Fusion ist noch für heuer geplant

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Die neue Sozial-und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein drückt bei der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger aufs Tempo. Noch heuer sollen die Anstalten der Bauern und der Gewerbetreibenden fusioniert werden. Mit 1. Jänner 2019 soll die Zusammenlegung wirksam werden, kündigte Hartinger-Klein an.

Über die Sozialversicherung AUVA : Dass von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bis Ende 2018 ein Reformkonzept mit Einsparungen von 500 Millionen Euro verlangt wird, verteidigt die Ministerin. Das Knowhow der Unfallspitäler und der Rehabilitationszentren werde “auf keinen Fall” verloren gehen, versucht sie entsprechende Befürchtungen der AUVA zu zerstreuen. Die Unfallspitäler und die Rehabilitationszentren würden auch im Falle einer Auflösung der AUVA nicht wegfallen, sondern in die Landesversorgung eingebracht werden……

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Das Regierungsprogramm im Überblick: Die Regierung hat sich in ihrem Arbeitsprogramm eine umfassende Reform der Sozialversicherungen vorgenommen. Vorgesehen ist eine Reduktion auf “maximal fünf Träger”. Die AUVA muss bis Ende 2018 Reformerfolge vorweisen, sonst wird sie aufgelöst. Die Patienten sollen mit Anreizen motiviert werden

Die Fusion der Sozialversicherungsanstalten der Bauern und der Gewerblichen Wirtschaft war schon vor einigen Jahren fertig ausverhandelt. Gescheitert ist sie damals an der Diskussion, wer wieviel zu sagen hat. Hartinger-Klein ist aber überzeugt, dass diesmal die Patienten in den Mittelpunkt gestellt werden, und nicht die Machtpositionen.

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Insgesamt ist im Regierungsprogramm vorgesehen, dass es künftig maximal fünf Sozialversicherungsträger geben soll. Hartinger-Klein hofft, das in dieser Legislaturperiode über die Bühne zu bringen. Es könnte aber auch zwei Perioden dauern, schränkte sie im Gespräch mit der Austria Presse Agentur ein. Sie will für diesen Prozess jedenfalls alle Systempartner einladen. Ihr gehe es dabei weniger um Einsparungen – Hartinger-Klein rechnet mit zehn bis 20 Prozent -, sondern vor allem um eine Harmonisierung der Leistungen für die Patienten und um die Abschaffung der Mehrfachversicherungen. Dass es sich bei der geplanten Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen um einen Etikettenschwindel handeln könnte, weil die Budgetautonomie und die Rücklagen bei den Ländern bleiben sollen, weist die Ministerin zurück. Es werde in allen Bundesländern Landesstellen geben, weil man etwa die Arztstellen nur dezentral planen könne. Die derzeit fünf Rechenzentren oder die Personalverrechnung sollen aber künftig zentral organisiert werden. Für die Versicherten müssten die Leistungen harmonisiert werden, die Tarife der Ärztinnen und Ärzte könnten unterschiedlich bleiben. Es soll zwar einen österreichweiten Gesamtvertrag mit der Österreichischen Ärztekammer geben, aber für die Zu-und Abschläge und für die Stellenpläne brauche es auch die Landesärztekammern. Geplant ist auch die Schaffung eines Verwaltungsrats mit Bundesvertretern. Damit werde die Selbstverwaltung aber nicht zurückgedrängt, versicherte die Ministerin. Es gehe um mehr Effizienz. Ein solcher Verwaltungsrat war schon unter der ersten schwarz-blauen Regierung geplant, ist dann aber nicht zustande gekommen. Hartinger-Klein will das jetzt “auf neue Beine stellen”. Dass von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bis Ende 2018 ein Reformkonzept mit Einsparungen von 500 Millionen Euro verlangt wird, verteidigt die Ministerin. Das Knowhow der Unfallspitäler und der Rehabilitationszentren werde “auf keinen Fall” verloren gehen, versucht sie entsprechende Befürchtungen der AUVA zu zerstreuen. Die Unfallspitäler und die Rehabilitationszentren würden auch im Falle einer Auflösung der AUVA nicht wegfallen, sondern in die Landesversorgung eingebracht werden. Die Finanzierung des Gesundheitswesens aus einer Hand ist zwar nicht im Regierungsprogramm enthalten, Hartinger-Klein hat dieses Ziel jedoch noch nicht aufgegeben. Sie könne aber “nicht alles auf einmal lösen”. Sie wolle die Länder vermehrt einbinden und damit in diese Richtung gehen.

