Archiv für den Monat: August 2013

Die AUVA steht im Fokus der bevorstehenden Nationalratswahlen

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Artikel, BR-Info veröffentlicht.

Die am 29. September stattfindenden Nationalratswahlen werfen ihre Schatten voraus. Es ist keine Besonderheit, dass dabei auch die Sozialversicherung im Allgemeinen und die AUVA im Speziellen im Fokus stehen. Besorgniserregend ist allerdings das Wahlkonzept „Leistbares Leben“, das die ÖVP propagiert und den diversen Medien entnommen werden kann. Schließlich sieht man darin eine Beitragssenkung von derzeit 1,4% auf 1%, also um 0,4% zu unserer AUVA vor. Das entspräche eine Kürzung unseres Budgets um 30% oder 350 Millionen Euro. Obleute und GeneraldirektorInnen wiesen in einem Schreiben an RepräsentantInnen der Bundesregierung und der Sozialpartner darauf hin, dass die AUVA dann nicht mehr in der Lage wäre, eigene Einrichtungen zu führen und ihr Leistungsspektrum drastisch reduzieren müsse. Der Zentralbetriebsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung einstimmig beschlossen, dass, wenn nach den NR Wahlen – eine wie dann auch immer geartete Regierung – derartige Maßnahmen in das Regierungsprogramm aufnimmt – Kampfmaßnahmen ergriffen werden, die GPA-djp hat uns dazu grundsätzlich ihre Unterstützung bereits zugesagt.   

siehe Artikel vom 7.8.13 in der Presse und im News

Alle Nichtgewerkschaftsmitglieder lade ich ein, die Gelegenheit zu nutzen und der Gewerkschaft beizutreten. Informationen dazu bekommen Sie ebenfalls
bei Ihrem Betriebsrat.

ZBR MitarbeiterInformation August 2013

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Artikel, AUVA Intern, ZBR veröffentlicht.

ZBR Gratzer W.

Sehr geehrte Kollegin,          
Sehr geehrter Kollege,

an diesen heißesten Tagen im Jahr bleibt Zeit, um Sie, zu aus meiner Sicht weitreichenden Neuerungen / Veränderungen und über andere wichtige Themen aus unserer AUVA zu informieren. So beschloss der AUVA Vorstand im Juni jeweils eine Betriebsvereinbarung zu den Themen innerbetriebliche Schlichtungskommission (Fair Play Team) und „Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung“. Beide Betriebsvereinbarungen sollen wesentliche Verbesserungen für betroffene KollegInnen nach sich ziehen. – Weiters plant die AUVA unter dem Arbeitstitel „Governance – Modell“ weitreichende organisatorische Änderungen ihrer innerbetrieblichen Organisationsstruktur. – Für viel Diskussionsstoff in einigen Bereichen der AUVA sorgt auch die Dienstanweisung zur Informationssicherheit und eine damit verbundene Verpflichtungserklärung, insbesondere nachdem der Zentralbetriebsrat (ZBR) die Empfehlung ausgesprochen hatte, diese Erklärung nicht zu unterzeichnen. – Auch im Change Team Kultur tut sich einiges, so konnten zu Letzt drei weitere Konzepte verabschiedet werden. – Vor der großen Hitze waren wir mit einer der größten Hochwasserkatastrophen in der jüngeren österreichischen Geschichte konfrontiert, auch zahlreiche Häuser und Keller unserer KollegInnen waren davon betroffen. AUVA und ZBR werden aus dem Sozialfonds Hilfestellung leisten. – Nachdem die AUVA BetriebsrätInnen ihren ZBR für die nächsten 4 Jahre gewählt haben, hat der Wahlkampf zu den Nationalratswahlen begonnen. Im Fokus leider auch unsere AUVA, die seitens der ÖVP mit einer Forderung nach einer massiven Beitragssenkung konfrontiert ist. –

All diese Themen finden Sie in der vorliegenden ZBR MitarbeiterInneninformation.

Rechtsprechung: Berechnung des Feiertagsentgelts

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Arbeitsrecht, Artikel, BR-Info veröffentlicht.

imagesCAGDH0WUIm vorliegenden Verfahren hatte die Dienstgeberin für Ihre Dienstnehmer/innen, die regelmäßig am Feiertag Nachtdienst geleistet haben, zwar Nachtdienstzulagen zusätzlich zum laufenden Bezug (Feiertagsarbeitsentgelt), nicht jedoch Nachtdienstzulagen im Ausfallsentgelt (Feiertagsentgelt) abgegolten und abgerechnet.
Die Dienstgeberin brachte vor, das ärztliche Personal sowie das Pflegepersonal einer Krankenanstalt leiste in einer Arbeitswoche von sieben Tagen ihre Normalarbeitszeit von 40 Stunden, unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum ein Feiertag liegen würde. Ob ein Dienst an einem Feiertag zu versehen sei, würde anhand der „freien Diensteinteilung“ festgelegt. Den Dienstnehmer/innen komme dabei ein Mitbestimmungsrecht zu. Es werde ein für den jeweiligen Kalendermonat geltender Dienstplan erstellt. Da von einem grundsätzlich normal verteilten Anfall der Feiertags- und Nachtdienste auszugehen sei, sei bei den Dienstnehmer/innen von keinem Ausfall auf Grund des Feiertages auszugehen.

Demgegenüber vertrat die Kasse die Ansicht, es sei nicht maßgeblich, ob der Dienst anhand von freier Diensteinteilung erfolge, oder wie bei einer Dienstplanerstellung vorzugehen sei. Einer/Einem Dienstnehmer/in, die/der nach einem Dienstplan in einem Nachtdienst gearbeitet habe, gebührten sowohl im Rahmen des Feiertagsentgelts (§ 9 Abs. 1 und 2 Arbeitsruhegesetz – ARG) als auch im Rahmen des Feiertagsarbeitsentgelts (§ 9 Abs. 5 ARG) jeweils die Nachtdienstzulagen.

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Neueintritte 08/2013, Personelles

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Arbeitsrecht, Personal, Neue Mitarbeiter veröffentlicht.

Die Betriebsräte begrüßen die neuen Kolleginnen und Kollgen und wünschen ihnen einen guten Start, viel Freude und Erfolg in ihren Arbeitsbereichen.

Eintritte:

DGKS Tschom Sifrar Mateja, Stat.A – 15.7.

DGKP Kelz Alexander, Stat.C -1.8.

DGKP Krakolinig Harald, OP – 1.8.

Kernmayr Silvana, Stat.Bed., Stat.A – 1.8. (75%)                                      Hier findest du die dazugehörigen Bilder

 

Austritte:

Lederer Franz, 9.7.

Durnik Elisabeth, 13.7.

Kogoj Gertraud, Pension 1.8.

 

Leixner Lisa – Versetzung von Stat.A ad OP – 1.8.