Höherversicherung in der PVA

Dieser Beitrag wurde am von in
Allgemein, Arbeitsrecht, Artikel, AUVA Intern, BR-Info veröffentlicht.

Am 14. November fand eine Betriebsversammlung in der Außenstelle Klagenfurt zum Thema Pensionskasse (ZBR Lenz Erik) und Höherversicherung in der PVA (Kastrun Markus) statt.

Höherversicherung in der PVA:

Der Abteilungsleiter der PVA Klagenfurt hat einen derartigen Vortrag in seiner beruflichen Laufbahn noch nie gehalten. Für ihn ist es eine Premiere. Diese freiwillige gesetzliche Höherversicherung gibt es schon sehr lange, jedoch macht es fast niemand, da es keiner weiß. Die PVA darf als Sozialversicherungsträger für diese Höherversicherung keine Werbung machen, da diese gegenüber einer privaten Pensionsversicherung Haushoch überlegen ist. Sie wäre daher zur Privatversicherung eine riesen Konkurrenz. Daher erfährt man auch darüber nichts in den Medien. Zum Unterschied zur SV Pensionskasse, welche Teil des Kollektivvertrages ist- daher verpflichtend ist – ist eine Höherversicherung freiwillig.

Eines haben beide Systeme gemeinsam. Je früher ich einzahle und je länger ich einzahle und je später die Leistung in Anspruch nehme, desto höher ist die Leistung.

Klicke Hier und du gelangst zum Artikel und den Unterlagen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert