Das Landesgericht Salzburg hat im Streit um die Vordienstzeiten entschieden: Die Salzburger Landeskliniken (SALK) müssen die Vordienstzeiten ihrer Mitarbeiter voll anrechnen. Bisher hatte das Land den Mitarbeitern nur 60 Prozent der Zeiten angerechnet, wenn diese von einem anderen Arbeitgeber kamen. Das sparte Kosten im Budget – doch leider stellt sich jetzt heraus, dass es nicht rechtens war.
Dem Urteil war eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorangegangen. Der teilte mit, “berufseinschlägige Vordienstzeiten” seien zu 100 Prozent anzurechnen. Das freilich wirkt sich nicht nur auf die Mitarbeiter der SALK aus, sondern auf alle Landesbediensteten.