Liebe Kollegin,lieber Kollege,
seit einer Woche hat ein neues Gremium der Selbstverwaltung in der AUVA seine Arbeit aufgenommen. Wie im SV-OG, dem Gesetz zur Änderung der Sozialversicherung vorgesehen, fand am 1. April die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates statt. Die dafür erforderliche Mustergeschäftsordnung wurde gerade einmal zwei Tage davor mittels Verordnung der Sozialministerin veröffentlicht. Die Sitzung selbst eröffnete die Frau Ministerin Beate Hartinger- Klein mit den Worten: „Heute ist ein großer Tag für die Sozialversicherung.“ Betrachtete man dabei die Gesichter der Selbstverwaltungsmitglieder, so wurde ihre Ansicht wohl nicht von allen geteilt.
Bevor wir uns aber auf das aktuelle Geschehen konzentrieren, ein kurzer Rückblick: 2019 04 06_Newsletter April
Am 5.April 2018, also ziemlich genau vor einem Jahr erschien kurz vor Mittag eine Pressemeldung, die sich rasch verbreitete und den Arbeitsinhalt vieler Menschen in der AUVA für Monate veränderte.
Betriebsversammlungen folgten, eine Unterschriftensammlung wurde initiiert und binnen kürzester Zeit von beinahe 200.000 Menschen gezeichnet. Protestmärsche und öffentliche Aktionen in vielen Städten und all unseren Einrichtungen und Dienststellen sorgten für starke mediale Präsenz und Rückhalt in der Bevölkerung. Organisiert wurde all dies von unseren Betriebsrätinnen und Betriebsräten.
Noch im Juli war die Zukunft der AUVA ungewiss, ein Konzept wurde vorgestellt, wonach mehrere Einrichtungen geschlossen würden, um die geforderten Einsparungen zu erreichen. Neuerliche Proteste führten zu einer Standortgarantie für alle Einrichtungen, nach derVorstandssitzung Ende August war der Fortbestand der AUVA gesichert. Allerdings auch mit massiven Einschnitten, die uns noch weit in die Zukunft beschäftigen werden. Und dann, als wir glaubten, das Schlimmste überstanden zu haben, ging es erst richtig los. Plötzlich wurde Druck auf uns Betriebsrätinnen und Betriebsräte ausgeübt. Beginnend mit dem Auftrag um Bekanntgabe, wer Unterschriftslisten in den Häusern aufgelegt habe und gipfelnd im Versuch, durch ein teuer erstelltes Gutachten Entlassungsgründe gegen meine Person zu konstruieren sowie mehrere Personen bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
In der Zwischenzeit wissen wir, dass all diese Vorwürfe haltlos waren, die Staatsanwaltschaft teilte der AUVA mit, dass sie keine Erhebungen durchführe, weil kein Anfangsverdacht gegeben sei. Mit anderen Worten: Das Geld, welches für die Erstellung des Gutachtens aufgewendet wurde, hätte die AUVA besser anders verwenden können. Und einschüchtern lassen wir Belegschaftsvertreter uns durch so eine Vorgangsweise auch nicht.
SV-OG bringt Änderungen in der Zuständigkeit der Selbstverwaltung
Bis Jahresende bleibt die alte Selbstverwaltung mit Vorstand und Generalversammlung noch im Amt. Parallel dazu soll der Verwaltungsrat den Veränderungsprozess gestalten, so dass Entscheidungen künftig anders organisiert werden und ab 1.1.2020 die bisherige Selbstverwaltung gänzlich von Verwaltungsrat und Hauptversammlung abgelöst wird. Einige Entscheidungen sind bereits jetzt vom Verwaltungsrat zu treffen. Die Landesstellenausschüsse bleiben zwar bestehen, werden jedoch in ihrer Kompetenz beschnitten.
Vorsitzender im Verwaltungsrat ist DI Mario Watz, sein Stellvertreter (bis voraussichtlich 1.Juli) Mag. Bernhard Achitz. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit den neuen Selbstverwaltungsmitgliedern!
SV-OG wirft viele Fragen auf
Von unterschiedlichen Organisationen wurde das neue Gesetz inhaltlich angezweifelt. Mehrere Klagen beim Verfassungsgerichtshof sind anhängig. Wir beobachten die politische Situation und beschäftigen uns überdies mit der Klärung von Fragen, die nicht so sehr in der Öffentlichkeit stehen. So ist ein
Gutachten über arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Umorganisation der Sozialversicherung kurz vor der Fertigstellung. Darin wird etwa auch beleuchtet, welche Änderungen sich für uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Ausgliederung der Einrichtungen in eine GmbH ergeben können.
