Am 7. Oktober lud BRV Kanduth alle Betriebsräte des UKH Klagenfurt zu einer Klausur in das Stift St. Georgen am Längsee. Die Organisation und Finanzierung wurde von der Arbeiterkammer Klagenfurt sichergestellt. Kernthema waren die arbeitsrechtlichen Aspekte, im Besonderen der Entwurf von der Arbeitsgruppe Personal/und Recht, die für die Kooperation mit der KABEG eingerichtet wurde und seit Juni 2014 intensiv arbeitet. Dabei wurden die möglichen Szenarien, die das Personal betreffen, durchbesprochen.
Betriebsübergang und Betriebsteilübergang aus arbeitsrechtlicher Sicht, das Arbeitskräfte Überlassung Gesetz, Zuweisung von Arbeitskräften sowohl in die Richtung KABEG an die AUVA, als auch von der AUVA an die KABEG wurden fachkundig von unseren Arbeitsrechtexperten der AK Klagenfurt Dr. Wohlgemuth und Mag. Preiss herausgearbeitet. Gewerkschaftlich begleitet wurde die Tagung von der
GPA durch unseren Regionalsekretär Granegger Günther und von der VIDA durch Fr. Lagger-Pöllinger Monika. Sollte es tatsächlich zu einer Kooperation mit der KABEG kommen, werden sich die BR Körperschaften intensiv mit den geplanten Kooperationsvertrag im Rahmen einer Arbeitsgruppe auseinandersetzen und die Bedingungen für die personalrelevanten Bereiche festlegen. Professionelle Unterstützung dafür wurde uns sowohl von AK und als auch von den Gewerkschaften zugesichert.