Aufgrund der Neureglung der Straftatbestände zur “Bestechlichkeit” und “Vorteilsannahme” im Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009, BGBl I 98/2009, wird die geltende Dienstanweisung zum Antikorruptionsgesetz, vom 27.01.2009 mit sofortiger Wirkung aufgehoben! Diese Dienstanweisung wurde heute herausgegeben und veröffentlicht und ist auch auf Grund von Intervention und Druck seitens des Zentralbetriebsrates zurückgezogen bzw. geändert worden . Wenn du mehr Informationen darüber erfahren willst, wende dich an den Betriebsrat.