GPA-djp-Aichinger/Treiber und AUVA-BR Lenz zu AUVA-Kürzungspapier:

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Einige Links zu diesem Thema:

Traumazentrum: Ministerin bleibt bei Veto ORF Beitrag

OTS: BM Hartinger-Klein: „SPÖ soll nicht die Unwahrheit verbreiten sondern endlich in der Seriosität ankommen

Rendi-Wagner: „AUVA-Maßnahmenkatalog“ – Kurz und Strache zerstören mutwillig solidarische Gesundheitsversorgung in Österreich

FSG: Regierung zerstört AUVA – Gesundheitsversorgung der ArbeitnehmerInnen wird sich verschlechtern

ORF: Im Ministerium angeblich unbekannt

Kein Dementi für AUVA-Sparpläne

Angriffe auf unser Gesundheitssystem endlich einstellen!

Wien (OTS/ÖGB) – „Nun zeigt sich abermals, was die Patientinnen und Patienten von den Aussagen dieser Bundesregierung zu halten haben. Dieses Vorhaben ist ein Angriff auf die ausgezeichnete Gesundheitsversorgung in Österreich. Am Ende steht die nachhaltige Zerstörung der frei zugänglichen Spitzenmedizin. Offensichtlich soll doch die Kreditkarte und nicht die E-Card über die Qualität der ärztlichen Versorgung nach einem Unfall entscheiden“, kritisiert der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Sozialversicherung in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Michael Aichinger.

Erik Lenz, Zentralbetriebsrat in der AUVA, pflichtet ihm bei: „Viele der vorgestellten Maßnahmen gehen zu Lasten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und verschlechtern – etwa durch Standortschließungen oder personelle Ausdünnung der Servicebereiche – die Gesundheitssituation und soziale Situation jener ÖsterreicherInnen, die einen Unfall hatten oder in Zukunft haben werden.“

„Ich habe bereits Protest eingelegt und in weiterer Folge alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA informiert. In einem offenen Brief forderte ich Sozialministerin Hartinger-Klein auf, klar Stellung zu beziehen. Ich sehe den Maßnahmenkatalog als ein ‘Auflösungspapier’ und verstehe nicht, warum man eine gut und effizient arbeitende Organisation in der Öffentlichkeit so negativ darstellt und ruinieren will“, so Lenz. „Es ist unverantwortlich, ein funktionierendes und international nachweislich sparsames System mutwillig zu zerstören. Wir fordern ehrliche Kommunikation über die Vorhaben und eine Diskussion auf breiter Basis unter Einbeziehung aller Verantwortlichen“, schließt sich Aichinger an.

„Schluss mit den Angriffen auf unser Gesundheitssystem. Gesundheit ist ein Menschenrecht“, so Aichinger und Lenz unisono. Die GPA-djp wird als eine der Maßnahmen mit anderen die Kampagne „Mein Herz für ein soziales Österreich“ weiterführen und die Beschäftigten in der österreichischen Sozialversicherung mit allen Mitteln unterstützen.

GPA-djp-Teiber: AUVA-Kürzungen der Regierung auf dem Rücken von Patienten und Mitarbeitern.

Utl.: Regierung erhöht mit 12-Stunden-Tag Unfallgefahr und greift dann Unfallversicherung an =

Wien (OTS) – „Um den Arbeitgebern Geschenke bei den Beiträgen zu machen, kürzt die Regierung bei der AUVA auf dem Rücken von Patienten und Mitarbeitern“, kommentiert Barbara Teiber, gf. Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), die heute, Sonntag, bekannt gewordenen AUVA-Kürzungspläne der Bundesregierung. „Sozialministerin Hartinger-Klein nimmt bewusst Verschlechterungen wie Krankenhausschließungen, Privatisierungen und Personalabbau in Kauf, um die Spender von Sebastian Kurz zufriedenzustellen“, zeigt sich Teiber empört.

„In der Verwaltung soll laut Plan nur jede dritte Stelle nachbesetzt werden. Das führt zu massiv höherem Arbeitsdruck für die Mitarbeiter und zu schlechterem Service für die Patienten. Als GPA-djp stehen wir hinter den Beschäftigten und dem Betriebsrat, sie können sich auf unsere volle Unterstützung verlassen“, versichert die GPA-djp-Vorsitzende.

In Richtung Sozialministerin meint Teiber: „Zuerst führen Sie den 12-Stunden-Tag ein und steigern damit die Unfallgefahr, dann kürzen Sie bei der Unfallversicherung. Wir werden das nicht widerstandslos hinnehmen.“

Die GPA-djp führt gemeinsam mit anderen die Kampagne „Mein Herz für ein soziales Österreich“ gegen eine Verschlechterung des Gesundheits- und Sozialsystems weiter, Infos und Materialien unter www.herzfuersoziales.at

Sozialversicherung – AUVA-Betriebsrat gegen Spitalsprivatisierung

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APA0192 5 II 0180 CI/WI Fr, 13.Jul 2018

Sozialversicherung/Sozialpartnerschaft/Gesundheit/Österreich Utl.:

Offener Brief an Ministerin Hartinger-Klein =

Wien (APA) – Der Zentralbetriebsrat der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA protestiert gegen das kolportierte Vorhaben von Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren der Versicherung zu privatisieren. In einem offenen Brief warnte Vorsitzender Erik Lenz am Freitag vor Qualitätsverlusten und weniger Leistungen für die Patienten.

Dass Hartinger-Klein dies vorhabe, habe man von AUVA-Obmann Gerald Ofner, der über den Inhalt der seit mehreren Monaten laufenden Gespräche berichtet habe. Die Ministerin mache demnach die Ausgliederung (und Überführung in eine privatwirtschaftliche Organisationsform) der eigenen Einrichtungen zur Bedingung für den Fortbestand der AUVA. Sie wolle ihnen damit jährlich 33 Millionen Euro entziehen, was eine mehr als zehnprozentige Kürzung bedeute.

“Wir finden dies nicht nur hinsichtlich der Vorgangsweise fragwürdig, sondern können dieses Ansinnen auch inhaltlich in keiner Weise nachvollziehen”, so Lenz. Die UKHs und Rehazentren seien über die Grenzen Österreichs hinaus anerkannt: “Sie sind unverzichtbar für die Unfallversorgung in unserem Land, ebenso wie für jene Menschen, die der Rehabilitation bedürfen.”

(Schluss) ham/mk; APA0192 2018-07-13/11:30 131130 Jul

ZBR Erik Lenz: Offener Brief Originaltext:  

Offener Brief an Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein vom Zentralbetriebsratsvorsitzenden der AUVA

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein!

Vor wenigen Tagen informierte der Obmann der AUVA, DDr. Ofner, über den Inhalt der Gespräche, die seit mehreren Monaten mit Ihnen geführt werden. Dabei berichtete er unter anderem, dass Sie eine Ausgliederung der eigenen Einrichtungen der AUVA – Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren – als Bedingung für den Fortbestand der AUVA machen. Wir finden dies nicht nur hinsichtlich der Vorgangsweise fragwürdig, sondern können dieses Ansinnen auch inhaltlich in keiner Weise nachvollziehen. Die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren der AUVA sind über die Grenzen Österreichs hinaus anerkannt. Sie sind unverzichtbar für die Unfallversorgung in unserem Land, ebenso wie für jene Menschen, die der Rehabilitation bedürfen. Es ist völlig unverständlich, warum Sie nun die Forderung erheben, dass diese effizient geführten Einrichtungen in eine privatwirtschaftliche Organisationsform übergeführt werden sollen. Es sei denn, man meint, auf diese Weise leichter die Qualität und das Leistungsvolumen herunterzufahren zu können – auf Kosten der Menschen in unserem Land.

Die Zahlen, die uns präsentiert wurden, sprechen für diese These. Durch die Ausgliederung sollen den UKH und RZ jährlich 33 Millionen Euro entzogen werden, das ist eine mehr als 10%ige Kürzung. Frau Bundesministerin: glauben Sie wirklich, dass dies möglich ist, ohne massive Einschnitte? Es ist natürlich nicht möglich!

Oder geht es darüber hinaus vielleicht sogar darum, in weiterer Folge mit den Einrichtungen der AUVA private Profite zu ermöglichen, während die Versorgung für die Bevölkerung verschlechtert wird? Geht es darum, Posten für hochbezahlte Geschäftsführer zu schaffen oder will man gar private Betriebsführungsgesellschaften hereinzuholen, während beim Personal und bei den Patienten gespart wird?

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wir können nicht glauben, dass dies der Weg ist, den Sie einschlagen möchten und den sie für die AUVA vorgesehen haben.Vielleicht beruht dies alles auf einem Missverständnis, auf einem Kommunikationsproblem. Ich wäre froh, wenn dem so ist.

Die AUVA hat sich nie einer sinnvollen Weiterentwicklung verschlossen. Beleg dafür sind unsere Kooperationsprojekte, durch die wir die Qualität der Versorgung auch in Zukunft sicherstellen und dabei auch wirtschaftliche Synergien erzielen werden. Der raschen Umsetzung eines solchen Projekts – der Kooperation mit der KABEG und dem Land Kärnten in Klagenfurt – haben Sie gerade die Unterstützung verweigert, in dem Sie ein Veto gegen die Genehmigung durch den Hauptverband angeordnet haben. Auch das erzeugt Unverständnis und Verunsicherung.

Ich fordere Sie daher als Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der AUVA – aber auch als Bürger dieses Landes – auf, beenden Sie diese Verunsicherung und geben Sie uns eine authentische Information über das, was Sie mit den Einrichtungen der AUVA vorhaben!

Die Menschen in unserem Land können auf die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren der AUVA vertrauen. Sie haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob dieses Vertrauen auch in Zukunft gerechtfertigt ist.

In Erwartung Ihrer Rückantwort

Erik Lenz, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates

BM Hartinger verweigert die Unterschrift zur Kooperation

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klicke hier siehe ORF Beitrag

5Min.at

Ohne Minister-Zustimmung kein Traumazentrum

Eine in Vertretung von Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) anwesende Beamtin hat in der Sitzung des Hauptverbandes Einspruch gegen den Ankauf der Liegenschaft am Klinikum-Gelände durch die AUVA erhoben. Damit wackelt das Traumazentrum.

Trotz gegenteiliger Beteuerungen gibt es nach wie vor kein „Grünes Licht“ für jenes Traumazentrum, das AUVA und KABEG auf dem Gelände des Klinikum Klagenfurt errichten wollen. Der Landtag hatte am Freitag noch einstimmig eine Resolution an Sozialministerin Beate Hartinger-Klein verabschiedet. Sie solle dafür sorgen, dass das Zentrum ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden könne. Am Dienstag wurde der Ankauf des Grundstückes durch die AUVA vom Ministerium neuerlich blockiert. Weiterlesen

UKH AUVA Sommerfest Weingut Karnburg

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Als weiter Höhepunkt im Betriebsrats-Veranstaltungskalender 2018 Jahr stand wieder das Sommerfest der Betriebsräte am Programm. Diesmal sorgte das Weingut Karnburg für den einzigartigen

örtlichen und festlichen Rahmen. In diesem tollen Ambiente begrüßte BRV Kanduth die zahlreichen Teilnehmer (in Summe 87) zum Event. Einzig die kollegiale Führung des Hauses glänzte diesmal mit ihrer Abwesenheit.  Obwohl der Termin schon im Dezember angekündigt wurde war unserer Führung heuer erstmalig nicht möglich, daran teilzunehmen.

Trotz gr0ßer Verwunderung darüber verstanden es die Teilnehmer, diesen Abend in einen wirklich großartigen und erfolgreichen zu verwandeln. Küchenchef Leo Suppan  zauberte wieder schmackhafte Schmankerln von den Biobauern auf den Tisch und verwöhnte uns mit kulinarischen Köstlichkeiten. Die Stimmung steigerte sich dann so richtig, nachdem die Bar im Steinsaal geöffnet wurde und Dj Cantu/Dj Karli für den musikalischen Rahmen sorgten.  In den frühen Morgenstunden klang dann dieses Top Event aus und unser Taxifahrer Simon sorgte für ein sicheres nach Hause Kommen!

Es war wieder ein gelungenes und  tolles Fest, dass sich eigentlich eine größere Teilnahme verdient hätte. Alle die dabei waren, waren von der einmaligen Atmosphäre der Location total begeistert und bereuten ihr Kommen nicht.´Bilder vom Fest findet ihr im UK Net unter Fotogalerie_UK\Veranstaltungen\Sommerfest

Betriebsversammlung 06.07.2018

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Am Freitagnachmittag 6.7.2018 um 14:00 wurde vom Angestelltenbetriebsrat eine Gruppenversammlung aller AUVA Mitarbeiter im Speisesaal 3. Stock einberufen. Der erste Tagesordnungspunkt befasste sich mit dem Thema Kooperation mit der KABEG und die aktuelle Situation im Vorstand mit zahlreichen stichhaltigen Gerüchten um die Zukunft der AUVA, die der Vorsitzende ausführlich darstellte.

Zuvor nahmen der designierte neue VWL Reicht Wolfgang,  BRV Kanduth Günther und BRV. Stv. Kitz Beate an der Sondersitzung des Kärntner Landtages teil, bei dem es zu einem einstimmigen Beschluss zur Kooperation über alle Fraktionen hinweg kam und man Frau BM Hartinger zu einer raschen Unterschriftenleistung für diese Projekt aufforderte. Klicke hier um die Videos abzurufen  (Video ORF Kärnten)  & (Video KABEG Beschließt Koop)

VWL Reicht berichtete über den derzeitigen Stand der Kooperation (ein Video dazu ist im UK Net Betriebsrat\Film\20180718_Wolfgang Reicht.mp4 abgelegt) BRV Kanduth über das  Zustandekommen der Beschlüsse in der Vorstandsitzung der AUVA und des Aufsichtsrates in der KABEG.

Von der Gewerkschaft VIDA berichtete Mautzger Heimo über die aktuellen Änderungen und deren Auswirkungen im Arbeitszeitgesetz. An der Betriebsversammlung nahmen zirka 100 Personen vom UKH und der Außenstelle teil. Einer weiter Grund der Versammlung war die Beschlussfassung von betrieblichen und gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen bis hin zur Streikmöglichkeit durch die Belegschaft zu den geplanten Eingriffe in die Sozialversicherung durch die Regierung.

Dieser  Beschluss wurde einstimmig gefasst, es gab keine Gegenstimme und auch keine Stimmenthaltung. Der Vorsitzende bedankte sich für das Abstimmungsverhalten und deutet es als einen klaren Auftrag und als ein eindeutiges Signal, dass  die Mitarbeiter die angedrohten Verschlechterungen nicht kampflos hinnehmen werden.

Hier findet ihr das Protokoll der Betriebsversammlung

 

Regierungsbeschluss 12 Stunden Tag

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Beschlussfassung 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche

Am Donnerstag hat das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Regierung wird das Gesetz überfallsartig bereits am 1. September 2018 in Kraft treten.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Arbeitszeit

Der Arbeitgeber kann jederzeit 12 Stunden täglich und 60 Stünden wöchentlich anordnen. Auch bei Gleitzeit werden 5 x 12 Stunden tägliche Arbeitszeit ermöglicht. Betriebsräte werden um ihr Zustimmungsrecht zu Überstunden bis zum 12 Stunden-Tag/zur 60 Stunden-Woche gebracht und damit um die Möglichkeit, eine bessere Abgeltung, geblockten Zeitausgleich und Ähnliches für die ArbeitnehmerInnen zu verhandeln. Das ist eine Ausschaltung der gewählten Interessenvertretung der Beschäftigten.

  • „Freiwilligkeit“

Die Regierungsparteien behaupten, sie hätten mit einem Abänderungsantrag eine sogenannte „Freiwilligkeitsgarantie“ verankert. Überstunden ab der 10. Stunde täglich und der 50. Stunde wöchentlich können nun ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In der Praxis ändert das aber nichts. „Freiwilligkeit“ ist in der Arbeitswelt fiktiv. Beschäftigte kommen schnell unter Druck, wenn sie gegenüber Vorgesetzten und KollegInnen auf ihr Ablehnungsrecht pochen, riskieren ihre Beliebtheit, die nächste Beförderung oder gar den Job.

  • 4-Tage-Woche

Einen Anspruch auf die 4-Tage-Woche sucht man vergeblich. Beschäftigte können Zeitausgleich nicht selbstbestimmt und zusammenhängend in Form von ganzen Tagen nehmen.

  • Sonn- und Feiertagsarbeit

Nach derzeitiger Gesetzeslage gibt es definierte Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe (etwa Gastronomie, Verkehr, Gesundheitsbetriebe, Medien, wenn die Produktion nicht unterbrochen werden kann usw). Künftig gilt: Für vier Sonn- oder Feiertage im Jahr kann der Arbeitgeber auch ohne solche Notwendigkeit Ausnahmen von der Wochenend- oder Feiertagsruhe vereinbaren, mit dem Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, mit jedem einzelnen Arbeitnehmer.

  • Beschäftigte ohne gesetzlichen Schutz

Der Kreis von Menschen, die überhaupt keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit genießen – also nicht einmal die 12-stündige Begrenzung der Tagesarbeitszeit, Ansprüche auf Nachtruhe, freie Wochenenden und Feiertage – wird beträchtlich ausgedehnt. Das waren bisher nur „leitende Angestellte“. In Zukunft sollen auch ArbeitnehmerInnen mit „maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ darunter fallen, deren Arbeitszeit „nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“. Wen das genau trifft ist unklar! Sofern es der Kollektivvertrag nicht regelt, besteht nicht einmal ein Anspruch auf Überstundenzuschläge! Betreffen kann das z.B. Filial- und Abteilungsleiterinnen, AußendienstmitarbeiterInnen, IT-SpezialistInnen, TechnikerInnen, MitarbeiterInnen in Kreativbranchen, JournalistInnen.

Eine detaillierte Analyse des heute beschlossenen Gesetzes und Richtigstellungen zu Falschinformationen findest du unter www.gpa-djp.at/nein-zum-12-Stundentag

(Information der GPA-djp, 05.07.2018)

Company Triathlon 2018

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Diese zwei Mannschaften haben unser Haus beim diesjährigen

Firmentriathlon würdig vertreten.

Schwimmerin für beide Teams : Kalliwoda Christine

Am Rad: Rabitsch Ulrike und Buxbaum Christiane

Läuferinnen: Isak Roswitha und Kristan Eva

Der Zusammenhalt und Spaß am gemeinsamen Sport stand im Vordergrund!

Danke für euren Einsatz und herzliche Gratulation!

Vorsatz für 2019……. wieder viel mehr Teams aus dem UKH !

Weiter Bilder siehe UK-NET Fotogalerie_UK\Sport/ Company Triathlon