ArbeitnehmerInnenschutzrechten entspricht ebenfalls ausschließlich den Unternehmerinteressen“, so Katzian.

Gewerkschaftliche Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen
„Wir werden die Maßnahmen, bei denen jetzt oft noch die Konkretheit fehlt, sehr genau auf die Auswirkungen prüfen, unsere Mitglieder und BetriebsrätInnen umfassend informieren und, wenn die Regierung weiterhin keinen Wert auf die entsprechende Einbeziehung betroffener Gruppen in die Gesetzeswerdung legt, gewerkschaftliche Maßnahmen einsetzen, wenn es darum geht, grundlegende Interessen der ArbeitnehmerInnen zu schützen und durchzusetzen„, erklärt der GPA-djp Vorsitzende abschließend.
(Information der GPA-djp, 18.12.2017)