Mit 1. Juli startet das elektronische Dienstplansystem GraphDi und die positive Zeitwirtschaft für den Verwaltungsbereich in Klagenfurt. Ab Sonntagvormittag beginnt also dieses neue Zeitalter im UKH Klagenfurt. Ihr findet die Endversion im UK Net unter Betriebsrat – Betriebsvereinbarungen_UKH_Klagenfurt
Was sind nun die Eckpunkte dieser Veränderungen. Hier haben ich euch die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
Umstellung aller Pflegeberufe von einer 6 Tage (Werktage) auf eine 5 Tage Woche (Arbeitstage). Somit beträgt die tägliche Normalarbeitszeit 8 Stunden. (Ärzte sind davon ausgenommen)
Durchrechnungszeitraum ist ein Kalendermonat. Das System rechnet die Anzahl der Arbeitstage für den folgenden Kalendermonat aus. Zum Bsp.: Soll 22 Arbeitstage – a. 8 St. = 176 St. Im elektronischen Dienstplan wird daher ein Plus-Minus Konto eingerichtet werden. (ist für jede Berufsgruppe festgelegt). Grund = das elektronische Gehalts Abrechnung Programm – SAP- es werden einzelne Kalendermonate abgerechnet – Gehalts-Verrechnungsperiode. Die Absenzen Verrechnung fällt nun weg. Die Monate sind immer Anders
Feiertagsregelung NEU – Liegt ein Feiertag zwischen Montag und Freitag, so reduziert dieser die Arbeitsstundenanzahl im Kalendermonat um 8 Stunden. Wir jemand am Feiertag zum Dienst eingeteilt, wird für jede Stunde, wie bisher, auch ein Feiertagszuschlag ausbezahlt. Für den betroffenen MA wird jedoch ebenfalls das Monats-Stundenausmaß reduziert! Davon profitieren nun alle Mitarbeiter! Samstag ist in Zukunft kein Feiertag mehr.
Anwesenheitserfassung. Die sogenannte Stechuhr wird ab Sonntag ebenfalls in Betrieb genommen. Alle Mitarbeiter beim Betreten und Verlassen des Hauses ihre Miterbeiteridentifikationskarte mitnehmen und über den Ziffernblock “wischen” um ihre “Kommen und Gehen” Zeiten zu dokumentieren. Alle Mitarbeiter, die sich im GraphDi befinden, brauchen keine zusätzlichen Eingaben vornehmen. Die Funktionstasten sind ausschließlich für Mitarbeiter in flexibler Arbeitszeit vorgesehen. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter in positiver Zeitwirtschaft, müssen jedoch die Mittagspause ausstechen. Nähere Informationen dazu findet ihr im Aushang neben den betreffenden Geräten bei den Eingängen. Alle Mitarbeiter sind für die Durchführung eigenverantwortlich.
Rüstzeit (Arbeitszeit – effektive Dienstverrichtung). Ruhepause ist Freizeit, unser Kollektivvertrag erkennt aber die Hälfte der gesetzlichen 30 min Ruhepause als Arbeitszeit an, somit ist der Mitarbeiteranteil 15 Minuten – wird in der Folge als Rüstzeit bezeichnet.
Der Arbeitgeber fordert mit dieser Zeit den Mitarbeiterbeitrag zeitlichen Beitrag zur Pausenregelung ein.
ZBR und Generaldirektion einigten sich darauf, dass pro Dienst (Tagesarbeitszeit) eine Viertelstunde an Rüstzeit (= Summe der Umkleidezeiten vor und nach dem Dienst bzw. der Tagesarbeitszeit) als Arbeitszeit anerkannt wird. Die derzeit bestehenden Dienste müssen jeweils um eine Viertelstunde verlängert werden. Zweckmäßigerweise ist diese Viertelstunde dem (bisherigen) Dienstbeginn voranzustellen. Das ganze wurde in Zusammenhang wurde mit er Ruhepause geregelt. Anlass zu dieser Regelung waren wiederholte Beanstandungen seitens der Arbeitsinspektorate in den einzelnen Bundesländern. Es wurden immer wieder die Einhaltung der Ruhezeiten kontrolliert und beanstandet. RUHEPAUSEN sind aber gesetzlich einzuhalten.
Beträgt die Gesamtdauer der Arbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von 30 Minuten zu unterbrechen. Der Dienstbetrieb ist durch die Bereichsleitung so zu organisieren, dass es jedem Mitarbeiter auch tatsächlich ermöglicht wird, die gesetzlich vorgesehene ungestörte Ruhepause zu halten.
Ruhepausen nRp, Bereichsleitung verantwortlich
In der Betriebsvereinbarung ist die Verteilung der Normalarbeitszeit, im Rahmen des vordefinierten Durchrechnungszeitraumes von einem Kalendermonat, zu konkretisieren. Am 15. des Vormonates ist sie verbindlich im Dienstplan festgelegt und wird von der Kollegialen Führung freigegeben. Der Arbeitgeber darf diese im laufenden Monat einseitig nicht ändern. Dieser Arbeitsvertrag gilt für den gesamten Kalendermonat.
Konkrete Festlegung der Arbeitszeiten ist der Dienstplanraster. Hier sind die möglichen Dienstplanarten aufgelistet. Die einzelnen, genehmigten Dienstformen für die jeweiligen Betriebstätten (Berufsgruppen) sind gesondert definiert.
48 Stunden Regel. Wird eine Dienstplanänderung innerhalb von 48 Stunden vorgenommen, und übernimmt ein Mitarbeiter – im Einklang mit den arbeitszeit- und arbeitsruherechtlichen Bestimmungen – zusätzlich zu den bereits eingeteilten Diensten einen weiteren Dienst (den Dienst der verhinderten Mitarbeiters), so ist diese Leistungserbringung jedenfalls als Überstundenarbeit zu werten. Zuschlagspflichtige Überstundenarbeit liegt vor, wenn die im Monatsdienstplan für die einzelnen Tage und Wochen festgesetzte Normalarbeitszeit überschritten wird.
Jeder Mitarbeiter kann mindestens 40 h auf dem Zeitguthaben ansparen
Der Dienstplan ist ein Vertrag! Regelt, wie ich in der Periode zu arbeiten habe.
Änderungen des fertig gestellten und veröffentlichten Dienstplanes (z.B. die Verlegung eines Dienstes auf einen anderen Zeitpunkt) sind nur einvernehmlich zulässig, unabhängig davon, von welcher Seite die Initiative zur Dienstplanänderung ausgeht. Jedenfalls sind alle Stunden, die über die jeweils verplanten Normalarbeitszeit im Soll hinausgehen (auch die, die über 48h liegen) zuschlagspflichtig. Hinsichtlich der Abgeltung von Überstunden wird seitens der AUVA das Bemühen geschuldet, die Wünsche der Mitarbeiter auf welche Art und Weise die Überstunden entlohnt werden sollen (Zeitausgleich oder Geld oder nur Zuschlag in Geld und Grundstunde in Zeit) nach Möglichkeit zu berücksichtigen. 100% ige ÜST sind prinzipiell auszubezahlen.
Mit Einführung von GraphDi ist auch eine Urlaubsberechnung in Stunden notwendig, geplanter Urlaub wird mit 8 Stunden berechnet, im IST Plan werden die Stunden vom Urlaubskonto abgezogen, die geplant waren.
Normalarbeitszeit im AZG: 8h tägl. – wöchentliche 40h AZ
Maximal AZ im AZG: Täglich 10h, wöchentlich 50h
Normalarbeitszeit im KAAZG: 8h tägl. – wöchentliche 40h AZ
Maximal AZ im KAAZG: Täglich 13h, wöchentlich 60h
tägliche Ruhezeit (Dienstende bis Dienstanfang) beträgt 11Stunden
Beispiel: Hat man bis 23:00 gearbeitet, muss der Mitarbeiter die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden einhalten und darf somit am nächsten Tag erst um 10:00 zur Arbeit kommen, auch wenn um 07:00 Dienstbeginn gewesen wäre. Die ausgefallene Arbeitszeit von 07:00 bis 10:00 ist Ruhezeit – somit bezahlte Freizeit! Wenn man dennoch unzulässiger Weise zur Arbeit kommt und die RZ nicht einhält, hat man gesetzeswidrig gearbeitet.
Die wöchentliche Ruhezeit beträgt (Wochenendruhe) 36h
Saldo +/- ist in der Betriebsvereinbarung im in den Erläuterungen ersichtlich
elektronische Einsichtnahme ist im PIC möglich. Hier sind alle Konten ersichtlich. Auch die Kommen und Gehen Zeiten
Änderungen im IST sind immer einvernehmlich vorzunehmen! Mündigkeit des Mitarbeiters. Ich übernehme gerne zusätzlich den ausgefallenen Dienst, aber mein geplanter bleibt bestehen.
NSCHG Stunden, nur geleistete, dürfen erst in der nächstmöglichen Periode abgebaut werden.
Absenzen -Dienstfreie Tage nur noch 8 Stunden wert! Bei kurzfristigen Absenzen (Geburt, Ableben.. ) kann man § 8a AngG heranziehen, damit man bei 12h Dienst nicht ins Minus kommt. (Verhandlungsergebnis – Kompromiss ZBR)
Verrechnung – durch die Bündlung in der LSG, wird diese nun in der HS in Wien durchgeführt. Es kommt hier immer wieder zu Problemen.
Dienstplan Ausdruck, unbedingt mitschreiben, alle Abweichungen dokumentieren und am Einzelausdruck “Kontrollieren”. Wie wurde es gebucht! Bis zum 10. des Folgemonats, wenn kein Einspruch geleistet wird. Keine Unterschrift nötig.
Geltungsdauer Einzel BV – endet nach einem Jahr. Evaluierung vorgesehen– BV hat keine Nachwirkung!