Im Irrgarten der schwarz-blauen Sozialversicherung verstecken sich obligatorische Selbstbehalte und Kürzungen von mehr als einer halben Milliarde Euro bis 2022
Am 14. September versandte das Sozialministerium einen Gesetzesentwurf zum „Sozialversicherungs-Organisationsgesetz“ in die Begutachtung. Bis zum 19. Oktober können nun BürgerInnen und Institutionen dazu Stellung nehmen. Seither erreichen Informationen über den Inhalt des Gesetzes nur tröpferlweise die Öffentlichkeit. Bekannt ist, dass statt den bisher 21 Sozialversicherungsträger nur mehr fünf übrig bleiben sollen. So soll, behauptet die Bundesregierung, eine „Funktionärsmilliarde“ eingespart und zur „PatientInnenmillliarde“ werden.