Ministerin Beate Hartinger-Klein besucht UKH Kalwang
Bei ihrem Besuch im UKH Kalwang am 25. März gab die Ministerin erneut eine Standortgarantie für das UKH Kalwang ab. Rechts neben der Ministerin am Bild steht die seit wenigen Wochen gewählte Betriebsratsvorsitzende Mag. Sandra Neges-Steinbeck. Sie folgte der langjährigen Betriebsrats-vorsitzenden Karin Ehetreiber, bei der wir uns auch auf diesem Weg für die langjährige und erfolgreiche Tätigkeit im Betriebsrat, im Zentralbetriebsrat und im Sozialfondskomitee sowie der Ethikkommission sehr herzlich bedanken. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit dem neuen BR-Team.
REFA – Zentralbetriebsrat hofft auf bessere Einbeziehung bei den nächsten Schritten
REFA – das Programm zur Reform der AUVA war ein zentraler Punkt bei der Vorstandssitzung am 27. März und dem am 26. März erstmalig abgehaltenen Projektlenkungsausschuss. Wie schon am 20. März im Mail an Sie mitgeteilt, empfanden die Mitglieder des Zentralbetriebsrates die Einbindung durch die AUVA bislang als sehr überschaubar und der Tragweite der Entscheidungen nicht angemessen. Die Mitwirkungsrechte wurden seitens der AUVA bestenfalls als Information ohne Mitsprachemöglichkeit gesehen. Dies entspricht aber nicht der in österreichischen Gesetzen vorgesehenen Art der Einbindung. Wir werden uns daher nicht von unserer Forderung einer besseren Einbeziehung abbringen lassen und unsere Mitwirkungsrechte, die das Arbeitsverfassungsgesetz vorsieht, einfordern. Mitglieder der Selbstverwaltung, denen daran gelegen ist, einen rechtskonformen Zustand zu erreichen, unterstützen uns dabei.
In diesem Zusammenhang kann ein erster, wichtiger Schritt der Verbesserung vermeldet werden: Es wurde ein Programmleitbild verankert, das klar darlegt, dass die Veränderungen nur durch die Einbindung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Träger des Wandels möglich sind und Veränderungen nicht zu Lasten der Gesundheit oder der Leistungsfähigkeit der Menschen in der AUVA gehen dürfen.
Umreihung von OP- und Gipsassistenten – Ministerin sieht Fehler ein
In intensiven Verhandlungen konnten wir bei der Kollektivvertragsrunde im November 2018 eine bessere Einstufung für alle Kolleginnen und Kollegen in dieser Funktion erreichen. Als dann die AUVA die Einstufung in den Selbstver-waltungsgremien umsetzen wollte, kam plötzlich ein Einspruch aus dem Ministerium. Dies, obwohl die Ministerin selbst den Änderungen im Kollektivvertrag noch wenige Wochen davor zugestimmt hatte. Zum Glück hat sie den Fehler eingesehen, wie wir der Zeitung entnehmen konnten. Die Umreihung erfolgt nun mit 1.4.2019, für die Monate Jänner bis März wird rückwirkend eine Verwendungszulage gewährt.
Aufregung um Pressemeldung im UKH Salzburg
Zum wiederholten Male mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKH Salzburg Informationen über „ihr Haus“ und die geplante Übersiedlung an den Standort der SALK in der Zeitung lesen. Die Alarmglocken schrillen besonders laut bei einem Satz in der Pressemeldung, der darauf hindeutete, dass Personaleinsparungen geplant wären, die vor allem die Arbeiterinnen und Arbeiter im UKH betreffen würden.
Den Mitgliedern des Zentralbetriebsrates wurde mehrfach von den Spitzen der AUVA beteuert, dass es sich hier um einen Alleingang des Salzburger Gesundheitslandesrates handle, der nicht mit der AUVA abgestimmt gewesen wäre. Dies steht jedoch im Widerspruch zu einer Aussendung, die von der Direktion in Salzburg gemacht wurde, denn dort ist von einer gemeinsamen Presseaussendung die Rede.
In einem Gespräch mit Mitgliedern des Zentralbetriebsrates stellte Generaldirektor Dr. Köberl klar, dass es zu keinen Kündigungen im Zusammenhang mit der Übersiedlung des UKHs an den neuen Standort kommen werde.
Wir werden auf jeden Fall wachsam bleiben, denn eines steht für uns fest. In jedem Fall verlief die Kommunikation mit den Beschäftigten (absichtlich oder unabsichtlich) ungeschickt.
Klage gegen die AUVA wegen falscher Abrechnung von Feiertagsentgelten
Lange wurde versucht, mit der AUVA eine Lösung zu finden, um die unserer Ansicht nach falsche Abrechnung von Feiertagsentgelten im Lorenz-Böhler-Krankenhaus zu beheben. Doch immer wieder wurde die Einigung verschoben. Daher klagte nun der Betriebsrat des LBK die AUVA. Das brachte Bewegung in die Sache. Am Tag der ersten Verhandlung lenkte die AUVA ein. Sie hat nun drei Monate Zeit und wir gehen davon aus, dass bis dahin das Geld, das den Kolleginnen und Kollegen zusteht, ausbezahlt wird.
