Hat man Anspruch auf Hitzeferien?

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeitsrecht, Artikel, BR-Info veröffentlicht.

baden_Leider nein, es gibt für “Hitzeferien” keine gesetzliche Grundlage. Auch bei Außentemperaturen von 35 Grad oder mehr müssen ArbeitnehmerInnen an ihrem Arbeitsplatz ausharren.

Unbestritten ist jedoch, dass an heißen Tagen Konzentration und Leistungsfähigkeit bei körperlicher wie bei geistiger Tätigkeit rapide abnehmen. Die Arbeitsqualität sinkt, während Fehleranfälligkeit und Unfallrisiko steigen. Aus diesen Gründen treffen den/die ArbeitgeberIn während einer Hitzeperiodezumindest ein paar Verpflichtungen. Die GPA informiert. Hier findest du den gesamten Artikel dazu.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert