8. Medical Tribune, 14.03.2018 (S. 4)
Es ist ruhig um die Kassenfusion geworden. Zur Erinnerung: Die Regierung sieht nur mehr “maximal fünf Sozialversicherungen (SV)” vor.
Nun, das SV-System besteht aus Kranken-, Unfall-, Pensions-und Arbeitslosen-Versicherungen. Einige Träger bieten alle (etwa VAEB), andere nur Teile (etwa BVA), viele nur eine (GKKs, PVA, AUVA, VA des österr. Notariats) Versicherung an.
Nimmt man das Regierungsprogramm wörtlich und zieht von “maximal fünf SV” Arbeitslosenversicherung und PVA ab, bleiben maximal drei für Kranken-und Unfallversicherung übrig.
Politische Rechnung
Die (teils schwarzen, überwiegend roten) GKKs werden zusammengelegt – zu einer (farblosen?) ÖKK für Unselbstständige; bleiben maximal zwei. Selbstständige (Bauern und Unternehmer) erhalten eine eigene (schwarze) Krankenkasse; bleibt maximal eine, und in der geht die (schwarze) BVA, die (überwiegend roten) KFAs und die (rote) VAEB auf -und wo bleibt die (schwarze) AUVA? Sie hört auf zu existieren, Unfall-wird Teil der Krankenversicherung.
Na ja -diese Variante hab’ ich jetzt noch nie gehört; aber vielleicht sind ja “maximal fünf SV” erst, wenn die Arbeitslosenversicherung abgezogen wurde, eigentlich, wenn man richtig und nicht politisch rechnet, daher sechs SV. Dann könnte die AU VA, wie behauptet, bestehen bleiben. Zwar dürfte sie nur weiter bestehen, wenn sie 500 Millionen Euro einspart, was sie nicht kann – aber auch da wird sich eine politische Rechnung finden.
Übrig bleibt nicht viel
Bleibt die Idee, KFAs, VAEB und BVA zu verheiraten. Nun, dagegen spricht viel -vor allem Verfassungsrechtliches.
Aber: Vielleicht verstehen sich die “maximal fünf SV” erst nach Abzug der Arbeitslosenversicherung und PVA? Dann könnte auch die VAEB bleiben. Und weil KFAs eigentlich gar keine SV sind, dürften die nicht mitgerechnet werden. Und wenn wir noch die ÖKK in neun vollautonome Zweige aufteilen, haben wir sie: die Kassenfusion, bei der “maximal fünf” Sozialversicherungen übrig geblieben sind, ohne etwas zu ändern -außer halt, dass im Hauptverband die heutige Trägerkonferenz einen neunen Namen erhält: ÖKK.