Klagen wegen Pensionsrecht
Die Dienstordnungen sehen vor, dass – abhängig vom Eintrittsdatum in die AUVA – ein unterschiedliches Pensionsrecht gilt. Während alle vor 1.1.1996 zuletzt in die AUVA eingetretenen Personen eine DO-Pension erhalten, sind alle anderen in der Sozialversicherungs-Pensionskasse geführt. Diese Pensionskasse wurde erst 2004 gegründet, die zwischen 1996 und 2003 eingestellten Beschäftigten gewissermaßen rückwirkend in die Pensionskasse gebracht. Für diese Personengruppe wurde nun von einigen Betriebsratskörperschaften Klagen gegen diese rückwirkende Einbeziehung bei Gericht eingebracht. Wir werden die Klagen verfolgen und weiter berichten. Gegebenenfalls wird sich – ähnlich wie bei den Klagen zur Vordienstzeitenanrechnung – der Zentralbetriebsrat der Klage im gesamten anschließen.
In diesem Zusammenhang ersuchen wir darum, dass sich Personen, die VOR 1996 bereits in der AUVA beschäftigt waren, deren Dienstverhältnis dann kurz unterbrochen wurde und die NACH dem 1.1.1996 wieder in die AUVA eingestiegen sind, beim Betriebsrat melden.
Weitere Klagen
Bei der Klage über die Einstufung der Basisadministratoren dürfte ein Ende in Sicht sein, wie sich in der Verhandlung in der letzten Woche zeigte. Die Klagen über die Anrechnung von Vordienstzeiten sind nach wie vor unterbrochen. Hier wartet das Gericht auf eine Entscheidung, die beim europäischen Gerichtshof anhängig ist und die Rechtslage in Österreich beeinflussen kann.
„Pflegeschema Neu“ – Verhandlungen mit der AUVA im Laufen
Den gesetzlichen Auftrag der AUVA „mit allen geeigneten Mitteln“ die Unfallheilbehandlung und Rehabilitation durchzuführen, kann wohl nur durchführen, wer dafür auch die besten geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. In Zeiten, in denen Personen mit jedweder Ausbildung im
Pflegebereich von vielen Arbeitgebern gesucht werden, entscheidet oft das Dienstrecht, natürlich die Bezahlung, aber auch Rahmenbedingungen wie etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wo sich Menschen bewerben und arbeiten. Die AUVA will auf dem Gebiet Vorreiter bleiben. Aus diesem Grund wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern kollegialer Führungen, der Personalabteilung und des Zentralbetriebsrates gegründet. Ziel ist es, die bestehenden Arbeitsbedingungen zu analysiert, Verbesserungen einzuarbeiten und ein neues Dienstrecht für die Pflege zu gestalten.
BV Gleitzeit nach langen Verhandlungen beschlossen
Nach langen Verhandlungen mit der AUVA konnte in der Vorstandssitzung die modernisierte Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit letztlich beschlossen werden. Sie gilt für viele in den Verwaltungsbereichen beschäftigten Menschen und soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Führungskräften mehr Zeitsouveränität und Flexibilität bringen. Generaldirektorstellvertreter Mag. Kaippel bezeichnete die Betriebsvereinbarung in der Vorstandssitzung als „wichtiges Signal an die Beschäftigten der AUVA“. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang beim Verhandlungsteam der AUVA für die fairen Verhandlungen und ganz besonders bei Rainer Hawlicek, dem Betriebsratsvorsitzenden der Hauptstelle für seine wertvolle und wichtige Arbeit.
Weitere Betriebsvereinbarungen in Verhandlung
Derzeit noch in Verhandlung stehen Betriebsvereinbarungen für die Arbeitszeit der Präventivfachkräfte sowie mehrere Betriebsvereinbarungen zu EDV Programmen.
ZBR-Veranstaltungen
Das ZBR-Schirennen in Häring war wieder ein voller Erfolg. Das Wetter sorgte für traumhafte Schibedingungen, im Festzelt war die Stimmung großartig und es gab nicht nur die Sieger zu feiern, sondern auch „unseren Sepp“, BRV Sepp Lintner, der genau zu diesem Termin seinen 60er feierte. Alles Gute im neuen Jahrzehnt!
Das 12. ZBR Beachvolleyballturnier in Klagenfurt findet am 1. Juni statt. Wir hoffen auf ähnlich gutes Wetter und freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Soweit die meiner Ansicht nach wichtigsten Meldungen der letzten Wochen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Frühjahr.
Liebe Grüße,
Erik Lenz