Neu ab 2014: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

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Arbeitsrecht, BR-Info, GewerkschaftsInfo veröffentlicht.

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Mit beginn 2014 treten einige Neuerungen zum Thema Pflege-Teilzeit und Pflege-Karenz in Kraft

Höhe des Pflegegeldes, Einstufungsverfahren, Absicherung von Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich, Stellung der Angehörigen, langfristige Finanzierung, …

Die  Themen  Pflege  und  Betreuung  befinden  sich  in  ständiger  Diskussion.  Mehr  als  120.000 ÖsterreicherInnen  pflegen  ihre  Angehörigen  zu Hause,  schätzt  die  Wirtschaftsuniversität Wien. 1   Der Großteil davon sind Frauen. Teilweise sind sie bereits selbst in Pension, zum Teil berufstätig und meist Ende 40 oder älter. Zu dieser neuen Herausforderung daheim taucht immer öfters die Frage auf, wie sich Pflege und Beruf eigentlich vereinbaren lassen.

Auf die Verbesserung dieses schwierigen Verhältnisses zielt  nun die Einführung der neuen Pflegekarenz ab. Diese soll es ermöglichen, eine Versorgung zu organisieren, wenn bei Angehörigen plötzlich ein Pflegebedarf eintritt.

Die Erkenntnis, dass es akuten Handlungsbedarf gibt, hat sich dabei quer durch alle Parteigrenzen hinweg durchgesetzt. So wurden die neuesten Gesetze zum Pflegebereich auch von der Opposition mitgetragen: Pflegekarenz und -teilzeit wurden einstimmig im Nationalrat beschlossen. Auch wir GewerkschafterInnen begrüßen diesen Reformschritt ausdrücklich, auch wenn wir auf  den  Wermutstropfen  hinweisen  müssen,  dass  es  keinen  Rechtsanspruch  auf  die Pflegekarenz gibt. Denn Unternehmen können ein Ansuchen auf Pflegekarenz ohne Angabe von Gründen einfach ablehnen.

Alle Informationen zur neuen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sind hier zusammengefasst: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit 1.1.2014
(Information der GPA-djp)

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