Weil der Arbeitsvertrag einer Diplomkrankenschwester aus Linz vier Mal befristet verlängert wurde, ging die AK Oberösterreich für sie vor Gericht. Link zur AK Oberösterreich
Mit Erfolg:
Das Oberlandesgericht Linz stellte fest, dass das Aneinanderreihen von befristeten Arbeitsverhältnissen sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Das Linzer Unfallkrankenhaus verlängerte das Dienstverhältnis einer diplomierten Krankenschwester, die als für Vertretung für eine karenzierte Kollegin geholt wurde, insgesamt vier Mal. Zuerst wurde sie 2006 für sechs Monate befristet aufgenommen, diese Befristung wurde dann jeweils einige Monate verlängert.
Ohne sachliche Rechtfertigung sittenwidrig
Da der Abschluss sogenannter Kettenarbeitsverträge zur Umgehung diverser arbeitsrechtlicher Vorschriften führt, wird er ohne sachliche Rechtfertigung als sittenwidrig angesehen. Je öfter eine Aneinanderreihung erfolgt, desto strenger sind die inhaltlichen Anforderungen an die Rechtfertigungsgründe.
Im konkreten Fall sah das Oberlandesgericht Linz die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen als sachlich nicht gerechtfertigt an, weil im Vorhinein klar war, dass die Arbeitnehmerin – auch wenn sie als Vertretung aufgenommen wurde – auf längere Zeit benötigt werde. Das Oberlandesgericht befand, dass eine dauerhafte Beschäftigung vorliegt und das Arbeitsverhältnis ein unbefristetes ist.