Konzept für Nichtraucher

Keine Freude hat Hartinger-Klein mit dem von ihrer Partei in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzten Aus für das Rauchverbot in der Gastronomie. “Als Gesundheitsministerin kann ich mich natürlich nicht so identifizieren mit diesem Vorschlag”, so Hartinger-Klein. “Aber ich habe Respekt vor der Mehrheit, und wenn diese das im Parlament beschließt, dann habe ich das als Gesundheitsministe rin zur Kenntnis zu nehmen. Das ist die Demokratie”, erklärte die Ministerin. Sie werde aber demnächst ein Konzept für mehr Prävention und für die Nichtraucher präsentieren (siehe dazu auch Seite 22). Für die Reform der Pflege soll die Sozialministerin bis zum Ende der Legislaturperiode ein Modell vorlegen. Im Regierungsprogramm ist dabei die Steuerfinanzierung angesprochen. Für Hartinger-Klein ist das aber “nur einmal ein Vorschlag”. Sie schließt auch nicht aus, dass man am Ende zu einer Versicherungslösung kommen könnte. Das sei derzeit “noch in der Schwebe”. Bei der Reform der 24-Stunden-Betreuung geht es der Ministerin um die Qualität der Betreuung. Dass das Pflegegeld nur ab der Stufe vier erhöht werden soll und damit in etwa zwei Drittel der betroffenen Menschen nicht davon profitieren, verteidigt Hartinger-Klein damit, dass die Belastung ab der Stufe vier sehr groß werde. Ab dieser Stufe sei professionelle Hilfe nötig. Zur Forderung der Länder nach mehr Geld als die zugesagten 100 Millionen Euro für die seit 1. Jänner 2018 gültige Abschaffung des Pflegeregresses wollte sich Hartinger-Klein noch nicht festlegen. Das werde man sich ansehen, konkrete Zahlen lägen noch nicht vor. Bei der Reform der Mindestsicherung setzt die Sozialministerin angesichts der Pläne, die dem derzeit beim Verfassungsgerichtshof liegenden niederösterreichischen Konzept sehr ähnlich sind, einerseits auf eine Grundsatzgesetzgebung, “die verfassungsrechtlich abgesichert ist”. Andererseits richtet sie auch einen Appell an die Bundesländer, doch noch eine gemeinsame Lösung zustande zu bringen. Sie würde sich dabei als Vermittlerin gerne zur Verfügung stellen. In der vorigen rot-schwarzen Regierung ist eine solche gemeinsame Lösung der Bundesländer gescheitert. Mit welchen Maßnahmen die im Regierungsprogramm angekündigte Angleichung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter erfolgen soll, lässt die Sozialministerin vorerst noch offen. Dazu müsse erst mit den Systempartnern diskutiert werden. Klar ist aber, dass alle Pensionen künftig von der Pensionsversicherungsanstalt verwaltet werden sollen, wie das im Koalitionsprogramm festgehalten ist. Derzeit haben manche Träger, wie etwa jene für Eisenbahn und Bergbau, sowie manche Beamte noch eine eigene Pensionsversicherung. Angesichts der bevorstehenden Budgeterstellung ist es Hartinger-Klein auch sehr wichtig festzuhalten, dass es im Sozialbudget “sicher keine Einsparungen geben wird”. In ihrem Ressort gebe es viele Bereiche, wo mehr Geld nötig sein werde, kündigte die Sozialministerin bereits an, dass sie mit dem Finanzminister diskutieren werde.

Das Regierungsprogramm im Überblick

Die Regierung hat sich in ihrem Arbeitsprogramm eine umfassende Reform der Sozialversicherungen vorgenommen. Vorgesehen ist eine Reduktion auf “maximal fünf Träger”. Die AUVA muss bis Ende 2018 Reformerfolge vorweisen, sonst wird sie aufgelöst. Die Patienten sollen mit Anreizen motiviert werden.

Die “partizipative Selbstverwaltung” soll gewahrt bleiben. Gleichzeitig ist aber auch die Schaffung eines Verwaltungsrats inklusive Bundesvertreter vorgesehen. Geplant ist auch eine einheitliche Abgabenstelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben anstelle der Krankenkassen. Die durch die Einsparungen frei gewordenen Mittel sollen den Menschen in Form eines “Gesundheitsbonus” zugutekommen.

An der Gesundheitsreform mit dem Ausbau der Primärversorgung will die Regierung festhalten. Ein Ausrollplan dafür soll entwickelt werden. Der spitalsambulante Bereich soll entlastet und die Finanzierungsströme sollen angepasst werden. Weitere Gesundheitsberufe sollen eingebunden werden. In Richtung Flexibilisierung für die Ärzteschaft soll das PHC-Gesetz novelliert werden. Der Hausarzt soll gestärkt werden, durch eine Attraktivierung soll es mehr Kassenärzte vor allem im ländlichen Raum geben. Landarztstipendien sollen eingeführt, die Finanzierung von Lehrpraxen soll sichergestellt werden. Mit einem “effizienten System zur Steuerung der Patientenströme” soll eine Entlastung der Spitalsambulanzen erreicht werden.

Die bestehenden Selbstbehalte sollen evaluiert werden. Auch von einer “Neukonzipierung von ökonomischen Anreizen im Gesundheitswesen” ist die Rede.

Die Zahnprophylaxe für Kinder und Jugendliche soll zur Kassenleistung, der Mutter-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr weiterentwickelt werden. Durch ein nationales Gesundheitsportal sollen die Patientenrechte gestärkt werden.

Vorgenommen hat sich die neue Regierung auch den Ausbau von Digitalisierung und Telemedizin. Die E-Card soll dabei als Schlüssel für papierlose Prozesse weiterentwickelt werden – E-Rezept, E-Befund, E-Medikation, E-Transportschein. Forcieren will man dabei auch die “E-Card am Handy”. Unter dem Schlagwort der praxisorientierten Anwendung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) soll der E-Befund evaluiert und neu aufgesetzt werden, um nutzerfreundlich zu werdenUVA:

 

 

 

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