Bei in ihrem Auftrag hergestellte Medien zuerst nicht gemeldet und dann selbst übernommen
Wien (APA) – Der Rechnungshof wirft der AUVA vor, das Medientranparenzgesetz zu umgehen. In einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht halten die Prüfer der Unfallversicherungsanstalt vor, zwei in ihrem Auftrag hergestellte Medien zunächst nicht gemeldet und dann diese selbst übernommen zu haben, um damit der gesetzlich Meldepflicht zu entgehen. Nach dem Medientransparenzgesetz sind die Träger der Sozialversicherungen ebenso wie Gebietskörperschaften und öffentliche Unternehmen verpflichtet, quartalsweise ihre Aufträge über entgeltliche Veröffentlichungen in Medien der KommAustria bekannt zu geben, wenn sie 5.000 Euro überschreiten. Die AUVA gab im überprüften Zeitraum von Juli 2012 bis September 2014 77 Medienmeldungen in der Höhe von insgesamt rund 900.000 Euro bekannt. Zwei ihn ihrem Auftrag hergestellte Medien – das Kundenmagazin “Alle! Achtung!” und das Fachmagazin “Sichere Arbeit” – mit Kosten von rund 1,8 Millionen Euro wurden jedoch nicht gemeldet, kritisiert der RH. Mit den gemeldeten 900.000 Euro wurde von der AUVA “somit nur rund ein Drittel der meldepflichtigen Gesamtentgelte der KommAustria bekannt gegeben.” Für das 1. Quartal 2015 habe die AUVA im Zuge der Gebarungsüberprüfung dann zwar beide Medien bekannt gegeben. “Unrichtigerweise” seien diese der Medienbehörde jedoch nicht als entgeltliche Werbeaufträge bzw. Medienkooperationen sondern als Förderungen gemeldet worden. Weiters habe die AUVA angekündigt, ab sofort selbst als Medieninhaber im Impressum beider Medien aufzuscheinen. “Somit umgeht die AUVA das Medientransparenzgesetz”, kritisiert der RH. Die Unfallversicherungsanstalt unterlaufe damit nicht nur das Ziel des Gesetzes, Transparenz über Werbeaufträge zu ermöglichen, “sondern sie muss auch die inhaltlichen Vorgaben des Medientransparenzgesetzes, wie die Kennzeichnungspflicht, das Sachlichkeitsgebot und das Hinweis- bzw. Kopfverbot, nicht mehr befolgen”.
Stellungnahme der AUVA zu den Vorwürfen des Rechnungshofes
AUVA hat Medientransparenzgesetz nicht umgangen. Wien (OTS) – Die AUVA hat gegenüber dem Rechnungshof fristgerecht und schriftlich Stellung genommen. Da die Zeitschriften “Sichere Arbeit” und “Alle!Achtung!” AUVA-eigene Medien sind, hat die AUVA bisher die Ansicht vertreten, dass diese nicht der Meldepflicht nach dem Medientransparenzgesetz unterliegen. Dieses zielt nämlich darauf ab, Werbeeinschaltungen bzw. Medienkooperationen in fremden Medien und damit verbundene Geldflüsse transparent zu machen. Aufgrund der Gespräche während der Einschau durch den Rechnungshof hat die AUVA sofort reagiert:
Die beiden Zeitschriften wurden für das 1. Quartal 2015 auf Anraten der KommAustria als Förderung gemeldet. Um eine rechtlich eindeutige Situation herbeizuführen, wurde darüber hinaus im Impressum der beiden AUVA-eigenen Medien ab April 2015 klargestellt, dass die AUVA Medieninhaber ist.